{"id":41472,"date":"2014-08-13T18:19:22","date_gmt":"2014-08-13T16:19:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41472"},"modified":"2014-08-13T18:19:22","modified_gmt":"2014-08-13T16:19:22","slug":"letztwillige-zuwendung-eines-wohnrechts-familienwohnung-laengerlebenden-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/letztwillige-zuwendung-eines-wohnrechts-familienwohnung-laengerlebenden-ehegatten\/","title":{"rendered":"Letztwillige Zuwendung eines Wohnrechts an Familienwohnung an l\u00e4ngerlebenden Ehegatten"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\">Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der l\u00e4ngerlebende Ehegatte endg\u00fcltig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim beg\u00fcnstigten Immobilie des verstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an dem Familienheim erf\u00fcllt dagegen nicht die Voraussetzungen f\u00fcr eine Steuerbefreiung. Dies hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 3. Juni 2014 II R 45\/12 entschieden.<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nIm Streitfall war die Kl\u00e4gerin zwar Miterbin ihres verstorbenen Ehemannes. Entsprechend den testamentarischen Verf\u00fcgungen wurde jedoch das Eigentum an dem zum Nachlass geh\u00f6renden Grundst\u00fcck an die beiden Kinder des Erblassers \u00fcbertragen und der Kl\u00e4gerin im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht an der vormals gemeinsamen ehelichen Wohnung einger\u00e4umt. Das Finanzamt (FA) setzte Erbschaftsteuer fest, ohne die Steuerbefreiung f\u00fcr Familienheime zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Der BFH best\u00e4tigte die Auffassung des FA. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts erf\u00fcllt nicht die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer Steuerbefreiung f\u00fcr Familienheime. Dass die Kl\u00e4gerin die Familienwohnung weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt, ist insoweit unerheblich. Der Gesetzeswortlaut der Steuerbefreiung ist eindeutig und beg\u00fcnstigt nur den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Ist der Erwerber aber &#8211; wie im Streitfall &#8211; beispielsweise aufgrund eines testamentarisch angeordneten Vorausverm\u00e4chtnisses verpflichtet, das Eigentum an der Familienwohnung auf einen Dritten (hier die Kinder des Erblassers) zu \u00fcbertragen, kann er die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen. Eine weitergehende Anwendung der Steuerbefreiung auf die letztwillige Zuwendung eines Wohn- oder sonstigen Nutzungsrechts k\u00f6nnen weder die mit der Vorschrift verfolgten Ziele noch verfassungsrechtliche Gr\u00fcnde rechtfertigen.<\/p>\n<p style=\"color: #298783;\">BFH, Pressemitteilung Nr. 58\/14 vom 13.08.2014 zum<a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/ii-r-45-12-steuerbefreiung-fuer-letztwillige-zuwendung-eines-wohnungsrechts-an-familienwohnung-an-laengerlebenden-ehegatten\/\"> Urteil II R 45\/12 vom 03.06.2014<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der l\u00e4ngerlebende Ehegatte endg\u00fcltig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim beg\u00fcnstigten Immobilie des verstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an dem Familienheim erf\u00fcllt dagegen nicht die Voraussetzungen f\u00fcr &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/letztwillige-zuwendung-eines-wohnrechts-familienwohnung-laengerlebenden-ehegatten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Letztwillige Zuwendung eines Wohnrechts an Familienwohnung an l\u00e4ngerlebenden Ehegatten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-41472","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41472","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41472"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41472\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41472"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41472"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41472"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}