{"id":38708,"date":"2014-03-01T18:10:29","date_gmt":"2014-03-01T16:10:29","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38708"},"modified":"2014-03-05T18:12:18","modified_gmt":"2014-03-05T16:12:18","slug":"umsatzsteuerkorrektur-bei-vereinbarung-von-sicherungseinbehalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuerkorrektur-bei-vereinbarung-von-sicherungseinbehalten\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuerkorrektur bei Vereinbarung von Sicherungseinbehalten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Umsatzsteuerkorrektur bei Vereinbarung von Sicherungseinbehalten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><br \/>\nDie Liquidit\u00e4t von Unternehmen, die der Sollbesteuerung unterliegen, leidet h\u00e4ufig darunter, dass sie die Umsatzsteuer schon ans Finanzamt abf\u00fchren m\u00fcssen, bevor sie diese vom Kunden erhalten haben. Die im Gegensatz zur Istbesteuerung der Sollversteuerung immanente Vorfinanzierung der Umsatzsteuer ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) zul\u00e4ssig, sofern Korrekturen einfach m\u00f6glich sind. In einem aktuellen Urteil zu Sicherungseinbehalten hat der BFH nun gezeigt, dass er dies ernst meint.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Auftraggeber eines Bauunternehmers behielten 5 % bis 10 % der in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge als Sicherungseinbehalte f\u00fcr 2 bis 5 Jahre ein. Da der Bauunternehmer nicht in der Lage war Bankb\u00fcrgschaften vorzulegen, erhielt er auch nur die um die Sicherungseinbehalte reduzierten Rechnungsbetr\u00e4ge von seinen Auftraggebern ausbezahlt. Strittig war nun, ob der Bauunternehmer berechtigt war, nur den reduzierten Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Finanzverwaltung vertrat die Ansicht, dass im Rahmen der Sollversteuerung der volle Rechnungsbetrag zu versteuern sei, sofern keine konkreten M\u00e4ngelr\u00fcgen vorliegen w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BFH sieht in der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer f\u00fcr mehrere Jahre im Rahmen der Sollversteuerung im Vergleich zur Istbesteuerung einen Versto\u00df gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hierzu kommt es aber nicht, da Entgelte, die f\u00fcr einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren nicht vereinnahmt werden k\u00f6nnen, nach Ansicht des BFH uneinbringlich sind.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><br \/>\nWird ein mehrj\u00e4hriger Sicherungseinbehalt nicht ausgezahlt, ist die entsprechende Forderung zun\u00e4chst zu 100 % einzubuchen. In H\u00f6he des Einbehalts ist aber dann im gleichen Voranmeldungszeitraum eine Korrektur der Umsatzsteuer vorzunehmen. Dies gilt jedoch nur f\u00fcr die F\u00e4lle, in denen es dem Unternehmer nicht m\u00f6glich war, eine Bankb\u00fcrgschaft beizubringen. Dies sollte dokumentiert werden. Zu beachten ist auch, dass die Korrektur nun auch zwingend im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung erfolgen muss. Sp\u00e4tere Korrekturen l\u00e4sst der BFH folgerichtig aus diesem Grunde nicht mehr zu. F\u00fcr die betroffenen Unternehmen ist das Urteil mehr als erfreulich, da gerade die Unternehmen, die keine Bankb\u00fcrgschaft erhalten, regelm\u00e4\u00dfig auch nicht besonders liquide sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umsatzsteuerkorrektur bei Vereinbarung von Sicherungseinbehalten Einf\u00fchrung Die Liquidit\u00e4t von Unternehmen, die der Sollbesteuerung unterliegen, leidet h\u00e4ufig darunter, dass sie die Umsatzsteuer schon ans Finanzamt abf\u00fchren m\u00fcssen, bevor sie diese vom Kunden erhalten haben. 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