{"id":39233,"date":"2014-05-01T11:58:04","date_gmt":"2014-05-01T09:58:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39233"},"modified":"2014-04-30T12:19:00","modified_gmt":"2014-04-30T10:19:00","slug":"vorsteuerabzug-verweis-auf-geschaftsunterlagen-in-rechnungen-zulassig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-verweis-auf-geschaftsunterlagen-in-rechnungen-zulassig\/","title":{"rendered":"Vorsteuerabzug: Verweis auf Gesch\u00e4ftsunterlagen in Rechnungen zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorsteuerabzug: Verweis auf Gesch\u00e4ftsunterlagen in Rechnungen zul\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><br \/>\nVoraussetzung f\u00fcr den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung. In letzter Zeit h\u00e4ufen sich die F\u00e4lle, in denen Unternehmen der Vorsteuerabzug versagt wird, weil die Beschreibung der abgerechneten Leistung in der Rechnung unzureichend ist. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kann hier aber Abhilfe schaffen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nStrittig war der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die in der Leistungsbeschreibung auf die &#8222;getroffenen Vereinbarungen&#8220; verwies, ohne diese n\u00e4her zu erl\u00e4utern. Die Finanzverwaltung und das Finanzgericht in erster Instanz lehnten einen Vorsteuerabzug ab, da die Leistungsbeschreibung keine Identifizierung der erbrachten Leistung erm\u00f6gliche. Ein Verweis auf die getroffenen Vereinbarungen reiche hierf\u00fcr schon deshalb nicht aus, da die Vereinbarungen nicht den Rechnungen beigef\u00fcgt waren.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BFH erteilt der Finanzverwaltung eine klare Absage. Demnach ist es f\u00fcr den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn in der Rechnung auf andere Gesch\u00e4ftsunterlagen verwiesen wird, die die Identifizierung der erbrachten Leistung erm\u00f6glichen. Bedingung hierf\u00fcr ist lediglich, dass der Verweis die entsprechenden Gesch\u00e4ftsunterlagen eindeutig bezeichnet; eine Beif\u00fcgung der Unterlagen zur Rechnung ist hingegen nicht erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas Urteil des BFH ist nicht nur sachgerecht, sondern auch praxistauglich. Unternehmen, die komplexe Leistungen erbringen, brauchen nunmehr keine umfangreichen, den Rahmen einer normalen Rechnung sprengenden, Leistungsbeschreibungen in die Rechnungen aufzunehmen. Ein einfacher, aber eindeutiger Verweis auf den zugeh\u00f6rigen Vertrag, Auftrag o. \u00e4. reicht aus. Zu beachten ist lediglich, dass die bezeichnete Unterlage sowohl dem Rechnungsaussteller, als auch dem Leistungsempf\u00e4nger vorliegen muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorsteuerabzug: Verweis auf Gesch\u00e4ftsunterlagen in Rechnungen zul\u00e4ssig Rechtslage Voraussetzung f\u00fcr den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung. In letzter Zeit h\u00e4ufen sich die F\u00e4lle, in denen Unternehmen der Vorsteuerabzug versagt wird, weil die Beschreibung der abgerechneten Leistung in der Rechnung unzureichend ist. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kann hier aber Abhilfe schaffen. Sachverhalt Strittig war &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-verweis-auf-geschaftsunterlagen-in-rechnungen-zulassig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vorsteuerabzug: Verweis auf Gesch\u00e4ftsunterlagen in Rechnungen zul\u00e4ssig<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[112],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39233"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39233"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39233\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39233"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39233"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39233"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}