{"id":41229,"date":"2014-07-29T09:22:33","date_gmt":"2014-07-29T07:22:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41229"},"modified":"2014-07-29T09:22:33","modified_gmt":"2014-07-29T07:22:33","slug":"erbschaftsteuer-verschonung-von-betriebsvermoegen-sichert-arbeitsplaetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbschaftsteuer-verschonung-von-betriebsvermoegen-sichert-arbeitsplaetze\/","title":{"rendered":"Erbschaftsteuer: Verschonung von Betriebsverm\u00f6gen sichert Arbeitspl\u00e4tze"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\">In der m\u00fcndlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer haben die Richter die steuerliche Verschonung des Betriebsverm\u00f6gens kritisch hinterfragt. Im Herbst k\u00f6nnten \u00c4nderungen auf uns zukommen. Dabei belegt die betriebliche Praxis, dass das aktuelle Gesetz sein Ziel erf\u00fcllt: Die Unternehmensnachfolge und damit die Fortf\u00fchrung des Unternehmens ist ohne finanziellen Aderlass m\u00f6glich. Das er\u00f6ffnet Spielraum f\u00fcr Investitionen und hilft, wettbewerbsf\u00e4hige Arbeitspl\u00e4tze zu halten oder zu schaffen &#8211; und das in allen Regionen Deutschlands.<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n<strong style=\"color: inherit;\">Schon die aktuelle Regelung birgt Risiken<\/strong><br \/>\nNach dem geltenden Gesetz m\u00fcssen Erben das \u00fcbernommene Unternehmen mindestens f\u00fcnf Jahre weiterf\u00fchren und die vorhandenen Arbeitspl\u00e4tze weitgehend erhalten. Das ist nicht immer einfach. Ger\u00e4t das Unternehmen in Schwierigkeiten, k\u00f6nnen die Arbeitskosten kaum gesenkt werden. Eine Verletzung der Verschonungsregel kann auch dadurch entstehen, dass die Fachkr\u00e4fte fehlen und dadurch die Lohnsummen-Untergrenze unterschritten wird. Wenn das Unternehmen diese Auflagen verletzt, hat das &#8211; unabh\u00e4ngig von einer ggf. schwierigen wirtschaftlichen Lage des Betriebes &#8211; die Zahlung der Erbschaftsteuer zus\u00e4tzlich zur Folge.<\/p>\n<p><strong style=\"color: inherit;\">Versch\u00e4rfte Erbschaftsteuer bringt dem Staat keine Mehreinnahmen<\/strong><br \/>\nVon sch\u00e4rferen Regeln h\u00e4tte auch der Fiskus keine Vorteile: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden 2012 rein rechnerisch aufgrund der Verschonungsregel 10,8 Milliarden Euro weniger Erbschaftsteuer eingenommen. Hier von &#8222;Steuermindereinnahmen&#8220; oder von &#8222;Steuerausf\u00e4llen&#8220; zu sprechen, ist nicht gerechtfertigt. Sollte die Verschonungsregel kippen, hat das &#8211; je nachdem, wie die Erbschaftsteuer ausgestaltet wird &#8211; negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Ganz zu schweigen von den negativen Folgen auf die Unternehmensstruktur in Deutschland. Denn m\u00fcssten Unternehmen \u00fcber zehn Milliarden Euro Erbschaftsteuer zahlen, k\u00f6nnten sie &#8211; einer Investitionsquote von 34 Prozent folgend &#8211; 3,4 Milliarden Euro weniger in ihre Betriebe investieren. Ohne diese Investitionen w\u00e4ren dann etwa 500.000 Arbeitspl\u00e4tze gef\u00e4hrdet. Das h\u00e4tte einen erheblichen Dominoeffekt bei anderen Steuereinnahmen und Sozialausgaben zur Folge. Die \u00f6ffentlichen Haushalte w\u00fcrden hierdurch mit rund zehn Milliarden Euro j\u00e4hrlich belastet.<\/p>\n<p><strong style=\"color: inherit;\">Betriebsverm\u00f6gen ist schwer zu bewerten<\/strong><br \/>\nFallen Verschonungsregelungen weg, bleibt die Herausforderung einer gerechten Bewertung von unterschiedlichen Verm\u00f6gen. Das zeigt sich allein schon am Betriebsverm\u00f6gen: Nach der aktuellen Rechtslage sollen Unternehmen mit dem sog. Verkehrswert bewertet werden. Das gesetzlich vorgesehene &#8222;vereinfachte Ertragswertverfahren&#8220; liefert aber unrealistisch hohe Werte. Das gilt insbesondere bei Ver\u00e4u\u00dferungseinschr\u00e4nkungen, die in Familienunternehmen typisch sind. Hier k\u00f6nnen die Unternehmensanteile nicht frei am Markt verkauft werden.<\/p>\n<p><strong style=\"color: inherit;\">Koalitionsvertrag einhalten<\/strong><br \/>\nDie Verschonung gibt es nicht umsonst. Zielsetzung ist es, die mittelst\u00e4ndische Unternehmensstruktur und damit die Arbeitspl\u00e4tze in der Region zu erhalten. Hierf\u00fcr sind erhebliche organisatorische, wirtschaftliche und auch b\u00fcrokratische H\u00fcrden zu nehmen. Entgegen den damaligen Bef\u00fcrchtungen hat sich dies jedoch in der Praxis eingespielt. F\u00fcr den Standort Deutschland ist deshalb das f\u00fcr diesen Herbst angek\u00fcndigte Urteil der Verfassungsrichter von gro\u00dfer Bedeutung. Die Bundesregierung ist gut beraten, weiterhin deutlich zu machen, dass auch bei dieser wichtigen Frage der Koalitionsvertrag gilt: &#8222;Unternehmensnachfolge soll auch k\u00fcnftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gef\u00e4hrdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschaft- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen vorsieht.&#8220;<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0DIHK, Mitteilung vom 17.07.2014<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der m\u00fcndlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer haben die Richter die steuerliche Verschonung des Betriebsverm\u00f6gens kritisch hinterfragt. Im Herbst k\u00f6nnten \u00c4nderungen auf uns zukommen. 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