{"id":39259,"date":"2014-05-01T11:35:50","date_gmt":"2014-05-01T09:35:50","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39259"},"modified":"2014-05-02T11:39:05","modified_gmt":"2014-05-02T09:39:05","slug":"fehlender-aufsichtsratsbericht-verfassungsbeschwerde-gegen-ordnungsgeld-erfolgreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fehlender-aufsichtsratsbericht-verfassungsbeschwerde-gegen-ordnungsgeld-erfolgreich\/","title":{"rendered":"Fehlender Aufsichtsratsbericht: Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld erfolgreich"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fehlender Aufsichtsratsbericht: Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld erfolgreich<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nHaftungsbeschr\u00e4nkte Gesellschaften m\u00fcssen im Bundesanzeiger ihre Jahresabschl\u00fcsse offenlegen. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz wacht \u00fcber diese Verpflichtung und kann bei Verst\u00f6\u00dfen Ordnungsgelder festsetzen. Hat eine Gesellschaft keinen Aufsichtsrat eingerichtet und somit keinen Bericht des Aufsichtsrats zusammen mit dem Jahresabschluss offengelegt, kann kein Ordnungsgeld wegen unvollst\u00e4ndiger Offenlegung verh\u00e4ngt werden. Der Ordnungswidrigkeitentatbestand erstreckt sich nur auf Jahresabschlussunterlagen, die nachtr\u00e4glich noch erstellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Beschwerdef\u00fchrerin, eine GmbH, war nach dem\u00a0Drittelbeteiligungsgesetz\u00a0verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden. Dieser h\u00e4tte einen Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses verfassen m\u00fcssen, der zusammen mit dem Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger h\u00e4tte ver\u00f6ffentlicht werden m\u00fcssen. Tats\u00e4chlich hat die GmbH keinen Aufsichtsrat eingerichtet. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz setzte wegen des Versto\u00dfes gegen die Ver\u00f6ffentlichungspflicht ein Ordnungsgeld in H\u00f6he von 2.500 EUR fest und drohte weiteres Ordnungsgeld in H\u00f6he von 5.000 EUR an. Das Landgericht (LG) wies die hiergegen gerichtete Beschwerde zur\u00fcck. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob den Beschluss des LG auf und verwies die Sache zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas BVerfG hat die Ordnungsgeldentscheidung f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt, weil ein Versto\u00df gegen das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot vorliegt. Das Ordnungsgeld hat einen sanktionierenden und erzwingenden Charakter. Vorliegend l\u00e4uft die Beugefunktion ins Leere, denn mangels bestehenden Aufsichtsrats kann eine Vorlage des Aufsichtsratsberichts nicht mehr r\u00fcckwirkend nachgeholt werden. Damit kann es nur noch um die Sanktionierung der Vergangenheit gehen, was so im Gesetz keinen Ausdruck gefunden hat. Die GmbH war zwar zur Bildung eines Aufsichtsrats verpflichtet, eine Sanktionierung ist aber weder im\u00a0Drittelbeteiligungsgesetz\u00a0noch im\u00a0Aktiengesetz\u00a0vorgesehen. Denn um die Bildung eines Aufsichtsrats zu erzwingen, hat sich der Gesetzgeber auf die Durchf\u00fchrung eines Statusverfahrens beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDem fehlenden Aufsichtsrat vergleichbare F\u00e4lle sind kaum denkbar, denn die weiteren Bestandteile zum Offenlegungsabschluss, sei es die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang, der Lagebericht, die Entsprechenserkl\u00e4rung oder der Best\u00e4tigungsvermerk d\u00fcrften auch nachtr\u00e4glich noch zu erstellen sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fehlender Aufsichtsratsbericht: Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld erfolgreich Kernaussage Haftungsbeschr\u00e4nkte Gesellschaften m\u00fcssen im Bundesanzeiger ihre Jahresabschl\u00fcsse offenlegen. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz wacht \u00fcber diese Verpflichtung und kann bei Verst\u00f6\u00dfen Ordnungsgelder festsetzen. 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