{"id":38943,"date":"2014-04-01T10:09:47","date_gmt":"2014-04-01T08:09:47","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38943"},"modified":"2014-03-31T10:14:24","modified_gmt":"2014-03-31T08:14:24","slug":"zur-entschadigung-wegen-uberlanger-verfahrensdauer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-entschadigung-wegen-uberlanger-verfahrensdauer\/","title":{"rendered":"Zur Entsch\u00e4digung wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur Entsch\u00e4digung wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nObsiegt der Kl\u00e4ger ausschlie\u00dflich aufgrund der \u00fcberlangen Verfahrensdauer, weil eine zu Gunsten des Kl\u00e4gers wirkende \u00c4nderung der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung zu einem Zeitpunkt, in dem das Verfahren bereits verz\u00f6gert war, eingetreten ist, hat der Kl\u00e4ger keinen &#8222;Nachteil&#8220; erlitten. Er kann dann keine Geldentsch\u00e4digung beanspruchen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger gab in seiner Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2004 au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen in Form von Kosten f\u00fcr einen zivilgerichtlichen Rechtsstreit an. Das Finanzamt lehnte die Ber\u00fccksichtigung der Kosten ab. Im Jahr 2005 erhob der Kl\u00e4ger Klage beim Finanzgericht (FG). Im Jahr 2010 wurde diese abgewiesen. Zur Begr\u00fcndung wurde die st\u00e4ndige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angef\u00fchrt, nach der bei Zivilprozesskosten eine Vermutung gegen die &#8211; bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen erforderliche &#8211; Zwangsl\u00e4ufigkeit spreche. Nach Aufhebung des Urteils durch den BFH und Zur\u00fcckverweisung an das FG, wurde die Klage im April 2011 erneut abgewiesen. Nach erneuter Beschwerde obsiegte der Kl\u00e4ger vor dem BFH im Februar 2012. Der Kl\u00e4ger erhob daraufhin Entsch\u00e4digungsklage wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Entsch\u00e4digungsklage blieb erfolglos. Die \u00fcberlange Verfahrensdauer hat dem Kl\u00e4ger gewichtige Vorteile verschafft. Die Vermutung, dass bei einer \u00fcberlangen Verfahrensdauer ein Nachteil entstehe, ist widerlegt. Der Kl\u00e4ger hat den Rechtsstreit gerade deshalb gewonnen, weil er so lange gedauert hat. Die Rechtsprechungs\u00e4nderung erging erst im Jahr 2011. W\u00e4re das Verfahren in angemessener Zeit beendet worden, w\u00e4re die Klageabweisung &#8211; zu Ungunsten des Kl\u00e4gers &#8211; bei der Rechtsprechungs\u00e4nderung bereits rechtskr\u00e4ftig gewesen. Der Nachteil der \u00fcberlangen Verfahrensdauer ist damit ausnahmsweise durch die dem Kl\u00e4ger zu Gute kommende Rechtsprechungs\u00e4nderung kompensiert. Zwar kann theoretisch nicht ausgeschlossen werden, dass der Kl\u00e4ger bei einer fr\u00fcheren Entscheidung des FG seinerseits die Rechtsprechungs\u00e4nderung herbeigef\u00fchrt h\u00e4tte, dies stellt aber eine nicht belegbare Hypothese dar.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nNach der Gesetzes\u00e4nderung in\u00a0\u00a7 33 Abs. 2 Satz 4 EStG\u00a0sind Zivilprozesskosten ab dem Jahr 2013 grunds\u00e4tzlich nicht mehr abziehbar. F\u00fcr die Vorjahre kann sich jedoch bei erfolgter Geltendmachung der Zivilprozesskosten auf die Rechtsprechungs\u00e4nderung berufen werden. Die Entsch\u00e4digung wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer kommt hier nicht in Frage, da &#8211; auch wenn der erste Rechtszug schon fast 5 Jahre dauerte &#8211; erst dadurch der Kl\u00e4ger obsiegte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Entsch\u00e4digung wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer Kernaussage Obsiegt der Kl\u00e4ger ausschlie\u00dflich aufgrund der \u00fcberlangen Verfahrensdauer, weil eine zu Gunsten des Kl\u00e4gers wirkende \u00c4nderung der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung zu einem Zeitpunkt, in dem das Verfahren bereits verz\u00f6gert war, eingetreten ist, hat der Kl\u00e4ger keinen &#8222;Nachteil&#8220; erlitten. Er kann dann keine Geldentsch\u00e4digung beanspruchen. 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