{"id":39627,"date":"2014-06-02T11:51:18","date_gmt":"2014-06-02T09:51:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39627"},"modified":"2020-09-15T11:28:43","modified_gmt":"2020-09-15T09:28:43","slug":"steuern-bei-verkauften-lebensversicherungen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuern-bei-verkauften-lebensversicherungen-2\/","title":{"rendered":"Steuern bei verkauften Lebensversicherungen"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 13px;\">Berlin: (hib\/HLE) Nach einem Verkauf von Lebensversicherungen sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Diese und andere \u00c4nderungen des Einkommensteuerrechts sowie weiterer Steuergesetze sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur \u00c4nderung weiterer steuerlicher Vorschriften (<\/span>18\/1529<span style=\"font-size: 13px;\">) vor.<\/span><\/h2>\n<div>\n<p>Die Bundesregierung begr\u00fcndet die Rechts\u00e4nderung damit, dass Kapital- und Rentenversicherungen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen w\u00fcrden. Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des versicherten Risikos (Todesfall) nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sei die Versicherungsleistung im Erlebnisfall. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung jedoch den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. \u201eDenn f\u00fcr den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung ist die Absicherung des versicherten Risikos nicht von Bedeutung\u201c, hei\u00dft es. Es gebe inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. \u201eDiese Anlagemodelle zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage f\u00fcr den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entf\u00e4llt, da f\u00fcr den Erwerber ausschlie\u00dflich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind.\u201c<\/p>\n<p>Klargestellt werden soll durch den Gesetzentwurf auch, dass bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Dividendenanspr\u00fcchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht. Die Auffassung, dass in solchen F\u00e4llen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber \u201eauf einem nicht zutreffenden Verst\u00e4ndnis der geltenden Rechtslage\u201c, hei\u00dft es in dem Entwurf. Daher erfolge jetzt eine Klarstellung. \u00c4nderungen erfolgen auch im Bereich von Fremdw\u00e4hrungsgesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>Klargestellt wird im Einkommensteuerrecht sowie im Gewerbesteuerrecht ebenfalls, dass in der ausschlie\u00dflichen Wirtschaftszone vor der deutsche K\u00fcste der erweiterte Inlandsbegriff gilt. Bisher nahm dieser erweiterte Inlandsbegriff nur Bezug auf den Festlandsockel. Die \u00c4nderung betrifft die Energieerzeugung durch Offshore-Windenergieanlagen. Dazu hei\u00dft es im Entwurf \u201eDiese Art der T\u00e4tigkeit wird regelm\u00e4\u00dfig nicht auf dem Meeresgrund beziehungswiese im Meeresuntergrund, sondern oberhalb der Wasseroberfl\u00e4che ausge\u00fcbt (wobei die entsprechenden Anlagen regelm\u00e4\u00dfig auf dem Meeresgrund verankert sind). Folglich k\u00f6nnte fraglich sein, ob derartige T\u00e4tigkeiten vom erweiterten Inlandsbegriff erfasst werden.\u201c Durch die \u00c4nderung soll auch klargestellt werden, dass T\u00e4tigkeiten in der ausschlie\u00dflichen Wirtschaftszone, die der Errichtung der Energieerzeugungsanlagen dienen, im Inland ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>Eine weitere \u00c4nderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufw\u00e4ndig sowie fehler- und missbrauchsanf\u00e4llig gilt. K\u00fcnftig m\u00fcssen die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identit\u00e4t zweifelsfrei festgestellt werden kann.<\/p>\n<p>Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden. Sie w\u00fcrden damit station\u00e4ren Einrichtungen gleichgestellt.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0Deutscher Bundestag,\u00a0Finanzen\/Gesetzentwurf &#8211; 28.05.2014<\/p>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Nach einem Verkauf von Lebensversicherungen sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. 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