{"id":41294,"date":"2014-07-30T12:13:20","date_gmt":"2014-07-30T10:13:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41294"},"modified":"2014-07-30T12:13:20","modified_gmt":"2014-07-30T10:13:20","slug":"kfz-nutzung-und-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kfz-nutzung-und-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Einf\u00fchrung<\/b><br \/>\nWenn von Kfz-Nutzung die Rede ist, werden regelm\u00e4\u00dfig ertragsteuerliche Themen behandelt. Nur wenigen ist bewusst, dass es gerade Fragen des Vorsteuerabzuges von Firmenwagen sowie deren Umsatzbesteuerung in sich haben. Das Bundesministerium f\u00fcr Finanzen (BMF) hat nun die zu beachtenden Regelungen an die neuen Entwicklungen zum Vorsteuerabzug angepasst.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Neue Verwaltungsregelung<\/b><br \/>\nAuf 29 Seiten hat das BMF die Umsatzbesteuerung der Kfz-Nutzung durch Unternehmer (unter anderem Vereine) als auch Arbeitnehmer dargestellt. Behandelt werden insbesondere die Zuordnung zum Unternehmensverm\u00f6gen, die unternehmerische Mindestnutzung (10 %), der Vorsteuerabzug bei Anschaffung bzw. Miete oder Leasing und die Vorsteuerkorrekturen bei \u00c4nderungen des Umfangs der unternehmerischen Nutzung. Die Grunds\u00e4tze des Schreibens sind in allen offen F\u00e4llen anzuwenden.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenzen<\/b><br \/>\nDas Schreiben war \u00fcberf\u00e4llig, da die letzte grundlegende Stellungnahme des BMF aus dem Jahr 2004 stammte und nur wenigen bekannt war. Gerade Unternehmer, die Firmen-Kfz auch privat nutzen, m\u00fcssen sich mit dem Schreiben auseinandersetzen. Denn durch die private Mitbenutzung werden diese Kfz nur zum Teil unternehmerisch genutzt, was einen vollst\u00e4ndigen Vorsteuerabzug nur zul\u00e4sst, sofern der Unternehmer das Kfz dem Unternehmensverm\u00f6gen zuordnet. Vers\u00e4umt der Unternehmer es, die Zuordnung gegen\u00fcber dem Finanzamt rechtzeitig offen zu legen, so riskiert er sogar den vollst\u00e4ndigen Verlust des Vorsteuerabzuges. Bei Zweit- oder Drittfahrzeugen von Einzelunternehmern unterstellt das Finanzamt zudem, dass die unternehmerische Nutzung unter 10 % liegt, so dass ein Vorsteuerabzug ausscheidet, sofern der Unternehmer nicht eine h\u00f6here unternehmerische Nutzung nachweist. Zu beachten ist hierbei, dass im Gegensatz zum Ertragsteuerrecht die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte der unternehmerischen Nutzung zuzurechnen sind. Das BMF l\u00e4sst es unver\u00e4ndert zu, dass die H\u00f6he der Kfz-Nutzung umsatzsteuerlich durch Sch\u00e4tzung ermittelt werden kann, was in der Praxis h\u00e4ufig \u00fcbersehen wird, obwohl dies regelm\u00e4\u00dfig Vorteile bietet. Ebenso relevant ist das Schreiben f\u00fcr Vereine und \u00e4hnliche Organisationen, die Kfz im ideellen Bereich nutzen. Denn insofern scheidet ein Vorsteuerabzug aus, so dass die Vorsteuer aufzuteilen und zudem bei \u00c4nderung der Nutzung in Folgejahren gegebenenfalls zu korrigieren ist. Das Schreiben gibt hierzu zahlreiche Beispiele.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer Einf\u00fchrung Wenn von Kfz-Nutzung die Rede ist, werden regelm\u00e4\u00dfig ertragsteuerliche Themen behandelt. Nur wenigen ist bewusst, dass es gerade Fragen des Vorsteuerabzuges von Firmenwagen sowie deren Umsatzbesteuerung in sich haben. Das Bundesministerium f\u00fcr Finanzen (BMF) hat nun die zu beachtenden Regelungen an die neuen Entwicklungen zum Vorsteuerabzug angepasst. Neue Verwaltungsregelung Auf 29 &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kfz-nutzung-und-umsatzsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[924,114],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41294"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41294"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41294\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41294"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41294"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41294"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}