{"id":38909,"date":"2014-04-01T11:00:27","date_gmt":"2014-04-01T09:00:27","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38909"},"modified":"2014-03-27T11:01:38","modified_gmt":"2014-03-27T09:01:38","slug":"bgh-elternunterhalt-auch-bei-kontaktabbruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bgh-elternunterhalt-auch-bei-kontaktabbruch\/","title":{"rendered":"BGH: Elternunterhalt auch bei Kontaktabbruch"},"content":{"rendered":"<p><strong>BGH: Elternunterhalt auch bei Kontaktabbruch<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nIn gerader Linie verwandte Personen schulden einander gesetzlich Unterhalt. Der klassische Fall ist der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern. Aber auch die Eltern haben einen Anspruch auf Unterhalt, der in Zeiten l\u00e4ngerer Lebenserwartung und steigender Pflegekosten zunehmend an Bedeutung erlangt. Denn, wenn die Eltern die Kosten ihrer Pflege nicht mehr selber aufbringen k\u00f6nnen und der Sozialleistungstr\u00e4ger einspringen muss, kann dieser einen Anspruch auf Elternunterhalt auf sich \u00fcberleiten und gegen\u00fcber dem Kind in Abh\u00e4ngigkeit von dessen Leistungsf\u00e4higkeit geltend machen. Bisher verhielt es sich dabei so, dass die Instanzgerichte den Unterhaltsanspruch aber verwarfen, wenn das Verh\u00e4ltnis zwischen Eltern und Kindern durch das Verhalten der Eltern zerr\u00fcttet war. Dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt einen Riegel vorgeschoben.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Sozialleistungstr\u00e4ger des Landes Bremen hatte einen Elternunterhaltsanspruch auf sich \u00fcbergeleitet und gegen\u00fcber dem Kind geltend gemacht. Das Kind hatte gegen den Anspruch eingewendet, dass der Vater den Kontakt zum damals 17j\u00e4hrigen Kind vor 43 Jahren abgebrochen, das Kind enterbt und nur noch abf\u00e4llig \u00fcber das Kind geredet habe.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer Bundesgerichtshof lie\u00df dieses Verhalten des Vaters nicht mehr ausreichen, um den Elternunterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen. Ma\u00dfgeblich sei nicht, dass der Vater durch sein jahrzehntelanges Verhalten f\u00fcr die Zerr\u00fcttung der Familie gesorgt habe. Jedenfalls in der Lebensphase bis zum 18. Lebensjahr, die eine besonders intensive, elterliche Betreuung erfordere, habe der Vater im Wesentlichen seinen Elternpflichten gen\u00fcgt. Daher k\u00f6nne der Elternunterhaltsanspruch nicht verwirkt sein.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Im Ergebnis wird man davon ausgehen m\u00fcssen, dass der Elternunterhalt &#8211; abgesehen von ganz krassen Ausnahmef\u00e4llen &#8211; unabh\u00e4ngig von den famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnissen nicht verwirkt wird. Dies kann gegebenenfalls sogar solche F\u00e4lle betreffen, in denen sich in der Vergangenheit auf die bisherige Rechtsprechung zur\u00fcckbezogen werden konnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BGH: Elternunterhalt auch bei Kontaktabbruch Kernaussage In gerader Linie verwandte Personen schulden einander gesetzlich Unterhalt. Der klassische Fall ist der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern. Aber auch die Eltern haben einen Anspruch auf Unterhalt, der in Zeiten l\u00e4ngerer Lebenserwartung und steigender Pflegekosten zunehmend an Bedeutung erlangt. Denn, wenn die Eltern die Kosten ihrer Pflege &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bgh-elternunterhalt-auch-bei-kontaktabbruch\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BGH: Elternunterhalt auch bei Kontaktabbruch<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[2041],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38909"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38909"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38909\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38909"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38909"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38909"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}