{"id":39644,"date":"2014-06-06T11:35:37","date_gmt":"2014-06-06T09:35:37","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39644"},"modified":"2014-06-06T11:35:37","modified_gmt":"2014-06-06T09:35:37","slug":"flashmob-aktionen-als-arbeitskampfmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/flashmob-aktionen-als-arbeitskampfmittel\/","title":{"rendered":"Flashmob-Aktionen als Arbeitskampfmittel"},"content":{"rendered":"<p><strong>Flashmob-Aktionen als Arbeitskampfmittel<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><br \/>\nDie Koalitionsfreiheit von Arbeitnehmern in Gewerkschaften und Arbeitgebern in Arbeitgeberverb\u00e4nden zur B\u00fcndelung und Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen ist verfassungsrechtlich gesch\u00fctzt. Mit gesch\u00fctzt sind damit auch Arbeitskampfma\u00dfnahmen, wie beispielsweise ein Streik, der stets in die verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte Position des anderen Seite eingreift. Das Bundesverfassungsgericht hatte nunmehr Gelegenheit \u00fcber den verfassungsrechtlichen Schutz einer modernen Arbeitskampfma\u00dfnahme, hier eines Flashmobs, zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Gewerkschaft verdi hatte anl\u00e4sslich eines Streiks im Einzelhandel zu einem Flashmob dergestalt aufgerufen, dass in einem Supermarkt, in dem &#8222;Streikbrecher&#8220; arbeiteten, gezielt Kassen blockiert werden sollten, unter anderem durch Kauf von Cent-Artikeln. Dem Aufruf folgten f\u00fcr eine Dauer von einer knappen Stunde rund 50 Streikende. Der Arbeitgeberverband wollte, nachdem er in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen unterlegen war, durch das Bundesverfassungsgericht gekl\u00e4rt wissen, dass die Durchf\u00fchrung von Flashmobs als Arbeitskampfmittel in die verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte Position der Arbeitgeber eingreift und zu unterlassen ist.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Wie bei einem Streik stehe Arbeitgebern, beispielsweise \u00fcber das Hausrecht oder kurzfristige Betriebsschlie\u00dfungen, Gegenma\u00dfnahmen gegen einen Flashmob zur Verf\u00fcgung. Dies f\u00fchre dazu, dass die Gewerkschaften durch einen solchen Flashmob kein \u00dcbergewicht im Arbeitskampf erzielen. Im \u00dcbrigen w\u00fcrden sich Flashmob-Aktionen als Arbeitskampfmittel nach den gleichen Grundvoraussetzungen, insbesondere Angemessenheit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, richten wie andere Arbeitskampfmittel.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nMit der Nichtannahmeentscheidung werden die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen rechtskr\u00e4ftig. Flashmobs sind als moderne Arbeitskampfma\u00dfnahme, so lange sie verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig bleiben, zul\u00e4ssig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Flashmob-Aktionen als Arbeitskampfmittel Rechtslage Die Koalitionsfreiheit von Arbeitnehmern in Gewerkschaften und Arbeitgebern in Arbeitgeberverb\u00e4nden zur B\u00fcndelung und Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen ist verfassungsrechtlich gesch\u00fctzt. Mit gesch\u00fctzt sind damit auch Arbeitskampfma\u00dfnahmen, wie beispielsweise ein Streik, der stets in die verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte Position des anderen Seite eingreift. Das Bundesverfassungsgericht hatte nunmehr Gelegenheit \u00fcber den verfassungsrechtlichen Schutz einer &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/flashmob-aktionen-als-arbeitskampfmittel\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Flashmob-Aktionen als Arbeitskampfmittel<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3665],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39644"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39644"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39644\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39644"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39644"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39644"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}