{"id":41373,"date":"2014-08-05T10:00:01","date_gmt":"2014-08-05T08:00:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41373"},"modified":"2014-08-05T10:00:01","modified_gmt":"2014-08-05T08:00:01","slug":"kuendigung-wegen-hinaustragens-der-vermieterin-ist-unwirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kuendigung-wegen-hinaustragens-der-vermieterin-ist-unwirksam\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigung wegen Hinaustragens der Vermieterin ist unwirksam"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>K\u00fcndigung wegen Hinaustragens der Vermieterin ist unwirksam<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Wehrt sich der Mieter gegen eine Verletzung seines Hausrechts durch die Vermieterin dadurch, dass er die Vermieterin vor die T\u00fcr tr\u00e4gt, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnisses.\u00a0<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nDie Vermieterin eines Hauses verlangt vom Mieter nach einer fristlosten K\u00fcndigung die R\u00e4umung. Das Mietverh\u00e4ltnis besteht seit Juli 2006.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Am 16.8.2012 suchte die Vermieterin den Mieter vereinbarungsgem\u00e4\u00df auf, um Rauchwarnmelder im Haus zu begutachten. Nachdem die Vermieterin gegen den Willen des Mieters versucht hatte, weitere Zimmer zu betreten, kam es zu einer Auseinandersetzung. Der Mieter forderte die Vermieterin auf, das Haus zu verlassen. Dem kam die Vermieterin nicht nach. Daraufhin umfasste der Mieter die Vermieterin mit den Armen und trug sie aus dem Haus.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Aufgrund dieses Vorfalls k\u00fcndigte die Vermieterin das Mietverh\u00e4ltnis fristlos, hilfsweise ordentlich. Da der Mieter die K\u00fcndigung nicht akzeptiert, klagt die Vermieterin auf R\u00e4umung.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDer Bundesgerichtshof gibt dem Mieter Recht. Die K\u00fcndigung ist weder als fristlose noch als ordentliche K\u00fcndigung wirksam.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Die Vertragsparteien hatten vereinbart, dass die Vermieterin (nur) die R\u00e4ume mit den angebrachten Rauchmeldern in Augenschein nehmen sollte. Zu einer weiteren eigenm\u00e4chtigen Besichtigung war die Vermieterin nicht berechtigt. Indem die Vermieterin gleichwohl gegen den Willen des Mieters eine Besichtigung anderer R\u00e4ume durchsetzen wollte und das Haus trotz Aufforderung des Vermieters nicht verlassen hat, hat sie das Hausrecht des Mieters verletzt. Sie tr\u00e4gt deshalb zumindest eine Mitschuld an dem nachfolgenden Geschehen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Mitverschulden der Vermieterin<\/b><br \/>\nAngesichts der Gesamtumst\u00e4nde, insbesondere des vorangegangenen pflichtwidrigen Verhaltens der Vermieterin, ist das mit der K\u00fcndigung beanstandete Verhalten des Mieters keine so gravierende Pflichtverletzung, dass der Vermieterin nicht zugemutet werden k\u00f6nnte, das Mietverh\u00e4ltnis fortzusetzen; dies selbst dann, wenn der Mieter die Grenzen erlaubter Notwehr geringf\u00fcgig \u00fcberschritten haben sollte. Eine fristlose K\u00fcndigung war daher nicht gerechtfertigt.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Auch eine Vertragsverletzung von einem Gewicht, das ein berechtigtes Interesse der Vermieterin an der Beendigung des Mietvertrags rechtfertigt, lag unter diesen Umst\u00e4nden nicht vor. Deshalb ging auch die hilfsweise erkl\u00e4rte ordentliche K\u00fcndigung ins Leere.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcndigung wegen Hinaustragens der Vermieterin ist unwirksam Wehrt sich der Mieter gegen eine Verletzung seines Hausrechts durch die Vermieterin dadurch, dass er die Vermieterin vor die T\u00fcr tr\u00e4gt, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnisses.\u00a0 Hintergrund Die Vermieterin eines Hauses verlangt vom Mieter nach einer fristlosten K\u00fcndigung die R\u00e4umung. Das Mietverh\u00e4ltnis besteht seit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kuendigung-wegen-hinaustragens-der-vermieterin-ist-unwirksam\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">K\u00fcndigung wegen Hinaustragens der Vermieterin ist unwirksam<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[3698],"class_list":["post-41373","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-hinaustragens"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41373","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41373"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41373\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41373"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41373"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41373"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}