{"id":39473,"date":"2014-05-24T10:59:34","date_gmt":"2014-05-24T08:59:34","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39473"},"modified":"2020-09-15T11:28:39","modified_gmt":"2020-09-15T09:28:39","slug":"rentenpaket-verabschiedet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rentenpaket-verabschiedet\/","title":{"rendered":"Rentenpaket verabschiedet"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 13px;\">F\u00fcr M\u00fctter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, f\u00fcr langj\u00e4hrig Besch\u00e4ftigte und f\u00fcr Menschen mit gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente. Der Bundestag hat das Rentenpaket mit gro\u00dfer Mehrheit beschlossen. Am 1. Juli 2014 soll es in Kraft treten.<\/span><\/h2>\n<p>&#8222;Mit dem Rentenpaket k\u00f6nnen wir die Arbeit und die Lebensleistung unserer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger w\u00fcrdigen&#8220;, erkl\u00e4rte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles anl\u00e4sslich der Abstimmung im Bundestag. &#8222;Wir k\u00f6nnen ein deutliches Signal setzen, dass vom Wohlstand in diesem Land auch diejenigen profitieren, die ihn mit geschaffen haben. Das ist der Kern des Rentenpaketes.&#8220; Eine \u00fcberwiegende Mehrheit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Deutschland empfinde das Rentenpaket als gerecht und notwendig, so die Ministerin.<\/p>\n<p><strong>Anerkennung f\u00fcr Kindererziehung<\/strong><br \/>\nM\u00fctter oder V\u00e4ter bekommen f\u00fcr ihre Erziehungsleistung f\u00fcr jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro monatlich mehr. Vor allem die Erziehungsleistung der M\u00fctter wird damit anerkannt. Sie hatten deutlich weniger Unterst\u00fctzung durch Kinderbetreuungseinrichtungen als heutige Eltern. F\u00fcr Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind. &#8222;Mit der M\u00fctterrente erkennen wir die gro\u00dfartige Leistung von Millionen M\u00fcttern und V\u00e4tern an. Das ist nicht geschenkt,&#8220; sagte Nahles im Bundestag.<\/p>\n<p>F\u00fcr diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, wird die Rentenversicherung automatisch die Rente erh\u00f6hen, ein Antrag ist nicht n\u00f6tig. Die technische Umsetzung wird zwar noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Nachzahlungen k\u00f6nnen aber noch in diesem Jahr veranlasst werden. Wer bisher noch keine Rente erh\u00e4lt, l\u00e4sst sich die Kindererziehungszeiten sp\u00e4testens bei Rentenantragsstellung vervollst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>Die Rentenverbesserung betreffe ungef\u00e4hr 9,5 Millionen M\u00fctter (und V\u00e4ter), sagte Nahles. &#8222;Wir haben unser Rentensystem in den letzten 15 Jahren zukunftssicher gemacht. Aber es sind dabei eben auch Gerechtigkeitsl\u00fccken entstanden oder Gerechtigkeitsl\u00fccken, die es gab, nicht geschlossen worden. Da packen wir an.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Flexibler \u00dcbergang f\u00fcr langj\u00e4hrig Berufst\u00e4tige<\/strong><br \/>\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, k\u00f6nnen schon mit 63 Jahren ohne Abschl\u00e4ge in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Besch\u00e4ftigung werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet, in denen Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld.<\/p>\n<p>&#8222;Das ist nur fair&#8220;, so die Bundesarbeitsministerin. &#8222;Mit der abschlagfreien Rente geben wir denen Anerkennung, die fr\u00fch angefangen und viele Jahre ihren Beitrag geleistet haben. Das ist verdient.&#8220;<\/p>\n<p>Zudem werde erm\u00f6glicht, dass Menschen, die l\u00e4nger arbeiten wollen, dies auch tun k\u00f6nnen. Arbeitsverh\u00e4ltnisse k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig auch dann rechtssicher fortgesetzt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer m\u00fcssen diese Vereinbarung w\u00e4hrend des laufenden Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses treffen.<\/p>\n<p>&#8222;Wir passen die Rente den ver\u00e4nderten Lebensbiografien der Menschen an. Die Arbeitswelt hat sich ver\u00e4ndert, die Lebenswege sind nicht mehr so planbar, wie in der Vergangenheit. So kann eben beides sein: Wer 45 Jahre hart gearbeitet hat, kann fr\u00fcher ohne Abschl\u00e4ge gehen, wer noch fit ist und weitermachen m\u00f6chte, soll l\u00e4nger arbeiten d\u00fcrfen&#8220;, sagte Nahles.<\/p>\n<p><strong>Konkrete Regelungen gegen Fr\u00fchverrentungen vereinbart<\/strong><br \/>\nUm einen Missbrauch von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird ein sog. &#8222;rollierender Stichtag&#8220; eingef\u00fchrt. Wenn man bis zu zwei Jahre vor dem m\u00f6glichen Renteneintritt mit 63 arbeitslos wird, werden diese Zeiten nicht mehr eingerechnet. Einzige Ausnahme: der Betrieb geht in die Insolvenz oder das Gesch\u00e4ft wird aufgegeben.<\/p>\n<p>Freiwillig Versicherte k\u00f6nnen ebenfalls eine abschlagsfreie Rente ab 63 beziehen, wenn sie 18 Jahre Pflichtbeitr\u00e4ge in die Rentenkasse entrichtet haben. Im Ergebnis m\u00fcssen 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Davon profitieren vor allem Handwerker, die sich nach vielen Jahren sozialversicherungspflichtiger Erwerbst\u00e4tigkeit selbst\u00e4ndig gemacht haben. Auch die in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten profitieren von diesen Leistungsverbesserungen. Das hat der Bundestag ebenfalls beschlossen.<\/p>\n<p>Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst 2014 Vorschl\u00e4ge erarbeiten, wie die \u00dcberg\u00e4nge in die Rente flexibler gestaltet und wie Arbeit und Rente besser kombiniert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Rente mit 63 soll f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit bis zum Jahr 2029 gelten. In dieser Zeit wird die Altersgrenze f\u00fcr langj\u00e4hrig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Leistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV) gezahlt wurden, k\u00f6nnen nicht angerechnet werden.<\/p>\n<p><strong>Erwerbsgeminderte werden besser gestellt<\/strong><br \/>\nZwei Bestandteile des Rentenpaketes seien in der \u00f6ffentlichen Debatte, so Nahles, bisher &#8222;unterbelichtet&#8220; gewesen: Die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und das &#8222;Mehr&#8220; f\u00fcr Rehabilitationsma\u00dfnahmen. Darauf wolle sie das Augenmerk lenken. Erwerbsgeminderte seien die Menschen, die von Altersarmut bedroht sind. &#8222;Mit der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente sorgen wir f\u00fcr Solidarit\u00e4t mit denjenigen, die wirklich nicht mehr k\u00f6nnen&#8220;, so die Bundesarbeitsministerin.<\/p>\n<p>F\u00fcr Menschen, die aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht mehr arbeiten k\u00f6nnen, wird die Erwerbsminderungsrente neu berechnet.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Juli 2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre l\u00e4nger als bisher weitergearbeitet h\u00e4tten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erh\u00f6hung um rund 40 Euro monatlich.<\/p>\n<p>Mit einer &#8222;G\u00fcnstigerpr\u00fcfung&#8220; wird verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenh\u00f6he auswirken. Einkommenseinbu\u00dfen zum Beispiel durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals bei der Rente.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6heres Budget f\u00fcr Reha-Leistungen<\/strong><br \/>\nDie Gruppe der 45-J\u00e4hrigen und \u00c4lteren, bei denen Reha-Ma\u00dfnahmen notwendig werden, erh\u00f6ht sich st\u00e4ndig. R\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2014 wird deshalb das Budget f\u00fcr Rehabilitation um 100 Millionen Euro f\u00fcr das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Millionen erh\u00f6ht. &#8222;Mit der St\u00e4rkung des Prinzips Reha vor Rente sorgen wir daf\u00fcr, dass Menschen gar nicht erst in die Erwerbsminderung kommen&#8220;, sagte Nahles.<\/p>\n<p><strong>Rentenpaket wird z\u00fcgig umgesetzt<\/strong><br \/>\nDas Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 29.Januar beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 23. Mai verabschiedet. Am 1. Juli 2014 soll das Rentenpaket in Kraft treten.<\/p>\n<p>&#8222;Mit diesem Rentenpaket l\u00f6sen wir ein, was wir den Menschen versprochen haben&#8220;, so die Bundesarbeitsministerin. &#8222;Wir halten Wort. Das ist ein wichtiges und gutes Signal f\u00fcr unsere B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.&#8220;<\/p>\n<p>Die Leistungsverbesserungen in der Rente werden in dieser Legislaturperiode aus der Rentenkasse, von den Beitragszahlern \u00fcber den stabilisierten Beitragssatz von 18,9 Prozent und \u00fcber den am Beitragssatz ausgerichteten Bundeszuschuss finanziert. Ab 2019 bis 2022 beteiligt sich der Bund mit zus\u00e4tzlichen Mitteln, die j\u00e4hrlich um 400 Millionen Euro auf rund 2 Milliarden Euro j\u00e4hrlich steigen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen\u00a0finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.05.2014<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr M\u00fctter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, f\u00fcr langj\u00e4hrig Besch\u00e4ftigte und f\u00fcr Menschen mit gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente. Der Bundestag hat das Rentenpaket mit gro\u00dfer Mehrheit beschlossen. Am 1. 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