{"id":41560,"date":"2014-09-01T08:37:11","date_gmt":"2014-09-01T06:37:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41560"},"modified":"2014-09-01T08:37:11","modified_gmt":"2014-09-01T06:37:11","slug":"reisekosten-bei-auszubildenden-regelmaessige-arbeitsstaette-bei-dualen-ausbildungsgaengen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reisekosten-bei-auszubildenden-regelmaessige-arbeitsstaette-bei-dualen-ausbildungsgaengen\/","title":{"rendered":"Reisekosten bei Auszubildenden: Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte bei dualen Ausbildungsg\u00e4ngen"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Reisekosten bei Auszubildenden: Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte bei dualen Ausbildungsg\u00e4ngen<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch eine Berufsfachschule, deren Tr\u00e4ger der Arbeitgeber ist und die sich auf demselben Gel\u00e4nde befindet, kann regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte sein.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nDie Kl\u00e4gerin befand sich in einem dualen Berufsausbildungsverh\u00e4ltnis. Der praktische Teil der Ausbildung fand in den R\u00e4umen eines Klinikums statt, mit dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Der theoretische Teil der Ausbildung wurde in einer Berufsfachschule vermittelt. Diese befand sich schr\u00e4g gegen\u00fcber den Klinikgeb\u00e4uden auf der anderen Seite der Stra\u00dfe in ca. 200 Meter Entfernung. Dar\u00fcber hinaus nahm die Auszubildende noch an einer Lerngemeinschaft teil, die im Wohnheim des Klinikums durchgef\u00fchrt wurde, das sich in derselben Stra\u00dfe wie das Klinikum befindet.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Berufsfachschule als regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte<\/b><br \/>\nEine vom Mitarbeiter besuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt nach der Rechtsprechung keine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte dar. Besucht ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverh\u00e4ltnisses aber eine Berufsfachschule, deren Tr\u00e4ger sein Arbeitgeber ist, ist nach dem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch die Berufsfachschule eine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Im Urteilsfall befand sich die Berufsfachschule innerhalb eines gr\u00f6\u00dferen, r\u00e4umlich geschlossenen Klinikgel\u00e4ndes. Sie war daher auch keine weitere T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte, sondern zusammen mit der Klinik der ortsgebundene Mittelpunkt der T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Fahrtkosten nur in H\u00f6he der Entfernungspauschale<\/b><br \/>\nIn der Folge k\u00f6nnen Fahrtkosten bei der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsfachschule nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer geltend gemacht werden und vom Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet werden.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Lerngemeinschaft ist keine Arbeitsst\u00e4tte<\/b><br \/>\nF\u00fcr die Lerngemeinschaft hat der Bundesfinanzhof jedoch eine Arbeitsst\u00e4tte verneint, weil es sich nicht um eine T\u00e4tigkeit im Rahmen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses handelt. Die Lerngemeinschaften fanden au\u00dferhalb des Arbeitgeber-Direktionsrechts statt. F\u00fcr diese Fahrten k\u00f6nnen die tats\u00e4chlichen Fahrtkosten angesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Was sich aufgrund des neuen Reisekostenrechts ab 2014 \u00e4ndert<\/b><br \/>\nAb 2014 ist die regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte durch den Begriff der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte abgel\u00f6st worden. Sie bestimmt sich vorrangig nach der Zuordnung durch den Arbeitgeber. Im Urteilsfall war die Kl\u00e4gerin durch ihren Ausbildungsvertrag dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Es lagen aber sowohl der Ausbildungsbetrieb, wie die Berufsfachschule und der Ort der Lerngemeinschaft auf dem gleichen Gel\u00e4nde. Das Klinikgel\u00e4nde insgesamt d\u00fcrfte damit auch 2014 die erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte darstellen. Die Fahrten dorthin \u2013 egal ob zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsfachschule \u2013 sind somit weiterhin nicht beg\u00fcnstigt.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Auch wenn die Lerngemeinschaft ebenfalls auf diesem Gel\u00e4nde stattfindet, handelt es sich unver\u00e4ndert um eine zwar beruflich veranlasste, aber au\u00dferhalb des Dienstverh\u00e4ltnisses durchgef\u00fchrte Veranstaltung. Insoweit d\u00fcrfte ein Abzug der tats\u00e4chlichen Fahrtkosten in der Steuererkl\u00e4rung weiterhin m\u00f6glich sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reisekosten bei Auszubildenden: Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte bei dualen Ausbildungsg\u00e4ngen Nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch eine Berufsfachschule, deren Tr\u00e4ger der Arbeitgeber ist und die sich auf demselben Gel\u00e4nde befindet, kann regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte sein. Hintergrund Die Kl\u00e4gerin befand sich in einem dualen Berufsausbildungsverh\u00e4ltnis. 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