{"id":41296,"date":"2014-07-30T12:16:38","date_gmt":"2014-07-30T10:16:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41296"},"modified":"2014-07-30T12:16:38","modified_gmt":"2014-07-30T10:16:38","slug":"nachweis-innergemeinschaftlicher-lieferungen-mittels-cmr-frachtbrief","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nachweis-innergemeinschaftlicher-lieferungen-mittels-cmr-frachtbrief\/","title":{"rendered":"Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen mittels CMR-Frachtbrief"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen mittels CMR-Frachtbrief<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Einf\u00fchrung<\/b><br \/>\nInnergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei. Allerdings muss der liefernde Unternehmer nachweisen, dass die Voraussetzungen hierf\u00fcr vorliegen. Scheitert dies, so ergeben sich f\u00fcr die Lieferanten regelm\u00e4\u00dfig hohe Nachzahlungen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Sachverhalt<\/b><br \/>\nDer Kl\u00e4ger verkaufte in den Jahren 2001 bis 2004 Haushaltswaren (Kochtopfsets, Messerbl\u00f6cke etc.) f\u00fcr ca. 6,7 Millionen EUR steuerfrei nach Italien. Die Steuerfahndung warf ihm dagegen vor, &#8222;Billigartikel aus China importiert und \u00fcber Stra\u00dfenh\u00e4ndler international unter Vorspiegelung falscher Standards&#8220; verkauft zu haben. Die angeblichen Lieferungen nach Italien h\u00e4tten nur der Verschleierung des unversteuerten Verkaufs gedient. Der Kl\u00e4ger wehrte sich hiergegen, in dem er versuchte die Lieferungen unter anderem \u00fcber CMR-Frachtbriefe, Mautgeb\u00fchren sowie Best\u00e4tigungen des Kunden nachzuweisen, da er die gesetzlich geforderten Belege nicht vorlegen konnte.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDas Finanzgericht (FG) D\u00fcsseldorf lehnte die Klage ab, da der Kl\u00e4ger seinen Nachweispflichten nicht nachgekommen ist. Die Anerkennung der CMR-Frachtbriefe scheitere unter anderem daran, dass diese keinen Spediteur als Transporteur auswiesen, sondern den italienischen Empf\u00e4nger. Ferner fehle es an erforderlichen Ortsangaben. Das FG sah sich dar\u00fcber hinaus nicht verpflichtet, durch Vernehmung von Zeugen etc., selbst zur weiteren Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes beizutragen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenzen<\/b><br \/>\nDer Fall betrifft zwar die Rechtslage vor Einf\u00fchrung der Gelangensbest\u00e4tigung, ist aber auch aktuell von Bedeutung. So kann zum einen durch CMR-Frachtbriefe auch derzeit noch in bestimmten F\u00e4llen der Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen erbracht werden. Zum anderen bezieht das FG zu der Frage Stellung, inwieweit eine Steuerbefreiung aufgrund &#8222;objektiver Beweismittel&#8220; in Frage kommt, wenn die gesetzlich geforderten Nachweise nicht vollst\u00e4ndig erbracht werden. Das FG vertritt hierbei die restriktive Ansicht, dass hierbei nur die bereits vorhandenen &#8222;objektiven Beweismittel&#8220; zu ber\u00fccksichtigen sind. Zus\u00e4tzliche Ermittlungen, z. B. durch Befragung von Zeugen, lehnte das FG dagegen ab. Um diesbez\u00fcglich auch eine h\u00f6chstrichterliche Kl\u00e4rung herbeizuf\u00fchren, hat das FG die Revision zugelassen. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof nicht der Ansicht des FG folgt. Unabh\u00e4ngig vom Ausgang des Verfahrens sollte es in der Praxis nat\u00fcrlich erst gar nicht so weit kommen. Unternehmen sollten daher pr\u00fcfen, ob die Umstellung auf die neuen, sp\u00e4testens zum 1.1.2014 geltenden Nachweispflichten f\u00fcr innergemeinschaftliche Lieferungen gelungen ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen mittels CMR-Frachtbrief Einf\u00fchrung Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei. Allerdings muss der liefernde Unternehmer nachweisen, dass die Voraussetzungen hierf\u00fcr vorliegen. Scheitert dies, so ergeben sich f\u00fcr die Lieferanten regelm\u00e4\u00dfig hohe Nachzahlungen. Sachverhalt Der Kl\u00e4ger verkaufte in den Jahren 2001 bis 2004 Haushaltswaren (Kochtopfsets, Messerbl\u00f6cke etc.) f\u00fcr ca. 6,7 Millionen EUR steuerfrei nach Italien. Die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nachweis-innergemeinschaftlicher-lieferungen-mittels-cmr-frachtbrief\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen mittels CMR-Frachtbrief<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3689],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41296"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41296"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41296\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41296"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41296"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41296"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}