{"id":39437,"date":"2014-06-01T12:21:26","date_gmt":"2014-06-01T10:21:26","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39437"},"modified":"2014-05-30T09:25:30","modified_gmt":"2014-05-30T07:25:30","slug":"die-vorausgefullte-steuererklarung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/die-vorausgefullte-steuererklarung-2\/","title":{"rendered":"Die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Begriff<\/strong><br \/>\nDie vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung ist ein kostenloses elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltung. Es soll die Erstellung der Einkommensteuererkl\u00e4rung dadurch erleichtern, dass die zu der Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen angezeigt werden. Fehlerhafte Angaben k\u00f6nnen damit bereits im Vorfeld durch eine Kontaktaufnahme beim Daten\u00fcbermittler (z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung) bereinigt werden.<\/p>\n<p><strong>Was wird gespeichert?\u00a0<\/strong><br \/>\nFolgende Informationen werden zun\u00e4chst zur Verf\u00fcgung gestellt: Vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen \u00fcber den Bezug von Rentenleistungen, Beitr\u00e4ge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen (z. B. R\u00fcrup- oder Riester-Vertr\u00e4ge). Die Daten sollen jeweils ab dem 28.2. zur Verf\u00fcgung stehen (erstmals f\u00fcr 2012) und werden 4 Jahre zum Datenabruf angeboten und nach Zeitablauf wieder gel\u00f6scht. Da die Steuerverwaltung keine Kenntnis \u00fcber die Anzahl und Vollst\u00e4ndigkeit der an sie zu \u00fcbermittelnden Daten hat (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen von mehreren Arbeitgebern zu einem Steuerfall), bleibt es auch bei Nutzung der vorausgef\u00fcllten Steuererkl\u00e4rung Aufgabe des Steuerpflichtigen bzw. seines Steuerberaters, die Daten der Steuererkl\u00e4rung auf Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls entsprechende \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen vorzunehmen. Die Einf\u00fchrung der vorausgef\u00fcllten Steuererkl\u00e4rung wird daher nicht den Bedarf an steuerlicher Beratung verringern.<\/p>\n<p><strong>Anmeldung und Authentifizierung<\/strong><br \/>\nUm die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten abrufen zu k\u00f6nnen, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Dar\u00fcber hinaus kann er auch Dritte (z. B. seinen Steuerberater) bevollm\u00e4chtigen, f\u00fcr ihn seine Daten einzusehen und bei Erstellung der Steuererkl\u00e4rung zu verwenden. Zus\u00e4tzlich ist f\u00fcr Steuerberater bei deren Kammern eine M\u00f6glichkeit zur elektronischen \u00dcbermittlung der Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung eingerichtet worden (Vollmachtsdatenbank). Mit einem amtlich vorgeschrieben Vollmachtsformular erteilt der Mandant die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten. Nachdem die Vollmachtsdaten von den Beratern an die Finanzverwaltung \u00fcbermittelt wurden, erhalten die entsprechenden Mandanten ein Informationsschreiben, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass die jeweilige Kanzlei die Bevollm\u00e4chtigung zum Datenabruf gegen\u00fcber der Steuerverwaltung angezeigt hat und sie der Erteilung der Berechtigung bis zu der datierten Frist widersprechen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Aussicht<\/strong><br \/>\nDie M\u00f6glichkeit der Dateneinsicht erfordert Geduld, denn bei Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird der Berater fr\u00fchestens nach 36 Tagen freigeschaltet. Die Daten k\u00f6nnen als Ausf\u00fcllhilfe im Steuerformular verwendet werden. Der Name verspricht zurzeit mehr, als er h\u00e4lt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung Begriff Die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung ist ein kostenloses elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltung. Es soll die Erstellung der Einkommensteuererkl\u00e4rung dadurch erleichtern, dass die zu der Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen angezeigt werden. Fehlerhafte Angaben k\u00f6nnen damit bereits im Vorfeld durch eine Kontaktaufnahme beim Daten\u00fcbermittler (z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung) bereinigt werden. 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