{"id":41314,"date":"2014-07-30T12:37:50","date_gmt":"2014-07-30T10:37:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41314"},"modified":"2014-07-30T12:37:50","modified_gmt":"2014-07-30T10:37:50","slug":"kein-lohn-fuer-schwarzarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-lohn-fuer-schwarzarbeit\/","title":{"rendered":"Kein Lohn f\u00fcr Schwarzarbeit"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kein Lohn f\u00fcr Schwarzarbeit<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kernaussage<\/b><br \/>\nEin Unternehmer, der bewusst ganz oder teilweise Schwarzarbeit vereinbart, kann f\u00fcr seine Werkleistung keine Bezahlung verlangen. Durch den Versto\u00df gegen das gesetzliche Verbot zur Schwarzarbeit kann er zudem keinen Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung geltend machen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Sachverhalt<\/b><br \/>\nDer beklagte Auftraggeber beauftragte die Kl\u00e4gerin mit der Ausf\u00fchrung der Elektroinstallationsarbeiten. Vereinbart wurde ein Werklohn von 13.800 EUR einschlie\u00dflich Umsatzsteuer sowie eine weitere Barzahlung von 5.000 EUR, f\u00fcr die keine Rechnung gestellt werden sollte. Die Kl\u00e4gerin hat die Arbeiten ausgef\u00fchrt, der Beklagte hat die vereinbarten Betr\u00e4ge nur teilweise entrichtet. Der Klage auf den restlichen Werklohn gab das Landgericht statt; das Oberlandesgericht (OLG) wies sie ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) best\u00e4tigte das Urteil des OLG.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nBeide Parteien haben bewusst gegen das Gesetz zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) versto\u00dfen. Damit ist der gesamte Vertrag nichtig und ein vertraglicher Anspruch auf den Werklohn ausgeschlossen. Dar\u00fcber hinaus besteht auch kein Anspruch der Kl\u00e4gerin auf Ausgleich der Bereicherung, die darin besteht, dass der Beklagte die Werkleistung erhalten hat. Zwar kann ein Unternehmer, der aufgrund eines nichtigen Vertrags Leistungen erbracht hat, von dem Besteller grunds\u00e4tzlich die Herausgabe dieser Leistungen verlangen und wenn dies nicht m\u00f6glich ist, Wertersatz. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Unternehmer mit seiner Leistung gegen ein gesetzliches Verbot versto\u00dfen hat. Die Durchsetzung der vom Gesetzgeber mit dem\u00a0SchwarzArbG\u00a0verfolgten Ziele, die Schwarzarbeit effektiv einzud\u00e4mmen, schlie\u00dft eine Berufung auf Treu und Glauben aus.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Konsequenz<\/b><br \/>\nNach diesem Urteil tragen Handwerker, die gegen das ScharzArbG versto\u00dfen, das volle Risiko daf\u00fcr, dass ihre Arbeit bezahlt wird. Demgegen\u00fcber tr\u00e4gt der Auftragnehmer das Risiko, dass er mit seinen M\u00e4ngelanspr\u00fcchen ins Leere l\u00e4uft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Lohn f\u00fcr Schwarzarbeit Kernaussage Ein Unternehmer, der bewusst ganz oder teilweise Schwarzarbeit vereinbart, kann f\u00fcr seine Werkleistung keine Bezahlung verlangen. Durch den Versto\u00df gegen das gesetzliche Verbot zur Schwarzarbeit kann er zudem keinen Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung geltend machen. Sachverhalt Der beklagte Auftraggeber beauftragte die Kl\u00e4gerin mit der Ausf\u00fchrung der Elektroinstallationsarbeiten. Vereinbart wurde &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-lohn-fuer-schwarzarbeit\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Lohn f\u00fcr Schwarzarbeit<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[2929],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41314"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41314"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41314\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41314"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41314"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41314"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}