{"id":41266,"date":"2014-07-30T09:51:46","date_gmt":"2014-07-30T07:51:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41266"},"modified":"2014-07-30T09:51:46","modified_gmt":"2014-07-30T07:51:46","slug":"regelmaessige-arbeitsstaette-beim-ausbildungsverhaeltnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/regelmaessige-arbeitsstaette-beim-ausbildungsverhaeltnis\/","title":{"rendered":"Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte beim Ausbildungsverh\u00e4ltnis"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte beim Ausbildungsverh\u00e4ltnis<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kernproblem<\/b><br \/>\nOb ein Arbeitnehmer eine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte (ab 2014: erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte) hat, kann Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr viele steuerliche Fragestellungen sein. Dies gilt z. B. f\u00fcr die Bemessung von steuerlichen Sachbez\u00fcgen bei der \u00dcberlassung eines Dienstwagens oder im Reisekostenrecht. Gleichwohl sind F\u00e4lle ohne das Vorliegen einer Arbeitsst\u00e4tte denkbar. Solche Arbeitnehmer haben dann Dienstreisen und k\u00f6nnen unter anderem Verpflegungsmehraufwendungen f\u00fcr die ersten 3 Monate oder h\u00f6here Fahrtkosten geltend machen. Erst zuletzt hatte der Bundesfinanzhof (BFH) bei einem auf 2 Jahre befristeten Zeitsoldaten und einem 3 Jahre abgeordneten Beamten die Fahrten als Reisekosten eingestuft.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Sachverhalt<\/b><br \/>\nIm Streitfall ging es um die Fahrten eines Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieb seines Vaters sowie zur Berufsschule. W\u00e4hrend das Finanzamt die Fahrten zur Berufsschule nach Dienstreisegrunds\u00e4tzen behandelte, setzte es die Fahrten in den Betrieb mit der Entfernungspauschale an. In der Folge musste der Vater das im Jahr 2011 noch letztmalig einkommensabh\u00e4ngig gew\u00e4hrte Kindergeld zur\u00fcckzahlen. In der erfolgreichen Klage hatte sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz von einer Entscheidung des BFH leiten lassen, der die Fahrtaufwendungen eines FH-Studenten w\u00e4hrend der beiden praktischen Studiensemester als Reisekosten gewertet hatte, und im Streitfall ebenso entschieden. Der BFH musste \u00fcber die Revision des Finanzamts entscheiden.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDer 3. Senat des BFH w\u00fcrdigt die Fahrten von Auszubildenden zum Ausbildungsbetrieb als solche zur regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte. Das gelte zumindest f\u00fcr Ausbildungsdienstverh\u00e4ltnisse mit Bezug von Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit, bei denen der Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet sei und diesen fortlaufend aufsuche, um dort seine f\u00fcr den Ausbildungszweck zentralen T\u00e4tigkeiten zu erbringen. Allein der Umstand, dass ein Ausbildungsverh\u00e4ltnis regelm\u00e4\u00dfig zeitlich befristet sei, reiche nicht aus, die Qualifikation als regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte zu versagen. Entgegen der Vorentscheidung sei der Fall des Studenten nicht vergleichbar, weil dort die Hochschule Mittelpunkt der T\u00e4tigkeit bliebe und zudem keine Eink\u00fcnfte erzielt wurden.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenz<\/b><br \/>\nIn Teilen der Literatur wird die Auffassung des 3. Senats in Zweifel gezogen, zumal sie zum Kindergeld und in Divergenz zu den Entscheidungen des 6. Senats im Zusammenhang mit Fahrtaufwendungen zur Universit\u00e4t bzw. w\u00e4hrend des Praxissemesters ergangen ist. Mit Hinweis auf ein weiteres anh\u00e4ngiges Verfahren (Fahrtkosten bei dualer Ausbildung) wird empfohlen, Verfahren offenzuhalten, auch um abzuwarten, ob Verfassungsbeschwerde eingelegt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte beim Ausbildungsverh\u00e4ltnis Kernproblem Ob ein Arbeitnehmer eine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte (ab 2014: erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte) hat, kann Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr viele steuerliche Fragestellungen sein. Dies gilt z. B. f\u00fcr die Bemessung von steuerlichen Sachbez\u00fcgen bei der \u00dcberlassung eines Dienstwagens oder im Reisekostenrecht. Gleichwohl sind F\u00e4lle ohne das Vorliegen einer Arbeitsst\u00e4tte denkbar. 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