{"id":405,"date":"2012-05-31T14:34:24","date_gmt":"2012-05-31T12:34:24","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=405"},"modified":"2012-09-20T12:23:03","modified_gmt":"2012-09-20T10:23:03","slug":"fristlose-kundigung-bei-unberechtigter-vorteilsgewahrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fristlose-kundigung-bei-unberechtigter-vorteilsgewahrung\/","title":{"rendered":"Fristlose K\u00fcndigung bei unberechtigter Vorteilsgew\u00e4hrung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fristlose K\u00fcndigung bei unberechtigter Vorteilsgew\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf hatte in einer j\u00fcngeren Entscheidung zu zwei Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Zum einen ging es darum, ob einem Arbeitnehmer, dem von einem Gesch\u00e4ftspartner private Vorteile gew\u00e4hrt worden waren, fristlos gek\u00fcndigt werden kann. Zum anderen hatte das Gericht dar\u00fcber zu befinden, ob ein unterj\u00e4hriges Ausscheiden aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis dazu f\u00fchren kann, dass eine erfolgsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung bei entsprechender arbeitsvertraglicher Regelung ganz entfallen kann. Dabei geht die Rechtsprechung regelm\u00e4\u00dfig davon aus, dass Verg\u00fctungsbestandteile, die vertraglich fest zugesagt sind, in der Regel nicht unter Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalte gestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war leitender Angestellter und hatte sich von einem Gesch\u00e4ftspartner private Vorteile (hier Bauleistungen am Privathaus) gew\u00e4hren lassen. Deswegen k\u00fcndigte der Arbeitgeber fristlos. Mit seiner K\u00fcndigungsschutzklage, mit der er die Vorteilsgew\u00e4hrung bestritt, machte der Kl\u00e4ger parallel Anspr\u00fcche auf seine Tantieme geltend. Als Grund f\u00fchrte er an, die bestehende Arbeitsvertragsregelung, die eine Tantieme im Falle des unterj\u00e4hrigen Ausscheidens ausschloss, sei unwirksam.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht wies die K\u00fcndigungsschutzklage ab. Die fristlose K\u00fcndigung sei wirksam, weil eine &#8222;Schmiergeldzahlung&#8220; regelm\u00e4\u00dfig immer eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertige; zumal beim Kl\u00e4ger nachgewiesen werden konnte, dass er die Vorteilsgew\u00e4hrung wider besseren Wissens bestritten habe. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass die Verg\u00fctungsanspr\u00fcche erst mit der fristlosen K\u00fcndigung enden. Aus diesem Grund k\u00f6nne er den Teil der Tantieme verlangen, der bis zur fristlosen K\u00fcndigung erdient worden sei. Die Tantieme stelle einen festen Verg\u00fctungsbestandteil dar, dessen Ausschluss bei unterj\u00e4hrigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis unwirksam sei.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcberrascht im Hinblick auf die Wirksamkeit der K\u00fcndigung nicht. Mit R\u00fccksicht auf den Tantiemeanspruch hat das Landesarbeitsgericht allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. Hier bleibt abzuwarten, ob das BAG, soweit dies die arbeitsvertragliche Klausel zul\u00e4sst, den Tantiemeanspruch f\u00fcr den Fall einer berechtigten, unterj\u00e4hrigen, fristlosen K\u00fcndigung wegfallen l\u00e4sst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fristlose K\u00fcndigung bei unberechtigter Vorteilsgew\u00e4hrung Kernfrage Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf hatte in einer j\u00fcngeren Entscheidung zu zwei Rechtsfragen Stellung zu nehmen. 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