{"id":39079,"date":"2014-04-01T16:55:53","date_gmt":"2014-04-01T14:55:53","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39079"},"modified":"2014-04-09T16:56:57","modified_gmt":"2014-04-09T14:56:57","slug":"zur-geschaftsfuhrerhaftung-nicht-abgefuhrte-lohnsteuer-an-das-finanzamt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-geschaftsfuhrerhaftung-nicht-abgefuhrte-lohnsteuer-an-das-finanzamt\/","title":{"rendered":"Zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung: Nicht abgef\u00fchrte Lohnsteuer an das Finanzamt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung: Nicht abgef\u00fchrte Lohnsteuer an das Finanzamt<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDas Prinzip der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters verlangt zumindest eine gewisse \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Ganzen. Selbst bei Vorliegen einer klaren, eindeutigen und schriftlichen Aufgabenverteilung unter den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern muss der nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten einer Gesellschaft betraute Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einschreiten, wenn die Person des anderen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers oder die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dies erfordern.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger war zusammen mit dem H. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH. Im Jahr 2010 war f\u00fcr die besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer f\u00fcr mehrere Monate keine Lohnsteuer an das Finanzamt (FA) abgef\u00fchrt worden. Nach erfolglosen Vollstreckungsma\u00dfnahmen bei der GmbH nahm das FA den Kl\u00e4ger mit einem Haftungsbescheid in Anspruch. Der Kl\u00e4ger legte gegen den Haftungsbescheid Einspruch ein und machte geltend, dass nach einer internen Zust\u00e4ndigkeitsvereinbarung nur der H. f\u00fcr die Erledigung steuerlicher Aufgaben zust\u00e4ndig gewesen sei. Er selbst sei seiner \u00dcberwachungspflicht nachgekommen, indem er sich in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden dar\u00fcber informiert habe, dass die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erf\u00fcllt worden seien. Nach erfolglosem Einspruch klagte der Kl\u00e4ger.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Klage hatte keinen Erfolg. Trotz der internen Aufgabenverteilung haftet hier der Kl\u00e4ger. Aus dem Prinzip der Gesamtverantwortung folgt die Pflicht zu einer gewissen \u00dcberwachung etwaiger anderer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Zwar kann durch eine interne Aufgabeverteilung die Verantwortlichkeit des einzelnen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers beschr\u00e4nkt werden. Allerdings muss diese Aufgabeverteilung schriftlich fixiert sein, was vorliegend nicht der Fall war. Aber selbst bei Vorliegen einer klaren schriftlichen Aufgabenverteilung muss der nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten einer Gesellschaft betraute Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einschreiten, wenn die Person des anderen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers oder die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dies erfordern. Dies gilt etwa in finanziellen Krisensituationen. Au\u00dferdem muss er daf\u00fcr sorgen, dass er im Fall des Eintritts einer solchen Krise rechtzeitig davon erf\u00e4hrt. Vorliegend fehlte es an einem Einschreiten, konkret h\u00e4tte der Kl\u00e4ger darauf hinwirken m\u00fcssen, dass die L\u00f6hne nur gek\u00fcrzt ausgezahlt werden und die Lohnsteuer abgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDurch die rechtskr\u00e4ftige Entscheidung wird die Haftungsbeschr\u00e4nkung durch Ressortverteilung extrem eingeschr\u00e4nkt und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung ausgeweitet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung: Nicht abgef\u00fchrte Lohnsteuer an das Finanzamt Kernaussage Das Prinzip der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters verlangt zumindest eine gewisse \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Ganzen. Selbst bei Vorliegen einer klaren, eindeutigen und schriftlichen Aufgabenverteilung unter den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern muss der nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten einer Gesellschaft betraute Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einschreiten, wenn die Person des anderen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-geschaftsfuhrerhaftung-nicht-abgefuhrte-lohnsteuer-an-das-finanzamt\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung: Nicht abgef\u00fchrte Lohnsteuer an das Finanzamt<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[15],"tags":[3617],"class_list":["post-39079","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gmbh-gesellschafter-geschaftsfuhrer","tag-geschaftsfuhrerhaftung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39079","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39079"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39079\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39079"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39079"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39079"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}