{"id":38994,"date":"2014-04-01T11:02:07","date_gmt":"2014-04-01T09:02:07","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38994"},"modified":"2014-04-04T11:03:19","modified_gmt":"2014-04-04T09:03:19","slug":"vorsteuerabzug-bei-betrug-durch-lieferant","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-bei-betrug-durch-lieferant\/","title":{"rendered":"Vorsteuerabzug bei Betrug durch Lieferant"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorsteuerabzug bei Betrug durch Lieferant<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><br \/>\nNach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn der Lieferant zivilrechtlich nicht Eigent\u00fcmer des gelieferten Gegenstandes war und zudem noch beabsichtigte den Gegenstand in betr\u00fcgerischer Absicht noch an andere Erwerber zu &#8222;ver\u00e4u\u00dfern&#8220;. Voraussetzung f\u00fcr den Vorsteuerabzug ist demnach nicht die zivilrechtliche Betrachtung, sondern ob dem Erwerber der Liefergegenstand so \u00fcbertragen worden ist, dass dieser faktisch wie ein Eigent\u00fcmer hier\u00fcber verf\u00fcgen kann.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><br \/>\nDas Bundesfinanzministerium (BMF) folgt nun der Entscheidung des BFH.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><br \/>\nDas BMF weist nun auf die Entscheidung des BFH im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) hin. Dass dies aber nur widerwillig geschieht wird deutlich, wenn auch die erg\u00e4nzenden Aussagen des zugeh\u00f6rigen Schreibens aufmerksam gelesen werden. Demnach steht dem Vorsteuerabzug entgegen, wenn der Abnehmer vom Betrug des Lieferanten wusste bzw. hiervon h\u00e4tte wissen m\u00fcssen. Dies entspricht zwar den Aussagen des BFH, problematisch ist jedoch, dass die Beweislast hierf\u00fcr den Erwerber trifft, sobald die Finanzverwaltung &#8222;objektive&#8220; Umst\u00e4nde vorlegt, dass er dies h\u00e4tte wissen k\u00f6nnen. Der Erwerber muss dann nachweisen, dass er alle Ma\u00dfnahmen ergriffen hat, um nicht in einen Betrug einbezogen zu werden. Hierzu soll er dokumentieren, dass er sich \u00fcber die Unternehmereigenschaft des Lieferanten versichert hat. Ebenso sollen die Ger\u00e4teidentifikationsnummern der Ware aufgezeichnet werden. Wer die Praxis kennt, muss bef\u00fcrchten, dass ein Betriebspr\u00fcfer z. B. sehr schnell &#8222;objektive&#8220; Umst\u00e4nde findet, die zu einer Umkehr der Beweislast f\u00fchren. Gerade Unternehmer, die tats\u00e4chlich nicht wussten, dass sie in einen Betrug involviert sind, d\u00fcrften dann selten derartige Aufzeichnungen besitzen. Hier sollte dann auf die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) zur\u00fcckgegriffen werden, die nur in bestimmten F\u00e4llen Nachweise der Erwerber fordert, also weniger restriktiv ist, als die Vorstellungen der deutschen Verwaltung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorsteuerabzug bei Betrug durch Lieferant Einf\u00fchrung Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn der Lieferant zivilrechtlich nicht Eigent\u00fcmer des gelieferten Gegenstandes war und zudem noch beabsichtigte den Gegenstand in betr\u00fcgerischer Absicht noch an andere Erwerber zu &#8222;ver\u00e4u\u00dfern&#8220;. Voraussetzung f\u00fcr den Vorsteuerabzug ist demnach nicht die zivilrechtliche Betrachtung, sondern &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-bei-betrug-durch-lieferant\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vorsteuerabzug bei Betrug durch Lieferant<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[112],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38994"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38994"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38994\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38994"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38994"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38994"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}