{"id":4140,"date":"2012-08-31T19:10:41","date_gmt":"2012-08-31T17:10:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=4140"},"modified":"2020-09-14T15:54:18","modified_gmt":"2020-09-14T13:54:18","slug":"umsatzsteuervoranmeldung-elster","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuervoranmeldung-elster\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER"},"content":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Januar 2013 kann die <a title=\"UStVA Elster\" href=\"https:\/\/steuerschroeder.de\/umsatzsteuervoranmeldung-elster\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Umsatzsteuer-Voranmeldun<\/a>g, der Antrag auf Dauerfristverl\u00e4ngerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert per ELSTER \u00fcbermittelt werden.\u00a0F\u00fcr die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten. Die Verpflichtung zur Authentifizierung ist in \u00a7 1 Absatz 3 i.V.m. \u00a7 6 Absatz 1 der Steuerdaten-\u00dcbermittlungsverordnung (StD\u00dcV), zuletzt ge\u00e4ndert durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I, Seite 2131), geregelt. (\u00a7 6 Absatz 1 Satz 2 StD\u00dcV entf\u00e4llt mit Wirkung zum 1. Januar 2013 (BGBl 2011 I, Seite 2131)).\u00a0Grunds\u00e4tzlich ist eine vorherige Registrierung im ElsterOnline-Portal erforderlich. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverl\u00e4ngerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung kann \u00fcber das ElsterOnline-Portal an das Finanzamt \u00fcbermittelt werden. Alternativ k\u00f6nnen Steuererkl\u00e4rungsprogramme kommerzieller Anbieter oder die von der\u00a0Finanzverwaltung kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellte Software ElsterFormular f\u00fcr die \u00dcbermittlung der \u00a0Daten genutzt werden.\u00a0Bitte beachten Sie, dass zum Ende des Jahres aufgrund des erh\u00f6hten Registrierungsaufkommens mit Wartezeiten zu rechnen ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gew\u00e4hrleisten und rechtzeitig auf die neue\u00a0\u00dcbermittlungsart vorbereitet zu sein, empfehlen wir, die Registrierung demn\u00e4chst vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass es keine \u00dcbergangsphase nach dem 1. Januar 2013 geben wird.\u00a0Nach diesem Termin ist eine \u00dcbermittlung ohne elektronische Authentifizierung nicht mehr m\u00f6glich!<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum Thema \u00a0erhalten Sie unter\u00a0elektronische Steuererkl\u00e4rung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Ab 1. Januar 2013 braucht jeder Unternehmer ein ELSTER-Zertifikat &#8211; Jetzt die Weichen stellen.<\/h2>\n<p>Ab 1.1.2013 ist f\u00fcr Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend eine elektronische Authentifizierung gesetzlich vorgegeben.<\/p>\n<p>\u201eDie Authentifizierung dient der eindeutigen Feststellung der Identit\u00e4t des \u00dcbermittlers. Das Verfahren wird dadurch noch sicherer\u201c, so die Pr\u00e4sidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.<\/p>\n<p>F\u00fcr die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung unter www.elsteronline.de\/eportal. \u201eDie Registrierung besteht aus mehreren Schritten und kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Wer sich erst zum Jahresende registriert, muss Wartezeiten einkalkulieren und riskiert, nicht rechtzeitig auf die neue \u00dcbermittlungsart vorbereitet zu sein\u201c, so Frau Heck. Die Oberfinanzdirektion empfiehlt daher dringend, die Registrierung bereits jetzt vorzunehmen.<\/p>\n<p>Insbesondere Arbeitgeber sollten sich dabei f\u00fcr ein \u201eNicht-pers\u00f6nliches Zertifikat\u201c (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden.<\/p>\n<p>Eine Anleitung zur Registrierung ist unter www.fa-baden-wuerttemberg.de in der Rubrik ELSTER zu finden.<\/p>\n<p>Unter die neue Rechtslage fallen auch Antr\u00e4ge auf Dauerfristverl\u00e4ngerung und Anmeldungen der Sondervorauszahlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1.\u00a0Januar\u00a02013 nur noch mit Authentifizierung<\/h2>\n<p>Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1. Januar 2013 bundesweit nur noch mit Authentifizierung zul\u00e4ssig. Soweit noch nicht geschehen, sollten sich die betroffenen Unternehmer und Arbeitgeber bereits jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren, um das f\u00fcr die Authentifizierung ben\u00f6tigte elektronische Zertifikat zu erhalten.<br \/>\nBislang k\u00f6nnen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererkl\u00e4rungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt \u00fcbermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 m\u00fcssen (Vor-) Anmeldungen aufgrund einer \u00c4nderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-\u00dcbermittlungsverordnung zwingend authentifiziert \u00fcbermittelt werden.<br \/>\nF\u00fcr die authentifizierte \u00dcbermittlung wird ein elektronisches Zertifikat ben\u00f6tigt. Dieses erh\u00e4lt man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal\u00a0www.elsteronline.de\/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gew\u00e4hrleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren und die Steuererkl\u00e4rungen authentifiziert zu \u00fcbermitteln. Das Zertifikat kann auch f\u00fcr weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.<\/p>\n<p>Bereits jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch ans Finanzamt zu \u00fcbermitteln. Ab dem 1. Januar 2013 m\u00fcssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend authentifiziert \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a0Steueranmeldungen mit Zertifikat abgeben<\/h2>\n<p>Das f\u00fcr die authentifizierte \u00dcbermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Unternehmen und Arbeitgeber im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de\/eportal\u00a0in der Rubrik Registrierung. Damit die Steueranmeldungen auch k\u00fcnftig rechtzeitig und richtig an die Finanzverwaltung \u00fcbermittelt werden, empfiehlt die Oberfinanzdirektion Koblenz allen Unternehmen und Arbeitgebern, die noch kein Zertifikat haben, die Registrierung bereits jetzt schon vorzunehmen.<\/p>\n<p>Das ELSTER-Zertifikat bietet h\u00f6chste Sicherheit. Bei der authentifizierten \u00dcbermittlung ist die elektronische Identit\u00e4t des Daten\u00fcbermittlers jederzeit feststellbar. Bei der Registrierung sollten sich insbesondere Arbeitgeber f\u00fcr ein \u201eNicht-pers\u00f6nliches Zertifikat\u201c (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung finden Unternehmer und Arbeitgeber im Internet unter www.elster.de und www.fin-rlp.de\/elster.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Januar 2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverl\u00e4ngerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert per ELSTER \u00fcbermittelt werden.\u00a0F\u00fcr die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten. Die Verpflichtung zur Authentifizierung ist in \u00a7 1 Absatz 3 i.V.m. \u00a7 6 Absatz 1 der Steuerdaten-\u00dcbermittlungsverordnung (StD\u00dcV), zuletzt ge\u00e4ndert durch &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuervoranmeldung-elster\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4140"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4140"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4140\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4140"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4140"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4140"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}