{"id":39177,"date":"2014-05-01T11:45:45","date_gmt":"2014-05-01T09:45:45","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39177"},"modified":"2014-04-28T11:47:00","modified_gmt":"2014-04-28T09:47:00","slug":"zur-geltendmachung-von-fremdwahrungsverlusten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-geltendmachung-von-fremdwahrungsverlusten\/","title":{"rendered":"Zur Geltendmachung von Fremdw\u00e4hrungsverlusten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur Geltendmachung von Fremdw\u00e4hrungsverlusten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nUm Verluste aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Fremdw\u00e4hrung geltend zu machen, kommt es auf die Anschaffungskosten und dem Ver\u00e4u\u00dferungspreis im Zeitpunkt des Entstehens an. Ein Saldieren des in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung errechneten W\u00e4hrungsgewinns\/-verlusts zum Ver\u00e4u\u00dferungszeitpunkt ist nicht gestattet.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nIm Januar 1998 erwarb die Kl\u00e4gerin f\u00fcr 1,088 Mrd. DM 600 Mio. US-$. Am gleichen Tag kaufte sie 4,85 Mio. Anteile an einem Fonds in US-$. Im Dezember 1998 wurden 2,94 Mio. Anteile des Fonds verkauft und ein Nettoerl\u00f6s von 380 Mio. US-$ erzielt. 310 Mio. US-$ wurden davon in das US-Gesch\u00e4ft der Kl\u00e4gerin eingelegt und 70 Mio. US-$ im Januar 1999 in 117,6 Mio. DM eingetauscht. Die Kl\u00e4gerin erkl\u00e4rte nun einen Verlust aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften von 9,4 Mio. DM. Der Verlust ergibt sich aus den im Januar 1998 angeschafften 70 Mio. US-$ f\u00fcr 127 Mio. DM und dem R\u00fccktausch im Januar 1999 zu 117,6 Mio. DM. Das Finanzamt (FA) erkannte jedoch nur einen Verlust von 91.326 DM an, da auf Dezember 1998 und nicht Januar 1998 abzustellen sei. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) blieb ebenfalls erfolglos. Nach Ansicht des BFH berechnete das FG den Wechselkursverlust zutreffend unter Zugrundelegung der Werte aus Dezember 1998. Private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte unterliegen, auch bei der Erzielung von Verlusten, als sonstige Eink\u00fcnfte der Einkommensteuer. Die Fremdw\u00e4hrung wurde angeschafft, indem sie gegen die nationale W\u00e4hrung getauscht wurde. Ihr Verkauf erfolgte, indem sie gegen die nationale W\u00e4hrung zur\u00fcckgetauscht oder in eine andere W\u00e4hrung getauscht wurde. Fremdw\u00e4hrungsguthaben und Fondsanteile stellen jeweils eigenst\u00e4ndige Wirtschaftsg\u00fcter dar. Mit dem Kauf der 4,85 Mio. Anteile f\u00fcr 600 Mio. US-$ wurde der Kauf- und Verkaufsvorgang abgeschlossen. Im Dezember 1998 erwarb die Kl\u00e4gerin 380 Mio. US-$ durch den Verkauf von Fondanteilen und tauschte einen Teil davon im Januar in DM um. F\u00fcr die Berechnung der Wechselkursverluste sind die Anschaffungskosten und der Ver\u00e4u\u00dferungspreis im Zeitpunkt ihres Entstehens, hier Dezember 1998 und Januar 1999, ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung \u00fcberrascht nicht. Die Bewertungsmodalit\u00e4t entspricht der in vergleichbaren F\u00e4llen ergangenen Rechtsprechung. Nach den fraglichen Normen,\u00a0\u00a7\u00a7 17\u00a0und\u00a023 EStG, ist die Wertdifferenz eines Wirtschaftsguts zwischen Anschaffung und Ver\u00e4u\u00dferung ma\u00dfgeblich. Daher ist zeitlich zwingend auf das konkrete Anschaffungs- und Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft abzustellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Geltendmachung von Fremdw\u00e4hrungsverlusten Kernaussage Um Verluste aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Fremdw\u00e4hrung geltend zu machen, kommt es auf die Anschaffungskosten und dem Ver\u00e4u\u00dferungspreis im Zeitpunkt des Entstehens an. Ein Saldieren des in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung errechneten W\u00e4hrungsgewinns\/-verlusts zum Ver\u00e4u\u00dferungszeitpunkt ist nicht gestattet. Sachverhalt Im Januar 1998 erwarb die Kl\u00e4gerin f\u00fcr 1,088 Mrd. DM 600 Mio. US-$. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-geltendmachung-von-fremdwahrungsverlusten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zur Geltendmachung von Fremdw\u00e4hrungsverlusten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3621,509],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39177"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39177"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39177\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39177"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39177"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39177"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}