{"id":38754,"date":"2014-03-01T12:50:17","date_gmt":"2014-03-01T10:50:17","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38754"},"modified":"2014-03-06T12:59:46","modified_gmt":"2014-03-06T10:59:46","slug":"geschaftsfuhrer-vortrag-zu-etwaigen-stillen-reserven-oder-in-bilanz-nicht-abgebildeten-werten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/geschaftsfuhrer-vortrag-zu-etwaigen-stillen-reserven-oder-in-bilanz-nicht-abgebildeten-werten\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Vortrag zu etwaigen stillen Reserven oder in Bilanz nicht abgebildeten Werten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Vortrag zu etwaigen stillen Reserven oder in Bilanz nicht abgebildeten Werten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nHat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie keine aus der Bilanz nicht ersichtliche Verm\u00f6genswerte vorhanden sind, die \u00dcberschuldung einer GmbH dargelegt, gen\u00fcgt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer seiner sekund\u00e4ren Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Der in Anspruch genommene Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat vielmehr substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vorzutragen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger ist Insolvenzverwalter \u00fcber das Verm\u00f6gen der A-GmbH, die eine Modeboutique betrieb. Die Beklagte war Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der A-GmbH. Die Bilanz der A-GmbH wies einen durch Eigenkapital nicht gedeckten Fehlbetrag aus. Nachdem die A-GmbH erstmals im August 2005 ihre Miete nicht mehr bezahlen konnte, erh\u00f6hten sich bis August 2008 die unbezahlten Mietverbindlichkeiten. Die Vermieterin k\u00fcndigte daraufhin das Mietverh\u00e4ltnis fristlos. Der Kl\u00e4ger behauptet, die A-GmbH sei sp\u00e4testens seit 31.12.2007 \u00fcberschuldet und zahlungsunf\u00e4hig gewesen und verlangt von dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Schadensersatz. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur\u00fcck. Hiergegen richtet sich die Revision des Kl\u00e4gers zum Bundesgerichtshof (BGH).<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BGH hob die Vorentscheidung auf. Das Berufungsgericht hatte zu Unrecht einen Verfahrensfehler angenommen. In der Sache zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass der Kl\u00e4ger nach Vorlage der Handelsbilanz, aus der sich die \u00dcberschuldung ergab, seiner Darlegungslast durch den Vortrag gen\u00fcgt habe, es seien keine stillen Reserven und auch keine sonstigen aus der Handelsbilanz nicht ersichtlichen Verm\u00f6genswerte vorhanden gewesen. In dieser Situation ist es Sache des beklagten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, im Rahmen seiner sekund\u00e4ren Darlegungslast vorzutragen, welche stillen Reserven oder sonstigen f\u00fcr eine \u00dcberschuldungsbilanz ma\u00dfgeblichen Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind. Hierzu reicht es nicht aus, lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte zu behaupten. Der in Anspruch genommene Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat vielmehr substantiiert zu stillen Reserven oder sonstigen in der Handelsbilanz nicht abgebildeten Werten vorzutragen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung zeigt in interessanter Weise die Anforderungen an die Darlegungslast bei einer bilanziellen \u00dcberschuldung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Vortrag zu etwaigen stillen Reserven oder in Bilanz nicht abgebildeten Werten Kernaussage Hat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie keine aus der Bilanz nicht ersichtliche Verm\u00f6genswerte vorhanden sind, die \u00dcberschuldung einer GmbH dargelegt, gen\u00fcgt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer seiner sekund\u00e4ren Darlegungslast &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/geschaftsfuhrer-vortrag-zu-etwaigen-stillen-reserven-oder-in-bilanz-nicht-abgebildeten-werten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Vortrag zu etwaigen stillen Reserven oder in Bilanz nicht abgebildeten Werten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[46],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38754"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38754"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38754\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38754"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38754"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38754"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}