{"id":41549,"date":"2014-09-01T08:25:29","date_gmt":"2014-09-01T06:25:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41549"},"modified":"2014-09-01T08:25:29","modified_gmt":"2014-09-01T06:25:29","slug":"gehwegreinigung-als-haushaltsnahe-dienstleistung-beguenstigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gehwegreinigung-als-haushaltsnahe-dienstleistung-beguenstigt\/","title":{"rendered":"Gehwegreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung beg\u00fcnstigt"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Gehwegreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung beg\u00fcnstigt<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundst\u00fccksgrenze erbracht werden, kann als haushaltsnahe Dienstleistung beg\u00fcnstigt sein.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nZu entscheiden war, ob Kosten der Schneer\u00e4umung auf \u00f6ffentlichen Gehwegen entlang der Grundst\u00fccksgrenze als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbeg\u00fcnstigt sind. Die Entscheidung betrifft die Gesetzesfassung f\u00fcr das Streitjahr 2008. Die entscheidende Voraussetzung, dass es sich um &#8222;die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen&#8220; handelt, gilt jedoch nach wie vor ebenso nach der gegenw\u00e4rtigen Fassung des\u00a0Einkommensteuergesetzes.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Eheleute beauftragten eine Firma mit der Schneer\u00e4umung der in \u00f6ffentlichem Eigentum stehenden Stra\u00dfenfront entlang des von ihnen bewohnten Grundst\u00fccks. Hierf\u00fcr entstanden ihnen Kosten von 143 EUR, die sie als Aufwendungen f\u00fcr die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen geltend machten. Das Finanzamt versagte den Abzug unter Hinweis auf das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zu\u00a0\u00a7 35a EStG. Danach sind Dienstleistungen (z. B. Stra\u00dfen- und Gehwegreinigung, Winterdienst), soweit sie auf \u00f6ffentlichem Gel\u00e4nde durchgef\u00fchrt werden, nicht beg\u00fcnstigt.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Das Finanzgericht bejaht demgegen\u00fcber einen engen Zusammenhang mit dem Haushalt und gab der Klage statt.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nMit dem Finanzgericht vertritt auch der Bundesfinanzhof eine gro\u00dfz\u00fcgigere Auffassung und wies die Revision des Finanzamts zur\u00fcck. Eine &#8222;haushaltsnahe Dienstleistung&#8220; muss eine hinreichende N\u00e4he zur Haushaltsf\u00fchrung aufweisen bzw. muss damit im Zusammenhang stehen. Dazu geh\u00f6ren hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gew\u00f6hnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Besch\u00e4ftigte erledigt werden und in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden anfallen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Die Dienstleistung muss im r\u00e4umlichen Bereich des Haushalts geleistet werden. Dieser umfasst zun\u00e4chst neben der Wohnung auch das dazu geh\u00f6rende Grundst\u00fcck. Der Begriff &#8222;im Haushalt&#8220; ist aber nicht nur r\u00e4umlich, sondern \u2013 dar\u00fcber hinaus \u2013 auch funktional auszulegen. Die Grenzen des Haushalts werden daher nicht ausnahmslos durch die Grundst\u00fccksgrenzen abgesteckt. Deshalb sind auch T\u00e4tigkeiten, die jenseits der Grundst\u00fccksgrenzen auf fremdem, z. B. \u00f6ffentlichem Grund geleistet werden und in unmittelbarem r\u00e4umlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgef\u00fchrt werden und dem Haushalt dienen, beg\u00fcnstigt. Dazu geh\u00f6ren auch die Reinigung von Stra\u00dfen und Gehwegen sowie der Winterdienst. Das gilt insbesondere dann, wenn der Eigent\u00fcmer oder Mieter dazu verpflichtet ist. Solche Dienstleistungen sind notwendiger Annex zur Haushaltsf\u00fchrung. Sie sind deshalb nicht nur anteilig, soweit sie auf Privatgel\u00e4nde anfallen, sondern in vollem Umfang beg\u00fcnstigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gehwegreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung beg\u00fcnstigt Auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundst\u00fccksgrenze erbracht werden, kann als haushaltsnahe Dienstleistung beg\u00fcnstigt sein. Hintergrund Zu entscheiden war, ob Kosten der Schneer\u00e4umung auf \u00f6ffentlichen Gehwegen entlang der Grundst\u00fccksgrenze als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbeg\u00fcnstigt sind. Die Entscheidung betrifft die Gesetzesfassung f\u00fcr das Streitjahr 2008. 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