{"id":38997,"date":"2014-04-01T11:08:33","date_gmt":"2014-04-01T09:08:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38997"},"modified":"2014-04-04T11:10:44","modified_gmt":"2014-04-04T09:10:44","slug":"kunstler-und-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kunstler-und-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstler und Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>K\u00fcnstler und Umsatzsteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><br \/>\nDie Erbringung kultureller Leistungen wird im Regelfall im\u00a0Umsatzsteuergesetz (UStG)\u00a0beg\u00fcnstigt, sei es durch die Gew\u00e4hrung von Steuerbefreiungen oder des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes (7 %). Allerdings bedeutet dies nicht, dass bestimmte T\u00e4tigkeiten im Kulturbetrieb nicht auch dem Regelsteuersatz (19 %) unterliegen k\u00f6nnen. Details k\u00f6nnen hier den Ausschlag geben. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt a. M. zeigt dies in einer aktuellen Verf\u00fcgung auf.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><br \/>\nDie OFD gibt Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Solisten, der Veranstaltung von Theatervorf\u00fchrungen und Konzerten etc. Auf Leistungen von Dirigenten ist der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz anzuwenden, sofern diese nicht befreit sind. W\u00e4hrend u. a. Intendanten, Regisseure sowie Tontechniker grunds\u00e4tzlich dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, ist bei B\u00fchnen- und Kost\u00fcmbildnern neuerdings zu differenzieren: Erfolgt der Auftrag ein bestimmtes B\u00fchnenbild oder Kost\u00fcm zu entwerfen, so kommt der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz zum Zuge, weil dies als beg\u00fcnstigte \u00dcbertragung eines Urheberrechtes angesehen wird. Erfolgt die Arbeit jedoch nach konkreten Vorgaben, entf\u00e4llt die Beg\u00fcnstigung. Die Leistungen von Artisten, Zauberern etc. sind ebenso grunds\u00e4tzlich dem Regelsteuersatz zu unterwerfen; Ausnahmen sind jedoch m\u00f6glich. Die Veranstaltung von Konzerten ist nur dann beg\u00fcnstigt, wenn durch weitere Leistungen, die in Verbindung hiermit erbracht werden, der Charakter der Veranstaltung als Konzert nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Dabei ist nur die Leistung des einzelnen Unternehmers zu betrachten, nicht hingegen die seines Auftraggebers.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><br \/>\nK\u00fcnstler haben verst\u00e4ndlicherweise ein Interesse daran, dass ihre Leistungen beg\u00fcnstigt besteuert werden. Da die Beg\u00fcnstigung oftmals von &#8222;Kleinigkeiten&#8220; abh\u00e4ngt, ist eine genaue Pr\u00fcfung erforderlich, um steuerliche Risiken durch eine Fehlbeurteilung zu vermeiden. Die Verf\u00fcgung kann hierzu als Hilfe herangezogen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcnstler und Umsatzsteuer Einf\u00fchrung Die Erbringung kultureller Leistungen wird im Regelfall im\u00a0Umsatzsteuergesetz (UStG)\u00a0beg\u00fcnstigt, sei es durch die Gew\u00e4hrung von Steuerbefreiungen oder des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes (7 %). Allerdings bedeutet dies nicht, dass bestimmte T\u00e4tigkeiten im Kulturbetrieb nicht auch dem Regelsteuersatz (19 %) unterliegen k\u00f6nnen. Details k\u00f6nnen hier den Ausschlag geben. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt a. M. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kunstler-und-umsatzsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">K\u00fcnstler und Umsatzsteuer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[114],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38997"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38997"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38997\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38997"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38997"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38997"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}