{"id":41566,"date":"2014-09-01T08:41:22","date_gmt":"2014-09-01T06:41:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41566"},"modified":"2020-09-14T16:53:40","modified_gmt":"2020-09-14T14:53:40","slug":"entfernungspauschale-nutzung-verschiedener-oeffentlicher-verkehrsmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/entfernungspauschale-nutzung-verschiedener-oeffentlicher-verkehrsmittel\/","title":{"rendered":"Entfernungspauschale: Nutzung verschiedener \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entfernungspauschale: Nutzung verschiedener \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Legt der Arbeitnehmer die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte sowohl mit dem eigenen Pkw als auch mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln zur\u00fcck, ist die insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale teilstreckenbezogen zu ermitteln. Teilstrecken, die mit verschiedenen \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln zur\u00fcckgelegt werden, sind dabei als eine Teilstrecke anzusehen.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nIm Streitfall ist der Kl\u00e4ger zun\u00e4chst mit dem Pkw 5 km zum Bahnhof und danach mit der Deutschen Bahn zum Hauptbahnhof des Besch\u00e4ftigungsorts sowie anschlie\u00dfend mit der U-Bahn zur Arbeitsst\u00e4tte gefahren. In seiner Steuererkl\u00e4rung machte er geltend, dass es sich um 3 Teilstrecken handele, und damit die U-Bahn-Fahrten mit den tats\u00e4chlichen Kosten anzusetzen seien. Das Finanzamt vertrat jedoch die Auffassung, dass es sich lediglich um 2 Teilstrecken \u2013 n\u00e4mlich Fahrt zum Bahnhof mit dem Pkw (1. Teilstrecke) und Fahrt mit der Deutschen Bahn und der U-Bahn (2. Teilstrecke) handele, mit der Folge, dass durch die Begrenzung auf 4.500 EUR die tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr die U-Bahn nicht zus\u00e4tzlich angesetzt werden konnten.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDas Finanzgericht hat die Klage als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen. Nach Auffassung des Finanzgerichts k\u00f6nnen im Streitfall insgesamt lediglich 2 Teilstrecken Ber\u00fccksichtigung finden. Hierbei handelt es sich zun\u00e4chst um jene Teilstrecke von der Wohnung des Kl\u00e4gers zum Hauptbahnhof, welche dieser mit seinem privaten Pkw zur\u00fcckgelegt hat. Die 2. Teilstrecke bildet sodann jene vom Hauptbahnhof bis zur Arbeitsst\u00e4tte, welche der Kl\u00e4ger mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln \u2013 und zwar mit der Deutschen Bahn und der U-Bahn \u2013 zur\u00fcckgelegt hat.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Dass die Teilstrecke vom Hauptbahnhof am Arbeitsort zur Arbeitsst\u00e4tte nicht weiter unterteilt werden kann und dementsprechend f\u00fcr das letzte Teilst\u00fcck, welches der Kl\u00e4ger mit der U-Bahn zur\u00fcckgelegt hat, kein gesondertes Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Entfernungspauschale und dem Ansatz der tats\u00e4chlichen Kosten besteht, folgt nach Auffassung des Finanzgerichts aus dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes. Der Gesetzgeber verwendet f\u00fcr das Tatbestandsmerkmal &#8222;f\u00fcr die Benutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel\u201d den Plural. Dementsprechend kann unter dieses Tatbestandsmerkmal die Benutzung mehrerer unterschiedlicher \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel subsumiert werden. W\u00e4re die Auffassung des Kl\u00e4gers zutreffend, h\u00e4tte der Gesetzgeber in der Art formuliert, dass Aufwendungen &#8222;f\u00fcr die Benutzung eines \u00f6ffentlichen Verkehrsmittels\u201d angesetzt werden k\u00f6nnen, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag \u00fcbersteigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entfernungspauschale: Nutzung verschiedener \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel Legt der Arbeitnehmer die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte sowohl mit dem eigenen Pkw als auch mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln zur\u00fcck, ist die insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale teilstreckenbezogen zu ermitteln. Teilstrecken, die mit verschiedenen \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln zur\u00fcckgelegt werden, sind dabei als eine Teilstrecke anzusehen. Hintergrund Im Streitfall ist der Kl\u00e4ger zun\u00e4chst mit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/entfernungspauschale-nutzung-verschiedener-oeffentlicher-verkehrsmittel\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Entfernungspauschale: Nutzung verschiedener \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[257],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41566"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41566"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41566\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41566"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41566"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41566"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}