{"id":39653,"date":"2014-06-06T12:12:37","date_gmt":"2014-06-06T10:12:37","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39653"},"modified":"2014-06-06T12:12:37","modified_gmt":"2014-06-06T10:12:37","slug":"zur-dienstwagenuberlassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-dienstwagenuberlassung\/","title":{"rendered":"Zur Dienstwagen\u00fcberlassung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur Dienstwagen\u00fcberlassung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nKommt ein Finanzgericht (FG) zu dem Entschluss, dass mit einem PKW Privatfahrten durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, ist dies revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt umso mehr, wenn sich der Kl\u00e4ger in seiner Argumentation darin beschr\u00e4nkt, die Schlussfolgerungen des FG zu bestreiten. Die Untersagung einer privaten Nutzungsm\u00f6glichkeit ist explizit schriftlich zu vereinbaren.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger war bei einer GmbH besch\u00e4ftigt. Wenngleich ihm laut Arbeitsvertrag kein Fahrzeug zustand, \u00fcberlie\u00df ihm die Gesellschaft in den Jahren 2006 bis 2009 jeweils ein Fahrzeug der Marke BMW. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Au\u00dfenpr\u00fcfung wurde die private Nutzungsm\u00f6glichkeit sowohl f\u00fcr allgemeine Privatfahrten als auch f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte nachversteuert. Der Pr\u00fcfer gelangte zu der Erkenntnis, dass dem Kl\u00e4ger das Fahrzeug uneingeschr\u00e4nkt und kostenlos auch zur privaten Nutzung \u00fcberlassen wurde. Mangels Fahrtenbuch erfolgte die Versteuerung mittels 1 %-Regelung zuz\u00fcglich Pauschalberechnung f\u00fcr den Arbeitsweg. Gegen die ge\u00e4nderten Einkommensteuerbescheide wurde Einspruch und schlie\u00dflich Klage vor dem FG erhoben. Das FG wies die Klage ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer Bundesfinanzhof (BFH) folgte im Revisionsverfahren dem FG. Die Argumentation des Kl\u00e4gers beschr\u00e4nkte sich vollends auf die tats\u00e4chlichen Feststellungen des FG. Nach Auffassung des BFH hatte das FG die Gesamtumst\u00e4nde der PKW-\u00dcberlassung korrekt gew\u00fcrdigt. Zwar habe es eine m\u00fcndliche Absprache gegeben, wonach Privatfahrten &#8222;in der Regel&#8220; zu unterlassen seien. Darin habe das FG jedoch korrekterweise kein allgemeines Verbot f\u00fcr Privatfahrten gesehen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas Urteil \u00fcberrascht nicht. Der Anscheinsbeweis einer privaten Nutzung sollte durch eine eindeutige schriftliche Fixierung eines Nutzungsverbots entkr\u00e4ftet werden. Dar\u00fcber hinaus sollte die Einhaltung des Nutzungsverbots regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Dienstwagen\u00fcberlassung Kernaussage Kommt ein Finanzgericht (FG) zu dem Entschluss, dass mit einem PKW Privatfahrten durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, ist dies revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt umso mehr, wenn sich der Kl\u00e4ger in seiner Argumentation darin beschr\u00e4nkt, die Schlussfolgerungen des FG zu bestreiten. Die Untersagung einer privaten Nutzungsm\u00f6glichkeit ist explizit schriftlich zu vereinbaren. Sachverhalt Der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-dienstwagenuberlassung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zur Dienstwagen\u00fcberlassung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3668],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39653"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39653"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39653\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39653"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39653"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39653"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}