{"id":39408,"date":"2014-06-01T10:46:28","date_gmt":"2014-06-01T08:46:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39408"},"modified":"2014-05-22T10:47:23","modified_gmt":"2014-05-22T08:47:23","slug":"ruckwirkende-verlustabzugsneuregelung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ruckwirkende-verlustabzugsneuregelung\/","title":{"rendered":"R\u00fcckwirkende Verlustabzugsneuregelung"},"content":{"rendered":"<p><strong>R\u00fcckwirkende Verlustabzugsneuregelung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDurch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 wurde die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags neu gefasst und eine grunds\u00e4tzliche Bindung an die der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde liegende Besteuerungsgrundlage festgeschrieben. Diese Neuregelung gilt erstmals f\u00fcr Verluste, f\u00fcr die nach dem 13.12.2010 (Tag der Verk\u00fcndung des Gesetzes) eine Erkl\u00e4rung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgegeben wird. F\u00fcr den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids ist damit zwingend erforderlich, dass der Verlust in einer Einkommensteuerfestsetzung festgestellt worden ist oder festgestellt werden k\u00f6nnte. Mangels einer sch\u00fctzenswerten Vertrauensgrundlage ist hiermit keine verfassungsrechtlich unzul\u00e4ssige R\u00fcckwirkung verbunden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger, ein gelernter Flugzeugmechaniker, begehrte den Abzug von Kosten f\u00fcr den Lehrgang zum Verkehrsflugzeugf\u00fchrer als Werbungskosten. Das Finanzamt lie\u00df jedoch nur den Sonderausgabenabzug begrenzt auf 4.000 EUR zu und setzte die Steuer im Einkommensteuerbescheid f\u00fcr 2008 auf 0 EUR fest. Der Bescheid wurde bestandskr\u00e4ftig. Am 12.12.2011 erkl\u00e4rte der Kl\u00e4ger im Rahmen einer Erkl\u00e4rung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2008 vorweggenommene Werbungskosten f\u00fcr die Ausbildung zum Verkehrspiloten in H\u00f6he von rund 26.000 EUR. Das Finanzamt lehnte die Verlustfeststellung ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Die begehrte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer ist durch die \u00c4nderungen des JStG 2010 ausgeschlossen. Die gesetzliche Neuregelung, die f\u00fcr die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags die Ber\u00fccksichtigung der Besteuerungsgrundlagen, wie sie der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde liegen, verlangt, gilt erstmals f\u00fcr Verluste, f\u00fcr die die Erkl\u00e4rung nach dem 13.12.2010 abgegeben wird. Eine verfassungsrechtlich unzul\u00e4ssige R\u00fcckwirkung ist mangels sch\u00fctzenswerter Vertrauensgrundlage nicht gegeben. Die Einkommensteuerfestsetzung des Kl\u00e4gers war zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Neuregelung noch nicht bestandskr\u00e4ftig, so dass der Kl\u00e4ger eine f\u00fcr die Verlustfeststellung notwendige \u00c4nderung der im Einkommensteuerbescheid zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen h\u00e4tte herbeif\u00fchren k\u00f6nnen. Die Neuregelung f\u00fchrt zudem im Wesentlichen zu dem gleichen Ergebnis wie die vormals herrschende Rechtspraxis.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie zugelassene Revision zum Bundesfinanzhof wurde eingelegt. Betroffene sollten daher ergangene Bescheide offen halten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R\u00fcckwirkende Verlustabzugsneuregelung Kernaussage Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 wurde die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags neu gefasst und eine grunds\u00e4tzliche Bindung an die der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde liegende Besteuerungsgrundlage festgeschrieben. Diese Neuregelung gilt erstmals f\u00fcr Verluste, f\u00fcr die nach dem 13.12.2010 (Tag der Verk\u00fcndung des Gesetzes) eine Erkl\u00e4rung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgegeben wird. 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