{"id":41464,"date":"2014-08-11T09:59:53","date_gmt":"2014-08-11T07:59:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41464"},"modified":"2023-08-25T10:30:27","modified_gmt":"2023-08-25T08:30:27","slug":"wie-wendet-man-die-reisekostenreform-bei-der-gewinnermittlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-wendet-man-die-reisekostenreform-bei-der-gewinnermittlung\/","title":{"rendered":"Wie wendet man die Reisekostenreform bei der Gewinnermittlung an?"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\">Lange haben die Steuerpflichtigen mit Gewinneink\u00fcnften (Gewinnermittler) auf ein BMF-Schreiben zur Anwendung der Reisekostenreform ab dem 01.01.2014 gewartet. Nun ist immerhin der Entwurf eines BMF-Schreibens da, aber noch ist l\u00e4ngst nicht alles klar. Zwar ist der Entwurf in Teilen gelungen, da er durch die allgemeinen Ankn\u00fcpfungen an die lohnsteuerlichen Regelungen die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Gewinnermittlern gew\u00e4hrleistet. Auch die praxisnahen Beispiele zur Bestimmung der sog. &#8222;ersten Betriebsst\u00e4tte&#8220; sind zu begr\u00fc\u00dfen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisiert jedoch in seiner\u00a0Stellungnahme S 10\/14\u00a0die noch vorhandenen Unsch\u00e4rfen bei der Implementierung von systemtragenden Prinzipien der Reisekostenreform in den Bereich der Gewinnermittlung.<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nIn Frage steht beispielsweise, inwieweit die Hinweise des umfassenden BMF-Schreibens vom 30.09.2013 f\u00fcr Arbeitnehmer zur Bestimmung der ersten Betriebsst\u00e4tte zur Anwendung kommen. Nicht eindeutig geht aus dem Entwurf hervor, ob dem Gewinnermittler bei der Bestimmung der ersten Betriebsst\u00e4tte ein \u00c4quivalent zum Organisationsrecht des Arbeitgebers bei der Festlegung der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte des Arbeitnehmers als systembestimmendes Prinzip zusteht. Auch die f\u00fcr eine erste Betriebsst\u00e4tte vorausgesetzte Dauerhaftigkeit erf\u00e4hrt keine klare Kontur. Die Ankn\u00fcpfung an die quantitativen Zuordnungskriterien bei Arbeitnehmern ruft ebenfalls Unsicherheiten hervor und birgt die Gefahr von zus\u00e4tzlichem B\u00fcrokratieaufwand f\u00fcr den Gewinnermittler.<\/p>\n<p>Insbesondere die geplante r\u00fcckwirkende Geltung der Anwendungsregelungen d\u00fcrfte f\u00fcr die Gewinnermittler einen b\u00fcrokratischen Mehraufwand bedeuten, soweit sie bisher mangels Vorgaben die monatlichen Aufzeichnungen zwar nach dem Gesetz, aber abweichend von den k\u00fcnftig geltenden Anwendungsregelungen vorgenommen haben. Um Mehrbelastungen durch nachtr\u00e4gliche Korrekturen zu vermeiden, fordert der DStV f\u00fcr den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung des Schreibens ein Wahlrecht zur Anwendung der Vorgaben.<\/p>\n<p>www.dstv.de<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0DStV, Mitteilung vom 08.08.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lange haben die Steuerpflichtigen mit Gewinneink\u00fcnften (Gewinnermittler) auf ein BMF-Schreiben zur Anwendung der Reisekostenreform ab dem 01.01.2014 gewartet. Nun ist immerhin der Entwurf eines BMF-Schreibens da, aber noch ist l\u00e4ngst nicht alles klar. 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