{"id":39772,"date":"2014-06-14T10:12:57","date_gmt":"2014-06-14T08:12:57","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=39772"},"modified":"2014-06-14T10:12:57","modified_gmt":"2014-06-14T08:12:57","slug":"schweigegeld-keine-ausergewohnliche-belastung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schweigegeld-keine-ausergewohnliche-belastung\/","title":{"rendered":"Schweigegeld keine au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung"},"content":{"rendered":"<p>Mit inzwischen rechtskr\u00e4ftigem Urteil vom 01. April 2014 (5 K 1989\/12) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass &#8222;Erpressungsgelder&#8220; nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen i. S. des \u00a7 33 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<br \/>\nIn ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2011 machten die Kl\u00e4ger (u. a.) Aufwendungen f\u00fcr ein &#8222;Ermittlungsverfahren wegen Erpressung&#8220; in H\u00f6he von rund 14.500 Euro (inkl. Anwaltskosten) als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen geltend. Zur Begr\u00fcndung schilderten sie folgenden Sachverhalt:<\/p>\n<p>Im April 2005 h\u00e4tten sie im Rahmen eines Auslandsurlaubs einen Teppich gekauft, der auch wenige Monate sp\u00e4ter geliefert worden sei. Sechs Jahre sp\u00e4ter habe die ausl\u00e4ndische Lieferfirma bei ihnen angerufen und mitgeteilt, dass im Rahmen einer Pr\u00fcfung durch Zoll- und Finanzbeh\u00f6rde festgestellt worden sei, das sie &#8211; die Kl\u00e4ger &#8211; bei der Ausreise seinerzeit keine Erkl\u00e4rung beim Zoll abgegeben h\u00e4tten. Der Zoll werde &#8211; so die Auskunft der Lieferfirma &#8211; nun den Teppich konfiszieren und ein Strafgeld von 7.000 Euro kassieren, was die Kl\u00e4ger allerdings verhindern k\u00f6nnten, wenn sie das Geld \u00fcber die &#8222;Western Union&#8220; versenden w\u00fcrden. Da man sie &#8211; so die Kl\u00e4ger &#8211; massiv unter Druck gesetzt habe, h\u00e4tten sie zwei \u00dcberweisungen vorgenommen. Nach Auskunft ihrer Bank sei der eine Betrag schon f\u00fcnf Minuten nach der Einzahlung abgehoben worden. Im Dezember 2011 h\u00e4tten sie Strafanzeige erstattet und ihre Rechtsanw\u00e4ltin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.<\/p>\n<p>Das Finanzamt lehnte eine Ber\u00fccksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid f\u00fcr 2011 ab. Auch der dagegen eingelegte Einspruch und die nachfolgende Klage der Kl\u00e4ger blieben erfolglos.<\/p>\n<p>In seinem (inzwischen rechtskr\u00e4ftigen) Urteil vom 01. April 2014 (5 K 1989\/12) folgte das FG der Rechtsauffassung des beklagten Finanzamtes, dass die von den Kl\u00e4gern gezahlten &#8222;Erpressungsgelder&#8220; nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen i. S. des \u00a7 33 EStG ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte das FG aus, Ziel des \u00a7 33 EStG sei es, zwangsl\u00e4ufige Mehraufwendungen f\u00fcr den existenznotwendigen Grundbedarf zu ber\u00fccksichtigen, die wegen ihrer Au\u00dfergew\u00f6hnlichkeit nicht pauschal in allgemeinen Entlastungsbetr\u00e4gen (z. B. dem Grund- oder Kinderfreibetrag, Kindergeld usw.) ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnten. Auch Kosten, die einem Steuerpflichtigen als Folge seiner frei getroffenen Entscheidungen zur Lebensgestaltung und Lebensf\u00fchrung erwachsen w\u00fcrden, stellten keine au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen dar. Dementsprechend seien nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des BFH f\u00fcr die Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen nach \u00a7 33 EStG zwangsl\u00e4ufig angefallen seien, die Ursachen zu erforschen. Entscheidend sei auf die wesentliche Ursache abzustellen, die zu den Aufwendungen gef\u00fchrt habe. Habe diese ihren Ursprung in der vom Einzelnen gestalteten Lebensf\u00fchrung, komme ein Abzug nicht in Betracht. Es sei insbesondere nicht entscheidend, ob sich der Steuerpflichtige subjektiv zu dieser Handlung verpflichtet gef\u00fchlt habe. Komme ein alternatives Handeln in Betracht, das nicht zu Aufwendungen f\u00fchre, fehle es an der Zwangsl\u00e4ufigkeit, es sei denn, diese anderen Handlungsm\u00f6glichkeiten seien dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar.<\/p>\n<p>F\u00fcr Erpressungsgelder folge daraus, dass zwischen den Fallgruppen zu unterscheiden sei, in denen der Steuerpflichtige durch sein frei gew\u00e4hltes Verhalten selbst eine wesentliche Ursache f\u00fcr eine Erpressung bereitet habe, und jenen, in denen es an einem solchen Verhalten fehle. Der letztere Fall k\u00f6nne in Betracht kommen, wenn ein Steuerpflichtiger allein aufgrund des Umstandes, dass er wohlhabend sei, zum Opfer einer Erpressung werde, bei der Angeh\u00f6rige oder andere nahe stehende Personen mit dem Tod oder einem anderen empfindlichen \u00dcbel bedroht w\u00fcrden. Anders liege der Fall dagegen, wenn sich der Steuerpflichtige strafbar oder sonst sozialwidrig verhalten oder gegen die von ihm selbst oder von ihm nahestehenden Personen f\u00fcr verbindlich anerkannten Verhaltensmaximen versto\u00dfen habe. Ein auf diese Weise vom Steuerpflichtigen selbst und ohne Zwang geschaffener Erpressungsgrund nehme der Zahlung der Erpressungsgelder regelm\u00e4\u00dfig die Zwangsl\u00e4ufigkeit i. S. des \u00a7 33 EStG.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund seien die von den Kl\u00e4gern aufgewendeten Betr\u00e4ge nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen anzuerkennen. Denn die Erpressung gr\u00fcnde letztlich darauf, dass die Kl\u00e4ger seinerzeit (2005) die gesetzlich geschuldete Einfuhrumsatzsteuer f\u00fcr den Teppich nicht entrichtet h\u00e4tten. Auf diesem Steuervergehen basiere letztlich der gegen sie (angeblich) gerichtete Erpressungsversuch im Jahr 2011. Zudem h\u00e4tten die Kl\u00e4ger auch durch eine umgehende Selbstanzeige bei der zust\u00e4ndigen Zollbeh\u00f6rde und\/oder einen rechtzeitigen Strafantrag gegen die Erpresser die Zahlung der &#8222;Erpressungsgelder&#8220; ohne Not abwenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 11.06.2014 zum Urteil 5 K 1989\/12 vom 01.04.2014 (rkr)<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit inzwischen rechtskr\u00e4ftigem Urteil vom 01. April 2014 (5 K 1989\/12) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass &#8222;Erpressungsgelder&#8220; nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen i. S. des \u00a7 33 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden k\u00f6nnen. In ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2011 machten die Kl\u00e4ger (u. a.) Aufwendungen f\u00fcr ein &#8222;Ermittlungsverfahren wegen Erpressung&#8220; in H\u00f6he von rund &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schweigegeld-keine-ausergewohnliche-belastung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Schweigegeld keine au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39772"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39772"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39772\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39772"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39772"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39772"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}