{"id":39243,"date":"2014-05-01T11:07:49","date_gmt":"2014-05-01T09:07:49","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39243"},"modified":"2014-05-02T11:08:46","modified_gmt":"2014-05-02T09:08:46","slug":"verlustausgleichbeschrankung-fur-steuerstundungsmodelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verlustausgleichbeschrankung-fur-steuerstundungsmodelle\/","title":{"rendered":"Verlustausgleichbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Steuerstundungsmodelle"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verlustausgleichbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Steuerstundungsmodelle<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nVerluste aus der Beteiligung an sogenannten Steuerstundungsmodellen d\u00fcrfen weder mit Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Eink\u00fcnften verrechnen werden. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund modellhafter Gestaltungen durch Verluste steuerliche Vorteile erlangt werden sollen. Die Regelung zu der Verlustausausgleichsbeschr\u00e4nkung ist hinreichend bestimmt und einer Auslegung zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Kl\u00e4gerin ist eine Leasinggesellschaft in der Rechtsform einer GmbH &amp; Co. KG. Die Gesellschaftsgr\u00fcndung erfolgte im Jahr 2006 auf Basis eines &#8222;Konzeptpapiers zur Gr\u00fcndung einer Leasinggesellschaft&#8220;, auf dessen Grundlage bereits andere Kommanditgesellschaften gegr\u00fcndet worden waren. Abweichend von den fr\u00fcheren Konzeptpapieren sieht der Prospekt der Kl\u00e4gerin keine Nachsteuerbetrachtung f\u00fcr den Kommanditisten beziehungsweise keine Erl\u00e4uterungen zu etwaigen Steuerersparnissen vor. In ihrer Feststellungserkl\u00e4rung f\u00fcr das Streitjahr 2006 gab die Kl\u00e4gerin unter Einbezug einer Ansparr\u00fccklage in H\u00f6he von 114.000 EUR einen Verlust aus Gewerbebetrieb in H\u00f6he von 115.284 EUR an. Das Finanzamt versagte die Anerkennung der Ansparr\u00fccklage und stellte einen Verlust aus Gewerbebetrieb in H\u00f6he von 1.284 EUR fest. Die Eink\u00fcnfte wurden in H\u00f6he von 20.000 EUR der GmbH in H\u00f6he von 21.284 EUR dem Beigeladenen zugerechnet. Das Finanzamt war der Ansicht, es handele sich um ein Steuerstundungsmodell und stellte in gleicher H\u00f6he einen verrechenbaren Verlust fest. Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof gaben der Kl\u00e4gerin Recht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nIm vorliegenden Fall liegt kein Steuerstundungsmodell vor. Dieses ist nur dann anzunehmen, wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Eink\u00fcnfte erzielt werden sollen. Dies ist wiederum der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen durch das gebotene Konzept zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste geboten werden, die mit \u00fcbrigen Eink\u00fcnften zu verrechnen sind. Ob in der Sache ein Steuerstundungsmodell gegeben ist, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln. Jedenfalls verst\u00f6\u00dft die Regelung zur Verlustausgleichsbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Steuerstundungsmodelle nicht gegen das Bestimmtheitsgebot, da die Norm hinreichend klar formuliert und aufgrund dessen auslegbar ist.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nIst aufgrund der modellhaften Gestaltung der Beteiligung davon auszugehen, dass die prognostizierten Anfangsverluste 10 % des aufzubringenden Kapitals \u00fcbersteigen, liegt ein Steuerstundungsmodell vor. Das Urteil zeigt, dass sich dies Modell mit der entsprechenden Vertragsgestaltung vermeiden l\u00e4sst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verlustausgleichbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Steuerstundungsmodelle Kernaussage Verluste aus der Beteiligung an sogenannten Steuerstundungsmodellen d\u00fcrfen weder mit Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Eink\u00fcnften verrechnen werden. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund modellhafter Gestaltungen durch Verluste steuerliche Vorteile erlangt werden sollen. Die Regelung zu der Verlustausausgleichsbeschr\u00e4nkung ist hinreichend bestimmt und einer Auslegung zug\u00e4nglich. 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