{"id":39046,"date":"2014-04-06T14:37:12","date_gmt":"2014-04-06T12:37:12","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39046"},"modified":"2020-09-15T11:27:41","modified_gmt":"2020-09-15T09:27:41","slug":"selbstanzeige-wird-nicht-abgeschafft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/selbstanzeige-wird-nicht-abgeschafft\/","title":{"rendered":"Selbstanzeige wird nicht abgeschafft"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD haben sich grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ausgesprochen. In einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch lehnten CDU\/CSU- und SPD-Fraktion einen Antrag der Linksfraktion (18\/556) auf Abschaffung dieses Instruments ab. Auch die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen stimmte gegen den Antrag der Linksfraktion.<\/p>\n<p>In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die M\u00f6glichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft. Au\u00dferdem soll die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, Bagatelldelikte k\u00fcnftig als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln. \u201eKeine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betr\u00fcger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. Eine Sonderregelung wird lediglich dem Steuerbetrug einger\u00e4umt. Selbst wenn Eurobetr\u00e4ge in Millionenh\u00f6he hinterzogen werden, gibt es bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgef\u00fchrten Selbstanzeige ein Recht auf faktische Straffreiheit\u201c hei\u00dft es in dem Antrag. Die j\u00fcngsten F\u00e4lle zeigten, dass die Selbstanzeige \u00fcberwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung diene. \u201eDie strafbefreiende Selbstanzeige stellt damit ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar\u201c, hei\u00dft es in dem Antrag. In der Sitzung des Ausschusses wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass Korrekturmeldungen von falschen Angaben gegen\u00fcber den Finanzbeh\u00f6rden auch ohne Selbstanzeige zu \u00c4nderungen der gemachten Angaben f\u00fchren w\u00fcrden. Zudem seien Bagatellf\u00e4lle strafrechtlich nicht relevant.<\/p>\n<p>Der Vertreter der Bundesregierung erl\u00e4uterte die Einigung der Finanzministerkonferenz vom 27. M\u00e4rz 2014 auf \u00c4nderungen bei der Selbstanzeige. Danach soll der Berichtigungszeitraum eines Steuerhinterziehers f\u00fcr alle F\u00e4lle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgeweitet werden. In F\u00e4llen einfacher Steuerhinterziehung waren es bisher nur f\u00fcnf Jahre.Die Strafverfolgungsverj\u00e4hrung soll auch bei einfacher Steuerhinterziehung von f\u00fcnf auf zehn Jahre angehoben werden. Der Strafzuschlag (Aufschlag auf die Steuerschuld) soll ab einem Hinterziehungsvolumen von 50.000 Euro von bislang f\u00fcnf auf zehn Prozent erh\u00f6ht werden. Au\u00dferdem sieht die Einigung vor, dass die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr k\u00fcnftig eine \u201ezus\u00e4tzliche Wirksamkeitsvoraussetzung\u201c f\u00fcr die Selbstanzeige sein soll. Gepr\u00fcft werden m\u00fcssen nach Angaben der Bundesregierung noch einige Punkte wie die M\u00f6glichkeit von Zuschl\u00e4gen unterhalb eines Hinterziehungsvolumens von 50.000 Euro sowie die M\u00f6glichkeit einer Obergrenze f\u00fcr die Wirksamkeit einer Selbstanzeige. Die Bundesregierung \u00e4u\u00dferte die Erwartung, dass die Selbstanzeige so ausgestaltet sein werde, dass die F\u00e4lle nicht nur noch von Spezialkanzleien betreut werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU-Fraktion warf der Linksfraktion vor, den Nutzen der Selbstanzeige zu verkennen. Bei der Selbstanzeige w\u00fcrden viele Sachverhalte aufgedeckt werden, die sonst nicht ans Licht kommen w\u00fcrden. Versch\u00e4rfungen der Bestimmung seien richtig, d\u00fcrften aber nicht zu einer \u201eQuasi-Abschaffung\u201c der M\u00f6glichkeit der Selbstanzeige f\u00fchren, wurde von der CDU\/CSU-Fraktion gewarnt. Ohne Selbstanzeige w\u00fcrde der Staat in vielen F\u00e4llen nicht an die hinterzogenen Steuern kommen.<\/p>\n<p>Auch die SPD-Fraktion ging davon aus, dass ohne die M\u00f6glichkeit der Selbstanzeige viele f\u00e4lle von Steuerhinterziehung unentdeckt bleiben w\u00fcrden. Solange es nicht genug Personal bei den Finanzbeh\u00f6rden gebe, werde die Selbstanzeige gebraucht.<\/p>\n<p>Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen sprach sich auch gegen den Antrag der Linksfraktion aus. Die von den Finanzministern beratene Untergrenze von 50.000 Euro wurde als zu hoch kritisiert. Man m\u00fcsse ber\u00fccksichtigen, welche Mengen an Kapital vorhanden sein m\u00fcssten, um 50.000 Euro Zinsen zu hinterziehen. Die Fraktion verlangte, das Entdeckungsrisiko f\u00fcr Steuerhinterzieher m\u00fcsse erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.04.2014<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD haben sich grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ausgesprochen. 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