{"id":41290,"date":"2014-07-30T12:09:32","date_gmt":"2014-07-30T10:09:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41290"},"modified":"2014-07-30T12:09:32","modified_gmt":"2014-07-30T10:09:32","slug":"zum-vorliegen-einer-auswaertstaetigkeit-bei-einem-befristeten-arbeitsverhaeltnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zum-vorliegen-einer-auswaertstaetigkeit-bei-einem-befristeten-arbeitsverhaeltnis\/","title":{"rendered":"Zum Vorliegen einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit bei einem befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnis"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Zum Vorliegen einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit bei einem befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnis<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kernproblem<\/b><br \/>\nOb ein Arbeitnehmer eine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte (ab 2014: erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte) hat, kann Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr viele steuerliche Fragestellungen sein. Dies gilt z. B. f\u00fcr die Bemessung von steuerlichen Sachbez\u00fcgen bei der \u00dcberlassung eines Dienstwagens oder im Reisekostenrecht. Gleichwohl sind F\u00e4lle ohne das Vorliegen einer Arbeitsst\u00e4tte denkbar. Das kann z. B. bei einer reinen Reiset\u00e4tigkeit oder einem gro\u00dfen Stadt-, Hafen- oder Waldgebiet der Fall sein, aber auch bei dem Kehrbezirk des Schornsteinfegers oder einem Zeitungszustellbezirk. Solche Arbeitnehmer haben dann Dienstreisen und k\u00f6nnen u. a. Verpflegungsmehraufwendungen f\u00fcr die ersten 3 Monate oder h\u00f6here Fahrtkosten geltend machen. Bei Probe- oder befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen besteht dagegen noch keine einheitliche Rechtsprechung.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Sachverhalt<\/b><br \/>\nEin Mechaniker hatte einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit abgeschlossen. Die Entfernung von seiner Wohnung betrug 9 km. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis wurde nach Ablauf der Befristung nicht fortgesetzt. In seiner Steuererkl\u00e4rung beantragte der Mechaniker zun\u00e4chst f\u00fcr die Probezeit Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten nach den tats\u00e4chlich gefahren Kilometern, dann sp\u00e4ter im Klageverfahren auch noch Fahrtkosten f\u00fcr das gesamte Jahr. Er begr\u00fcndete dies neben der Probezeit mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der im Fall eines f\u00fcr 3 Jahre abgeordneten Beamten sowie eines 2 Jahre versetzten Bundeswehrsoldaten Reisekosten angesetzt hatte. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, weil eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit eine bereits vorhandene Arbeits-\/T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte voraussetze. Der Mechaniker klagte vor dem Finanzgericht (FG) K\u00f6ln.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDas FG K\u00f6ln hat eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit verneint. Zutreffend habe das Finanzamt den Arbeitsplatz als regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte angesehen, denn die Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit setze in der Regel voraus, dass der Arbeitnehmer vor\u00fcbergehend beruflich au\u00dferhalb seiner Wohnung und seiner regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte t\u00e4tig werde. Zwar habe es der BFH in seiner Rechtsprechung nicht ausgeschlossen, dass andere F\u00e4lle denkbar seien und nach Literaturmeinung gelte das auch bei Probearbeitsverh\u00e4ltnissen. Bei Sachverhalten wie dem Streitfall k\u00f6nne eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit aber nur in Erw\u00e4gung gezogen werden, wenn eine Kontroll\u00fcberlegung bei typisierender Betrachtung zu dem Ergebnis k\u00e4me, dass ein Familienumzug an den T\u00e4tigkeitsort nicht zuzumuten sei. Bei einer Entfernung von nur 9 km bliebe hierf\u00fcr kein Raum.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenz<\/b><br \/>\nDie Revision ist zugelassen und wurde bereits eingelegt. Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Bescheide durch Einspruch offenhalten und das Ruhen des Verfahrens beantragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Vorliegen einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit bei einem befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnis Kernproblem Ob ein Arbeitnehmer eine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte (ab 2014: erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte) hat, kann Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr viele steuerliche Fragestellungen sein. Dies gilt z. B. f\u00fcr die Bemessung von steuerlichen Sachbez\u00fcgen bei der \u00dcberlassung eines Dienstwagens oder im Reisekostenrecht. Gleichwohl sind F\u00e4lle ohne das Vorliegen einer Arbeitsst\u00e4tte denkbar. 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