{"id":41380,"date":"2014-08-05T10:54:53","date_gmt":"2014-08-05T08:54:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41380"},"modified":"2014-08-05T10:54:53","modified_gmt":"2014-08-05T08:54:53","slug":"fahrtkosten-koennen-fuer-behinderte-zur-steuerfalle-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fahrtkosten-koennen-fuer-behinderte-zur-steuerfalle-werden\/","title":{"rendered":"Fahrtkosten k\u00f6nnen f\u00fcr Behinderte zur Steuerfalle werden"},"content":{"rendered":"<p>Fahrtkosten k\u00f6nnen f\u00fcr Behinderte zur Steuerfalle werden<\/p>\n<p>Setzt das Versorgungsamt per Bescheid den Grad der Behinderung herab, hat das steuerliche Folgen f\u00fcr die Betroffenen. Denn das Finanzamt kann nachtr\u00e4glich die Absetzbarkeit der Kosten f\u00fcr Fahrten zur Arbeit einschr\u00e4nken, wenn der Bescheid erst sp\u00e4ter rechtskr\u00e4ftig wird.<\/p>\n<p>Hintergrund<br \/>\nArbeitnehmer k\u00f6nnen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz \u00fcber die Entfernungspauschale in ihrer Steuererkl\u00e4rung geltend machen. F\u00fcr Behinderte gibt es sogar eine erweiterte Abzugsm\u00f6glichkeit. Denn bei einem Behinderungsgrad von mehr als 70 % k\u00f6nnen die Betroffenen entweder die tats\u00e4chliche H\u00f6he der Fahrtkosten oder die allgemeine Kilometerpauschale von 0,30 Cent ansetzen.<\/p>\n<p>Gl\u00fccklicherweise verbessert sich bei manchen Betroffenen der Gesundheitszustand. Damit sinkt aber auch der Behinderungsgrad mit der Folge, dass sich auch die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten \u00e4ndern kann, wie der aktuelle Streitfall zeigt.<\/p>\n<p>Der Streitfall<br \/>\nIm Mai 1994 hatte das Versorgungsamt den Kl\u00e4ger per Bescheid als Schwerbehinderten mit einem Behinderungsgrad von 80 % anerkannt. Diesen Bescheid hob das Amt jedoch im Dezember 1999 auf und setzte den Behinderungsgrad auf 20 % herab. Da der Kl\u00e4ger diesen Bescheid gerichtlich anfocht, blieb er in den Streitjahren von 2000 bis 2007 weiterhin Inhaber des urspr\u00fcnglichen Schwerbehindertenausweises. Folglich machte er in seinen Steuererkl\u00e4rungen weiterhin die tats\u00e4chlichen Fahrtkosten geltend.<\/p>\n<p>Im Januar 2007 wies das Bundessozialgericht die Klage des Behinderten jedoch in letzter Instanz zur\u00fcck. Folge: Das Finanzamt zog mit einem neuen Feststellungsbescheid f\u00fcr die steuerliche Behandlung der Fahrkosten nach. Im Klartext: Es ber\u00fccksichtigte f\u00fcr die Fahrten zum Arbeitsplatz nicht die tats\u00e4chlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale.<\/p>\n<p>Damit war der Kl\u00e4ger nicht einverstanden. Vor dem Finanzgericht begr\u00fcndete er seine Klage gegen den Feststellungsbescheid damit, dass er bis Juni 2007 im Besitz eines g\u00fcltigen Schwerbehindertenausweises gewesen sei und damit auch die erh\u00f6hten Wegekosten geltend machen konnte. Der abweichende Feststellungsbescheid vom Dezember 1999 stehe dem nicht entgegen, da er erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundessozialgericht im Januar 2007 bestandskr\u00e4ftig geworden sei. Das Finanzgericht wies die Klage jedoch ab und lie\u00df auch die Revision zum Bundesfinanzhof nicht zu.<\/p>\n<p>Bundesfinanzhof weist Beschwerde zur\u00fcck<br \/>\nAuch die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof, mit der der Kl\u00e4ger die Zulassung der Revision erreichen wollte, war nicht erfolgreich. Die Richter verwiesen vielmehr auf die bisherige Rechtsprechung. Trotz der G\u00fcltigkeit des Schwerbehindertenausweises bis zum bestandskr\u00e4ftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht sei korrekt gewesen, die Einkommensteuerbescheide r\u00fcckwirkend zu \u00e4ndern, wenn wie im Streitfall der Behinderungsgrad r\u00fcckwirkend ge\u00e4ndert wurde.<\/p>\n<p>Die Richter des Bundesfinanzhofs machten klar, dass auch in diesem Fall der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsf\u00e4higkeit Vorrang habe. Mit der rechtskr\u00e4ftigen Herabsetzung des Behinderungsgrades sei es daher notwendig gewesen, die Fahrtkosten entsprechend steuerlich anders zu behandeln.<\/p>\n<p>Praxistipp<br \/>\nDer Hinweis des Bundesfinanzhofs auf den Grundsatz der Besteuerung der Leistungsf\u00e4higkeit mag sehr formal klingen, dennoch werden Betroffene in solchen F\u00e4llen nicht an dieser Argumentation vorbeikommen. Auch in Zukunft werden sich solche Streitf\u00e4lle nicht vermeiden lassen. Betroffene sollten daher in schwebenden Verfahren finanzielle Vorsorge treffen, damit sie nicht mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert werden, wenn die Sozialgerichte entsprechende Bescheide Jahre sp\u00e4ter f\u00fcr rechtskr\u00e4ftig erkl\u00e4ren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fahrtkosten k\u00f6nnen f\u00fcr Behinderte zur Steuerfalle werden Setzt das Versorgungsamt per Bescheid den Grad der Behinderung herab, hat das steuerliche Folgen f\u00fcr die Betroffenen. Denn das Finanzamt kann nachtr\u00e4glich die Absetzbarkeit der Kosten f\u00fcr Fahrten zur Arbeit einschr\u00e4nken, wenn der Bescheid erst sp\u00e4ter rechtskr\u00e4ftig wird. 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