{"id":39385,"date":"2014-05-19T17:45:17","date_gmt":"2014-05-19T15:45:17","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39385"},"modified":"2021-04-26T16:08:33","modified_gmt":"2021-04-26T14:08:33","slug":"anspruch-auf-kindergeld-besteht-bis-zum-abschluss-des-dualen-studiums","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anspruch-auf-kindergeld-besteht-bis-zum-abschluss-des-dualen-studiums\/","title":{"rendered":"Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum Abschluss des dualen Studiums"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 13px;\">Mit Urteil vom 11. April 2014 (Az. 4 K 635\/14 Kg) hat der 4. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster entschieden, dass f\u00fcr ein Kind, das ein sog. duales Studium absolviert, bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld zu gew\u00e4hren ist.<\/span><\/h2>\n<p>Der Sohn des Kl\u00e4gers begann nach seinem Abitur mit einer Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm er parallel hierzu ein Bachelor-Studium im Studiengang &#8222;Business Administration&#8220; auf. Dieses setzte er nach bestandener Pr\u00fcfung zum Industriekaufmann fort und arbeitete daneben 24 Stunden w\u00f6chentlich in seinem Ausbildungsbetrieb (duales Studium). Die T\u00e4tigkeit und die Studienveranstaltungen waren zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zeit nach Abschluss der Pr\u00fcfung zum Industriekaufmann lehnte die Familienkasse den Antrag auf Festsetzung des Kindergeldes ab. Das Studium sei nicht beg\u00fcnstigt, weil der Sohn des Kl\u00e4gers eine Besch\u00e4ftigung mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche aus\u00fcbe.<\/p>\n<p>Dem folgte das Gericht nicht und gab der Klage statt. Der Sohn des Kl\u00e4gers habe zwar eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen. Das Studium sei jedoch trotz des Umfangs der Besch\u00e4ftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche beg\u00fcnstigt, weil es sich hierbei um ein Ausbildungsdienstverh\u00e4ltnis handele. Dies ergebe sich aus den Vereinbarungen mit dem Ausbildungsbetrieb und aus der Verzahnung der T\u00e4tigkeit mit dem Studium. Entsprechend der Stellenausschreibung habe sich der Sohn mit dem Abschluss &#8222;Industriekaufmann&#8220; noch nicht als endg\u00fcltig &#8222;berufsausgebildet&#8220; angesehen.<br \/>\nWegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung der Rechtssache hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.<\/p>\n<p>Bereits mit Urteil vom 15. Mai 2013 (Az. 2 K 2949\/12 Kg) hatte der 2. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster ein duales Studium in vollem Umfang als beg\u00fcnstigte Berufsausbildung angesehen (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 16\/2013 vom 4. November 2013).<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0FG M\u00fcnster, Mitteilung vom 15.05.2014 zum Urteil 4 K 635\/14 vom 11.04.2014\u00a0Newsletter 05\/2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 11. April 2014 (Az. 4 K 635\/14 Kg) hat der 4. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster entschieden, dass f\u00fcr ein Kind, das ein sog. duales Studium absolviert, bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld zu gew\u00e4hren ist. Der Sohn des Kl\u00e4gers begann nach seinem Abitur mit einer Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anspruch-auf-kindergeld-besteht-bis-zum-abschluss-des-dualen-studiums\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum Abschluss des dualen Studiums<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39385"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39385"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39385\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39385"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39385"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39385"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}