{"id":41304,"date":"2014-07-30T12:25:44","date_gmt":"2014-07-30T10:25:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41304"},"modified":"2014-07-30T12:25:44","modified_gmt":"2014-07-30T10:25:44","slug":"anwaltshaftung-bei-legal-due-diligence","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anwaltshaftung-bei-legal-due-diligence\/","title":{"rendered":"Anwaltshaftung bei Legal Due Diligence"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Anwaltshaftung bei Legal Due Diligence<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kernaussage<\/b><br \/>\nDer Rechtsanwalt kann nach einer Due Diligence nicht wegen unvollst\u00e4ndiger Pr\u00fcfung in Anspruch genommen werden, wenn ihm die ma\u00dfgeblichen Unterlagen nicht vorgelegt wurden und es sich nicht um Unterlagen von herausgehobener Bedeutung handelt oder die vorgelegten Unterlagen konkreten Anlass zu Nachfragen geben.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Sachverhalt<\/b><br \/>\nDie Kl\u00e4gerin beauftragte eine Legal Due Diligence \u00fcber ein bebautes Grundst\u00fcck. Hauptmieter des Geb\u00e4udes war eine Anwaltskanzlei, organisiert in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft, die einen Mietvertrag mit einer festen Laufzeit bis Ende 2012 hatte. Den Mietvertrag hatten seinerzeit nicht alle Gesellschafter unterzeichnet. Die Mietvertr\u00e4ge lagen bei der Pr\u00fcfung vor. Die Kl\u00e4gerin kaufte das Objekt noch Ende Dezember 2006. Der beauftragte Due-Diligence-Report enthielt keinen Hinweis auf die M\u00f6glichkeit der vorzeitigen K\u00fcndigung des Mietvertrages. Im September 2009 k\u00fcndigte die Soziet\u00e4t den Mietvertrag mit Verweis auf die fehlenden Unterschriften und zahlte ab April 2010 den Mietzins nicht mehr. Die Wirksamkeit der K\u00fcndigung stellte das Landgericht Berlin fest. Die Kl\u00e4gerin weist darauf hin, dass sie auf die nachtr\u00e4gliche Heilung des Formmangels vor Kaufvertragsabschluss h\u00e4tte dr\u00e4ngen k\u00f6nnen, wenn der Due-Diligence-Report einen entsprechenden Hinweis enthalten h\u00e4tte.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDas Kammergericht wies die Klage ab. Der Rechtsanwalt kann nach einer Due Diligence nicht wegen unvollst\u00e4ndiger Pr\u00fcfung in Anspruch genommen werden, wenn ihm die ma\u00dfgeblichen Unterlagen nicht vorgelegt worden sind und es sich nicht um Unterlagen von herausgehobener Bedeutung handelt oder die vorgelegten Unterlagen konkreten Anlass zu Nachfragen geben. Mangels konkreter Informationen h\u00e4tte ein Hinweis des Anwalts auf eine m\u00f6glicherweise unvollst\u00e4ndige Unterzeichnung notwendigerweise abstrakt bleiben m\u00fcssen. Dies ist jedoch nicht Sinn und Zweck der Due Diligence. Mangels konkreter Anhaltspunkte konnte der Hinweis daher unterbleiben.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenz<\/b><br \/>\nDurch die Entscheidung &#8211; eine der ersten zur Haftung infolge einer Due Diligence &#8211; wird ein sachgerechter Haftungsma\u00dfstab geschaffen. Der Mandant ist in der Pflicht, bei f\u00fcr ihn wichtigen Punkten den allgemeinen Pr\u00fcfungsauftrag einer Due Diligence zu konkretisieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anwaltshaftung bei Legal Due Diligence Kernaussage Der Rechtsanwalt kann nach einer Due Diligence nicht wegen unvollst\u00e4ndiger Pr\u00fcfung in Anspruch genommen werden, wenn ihm die ma\u00dfgeblichen Unterlagen nicht vorgelegt wurden und es sich nicht um Unterlagen von herausgehobener Bedeutung handelt oder die vorgelegten Unterlagen konkreten Anlass zu Nachfragen geben. 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