{"id":41263,"date":"2014-07-30T09:50:32","date_gmt":"2014-07-30T07:50:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41263"},"modified":"2014-07-30T09:50:32","modified_gmt":"2014-07-30T07:50:32","slug":"selbstanzeige-und-meldung-der-banken-wegen-verdachts-auf-geldwaesche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/selbstanzeige-und-meldung-der-banken-wegen-verdachts-auf-geldwaesche\/","title":{"rendered":"Selbstanzeige und Meldung der Banken wegen Verdachts auf Geldw\u00e4sche"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Selbstanzeige und Meldung der Banken wegen Verdachts auf Geldw\u00e4sche<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kernaussage<\/b><br \/>\nBanken m\u00fcssen bei Anforderung von Unterlagen zur Selbstanzeige eine Verdachtsmeldung an die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) machen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Neuerung<\/b><br \/>\nKaum steht die Versch\u00e4rfung der strafbefreienden Selbstanzeige fest, droht reuigen Steuerhinterziehern Ungemach von Seiten der Banken. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass bereits mit der Anforderung von Besteuerungsgrundlagen bei deutschen Kreditinstituten die Steuerhinterziehung entdeckt wird und deshalb die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht mehr eintritt. Aufgrund eines Rundschreibens der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist davon auszugehen, dass deutsche Kreditinstitute bei Kenntnis \u00fcber eine geplante oder durchgef\u00fchrte Selbstanzeige eine Verdachtsmeldung nach dem\u00a0Geldw\u00e4schegesetz (GwG)\u00a0abgeben. In ihrem Rundschreiben vom 5.3.2014 hat die BaFin ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass Banken \u00fcber eine (geplante) Selbstanzeige eine Verdachtsmeldung zu erstatten haben, sofern die M\u00f6glichkeit besteht, dass eine entsprechende Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung oder Verm\u00f6genswerten des Kunden steht. Da die Kreditinstitute dieses grunds\u00e4tzlich nicht pr\u00fcfen k\u00f6nnen und generell zur genauen Pr\u00fcfung nicht verpflichtet sind, werden diese im Zweifel immer gegen den Kunden entscheiden und die (geplante) Selbstanzeige melden.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenz<\/b><br \/>\nDeutsche Kreditinstitute d\u00fcrfen zur Vorbereitung einer Selbstanzeige nicht eingebunden werden. Kunden sollten fr\u00fchestens, wenn \u00fcberhaupt, erst nach Abgabe einer Selbstanzeige mit ihrem Bankberater hier\u00fcber sprechen. Da die Anforderung von Besteuerungsgrundlagen bei deutschen Kreditinstituten mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit eine Verdachtsmeldung an die Ermittlungsbeh\u00f6rden ausl\u00f6st, verbleibt in diesen F\u00e4llen lediglich die Abgabe einer Selbstanzeige mit gesch\u00e4tzten Werten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbstanzeige und Meldung der Banken wegen Verdachts auf Geldw\u00e4sche Kernaussage Banken m\u00fcssen bei Anforderung von Unterlagen zur Selbstanzeige eine Verdachtsmeldung an die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) machen. Neuerung Kaum steht die Versch\u00e4rfung der strafbefreienden Selbstanzeige fest, droht reuigen Steuerhinterziehern Ungemach von Seiten der Banken. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass bereits mit der Anforderung von Besteuerungsgrundlagen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/selbstanzeige-und-meldung-der-banken-wegen-verdachts-auf-geldwaesche\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Selbstanzeige und Meldung der Banken wegen Verdachts auf Geldw\u00e4sche<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1018],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41263"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41263"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41263\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41263"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41263"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41263"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}