{"id":41274,"date":"2014-07-30T11:54:00","date_gmt":"2014-07-30T09:54:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41274"},"modified":"2014-07-30T11:54:00","modified_gmt":"2014-07-30T09:54:00","slug":"zur-behandlung-von-krankheitsbedingten-aufwendungen-fuer-treppenlift","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-behandlung-von-krankheitsbedingten-aufwendungen-fuer-treppenlift\/","title":{"rendered":"Zur Behandlung von krankheitsbedingten Aufwendungen f\u00fcr Treppenlift"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Zur Behandlung von krankheitsbedingten Aufwendungen f\u00fcr Treppenlift<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kernproblem<\/b><br \/>\nKrankheitskosten sind als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abzugsf\u00e4hig, soweit sie zwangsl\u00e4ufig sind und die zumutbare Eigenbelastung \u00fcberschreiten. Die Zwangsl\u00e4ufigkeit von krankheitsbedingten Ma\u00dfnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen k\u00f6nnen und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist, hat der Steuerpflichtige durch ein vor Beginn der Heilma\u00dfnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestelltes amts\u00e4rztliches Gutachten oder eine vorherige \u00e4rztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Das formalisierte Nachweisverlangen betrifft z. B. Kuren, Psychotherapie, allgemeine Gebrauchsgegenst\u00e4nde des t\u00e4glichen Lebens als medizinische Hilfsmittel oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden. F\u00fcr andere Aufwendungen gilt der Grundsatz der freien Beweisw\u00fcrdigung.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Sachverhalt<\/b><br \/>\nEheleute lie\u00dfen sich wegen der Gehbehinderung des zwischenzeitlich verstorbenen Ehemanns einen Treppenlift in ihr selbst genutztes Einfamilienhaus einbauen und machten beim Finanzamt die Aufwendungen von \u00fcber 18.000 EUR geltend. Hierzu legten sie ein Attest des Hausarztes vor, der eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Gehbehinderung bescheinigte. Das Finanzamt lehnte den Abzug mit Verweis auf das formalisierte Nachweisverlangen f\u00fcr medizinische Hilfsmittel ab. Einspruch und Klage blieben erfolglos.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDer Bundesfinanzhof wies den Fall an das Finanzgericht zur\u00fcck. Der geforderte Nachweis sei nur in den vom Gesetz abschlie\u00dfend aufgez\u00e4hlten F\u00e4llen zu erbringen, u. a. auch f\u00fcr Gebrauchsgegenst\u00e4nde des t\u00e4glichen Lebens. Hierunter fallen nach der Definition im\u00a0Sozialgesetzbuch V\u00a0technische Hilfen, die getragen oder mit sich gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, um sich im jeweiligen Umfeld zu bewegen, zurechtzufinden und die elementaren Grundbed\u00fcrfnisse des t\u00e4glichen Lebens zu befriedigen. Darunter sei ein Treppenlift nicht zu subsumieren. Das Finanzgericht habe nun die erforderlichen Feststellungen zur medizinischen Notwendigkeit f\u00fcr die Ma\u00dfnahme nach dem Grundsatz der freien Beweisw\u00fcrdigung zu treffen. Das Attest des Hausarztes sei dabei als Parteivortrag zu w\u00fcrdigen und k\u00f6nne nicht als Nachweis gewertet werden. Da weder das Finanzamt noch das Finanzgericht die erforderliche Sachkunde bes\u00e4\u00dfen, sei gegebenenfalls ein Sachverst\u00e4ndigengutachten einzuholen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenz<\/b><br \/>\nBei pauschaler Ablehnung des Abzugs von Krankheitskosten durch das Finanzamt sollte kritisch gepr\u00fcft werden, ob das Nachweisverlangen \u00fcberhaupt gefordert werden kann. Noch besser ist es, das bereits vor Entstehung der Kosten zu tun, um gegebenenfalls die geforderten Voraussetzungen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Behandlung von krankheitsbedingten Aufwendungen f\u00fcr Treppenlift Kernproblem Krankheitskosten sind als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abzugsf\u00e4hig, soweit sie zwangsl\u00e4ufig sind und die zumutbare Eigenbelastung \u00fcberschreiten. 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