{"id":41700,"date":"2014-09-12T10:30:13","date_gmt":"2014-09-12T08:30:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41700"},"modified":"2014-09-12T10:30:13","modified_gmt":"2014-09-12T08:30:13","slug":"anfertigung-von-buch-kopien-auf-elektronischen-bibliotheks-leseplaetzen-unter-bestimmten-voraussetzungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anfertigung-von-buch-kopien-auf-elektronischen-bibliotheks-leseplaetzen-unter-bestimmten-voraussetzungen\/","title":{"rendered":"Anfertigung von Buch-Kopien auf elektronischen Bibliotheks-Lesepl\u00e4tzen unter bestimmten Voraussetzungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\"><strong style=\"color: inherit;\">Ein Mitgliedstaat darf Bibliotheken gestatten, bestimmte B\u00fccher aus ihrem Bestand ohne Zustimmung der Rechtsinhaber zu digitalisieren, um sie an elektronischen Lesepl\u00e4tzen bereitzustellen<\/strong><\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nDie Mitgliedstaaten d\u00fcrfen innerhalb bestimmter Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen, darunter die Zahlung eines gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber, den Nutzern gestatten, von der Bibliothek digitalisierte B\u00fccher auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern.<\/p>\n<p>Nach der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001\/29\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, S. 10)) haben die Urheber das ausschlie\u00dfliche Recht, die Vervielf\u00e4ltigung und die Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen jedoch bestimmte Ausnahmen oder Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf dieses Recht vorsehen. Eine solche Befugnis besteht insbesondere im Hinblick auf \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Bibliotheken, die Werke aus ihrem Bestand den Nutzern zu Zwecken der Forschung und privater Studien auf eigens hierf\u00fcr eingerichteten Terminals zug\u00e4nglich machen. In der vorliegenden Rechtssache ersucht der deutsche Bundesgerichtshof den Gerichtshof um Kl\u00e4rung der Tragweite dieser Befugnis, von der Deutschland Gebrauch gemacht hat.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat \u00fcber einen Rechtsstreit zwischen der Technischen Universit\u00e4t Darmstadt und der Eugen Ulmer KG, einem deutschen Verlagshaus, zu entscheiden. Die Bibliothek der Universit\u00e4t hatte ein von Eugen Ulmer herausgegebenes Buch (&#8222;Einf\u00fchrung in die neuere Geschichte&#8220; von Winfried Schulze) digitalisiert, um es an ihren elektronischen Lesepl\u00e4tzen bereitzustellen. Auf das Angebot des Verlagshauses, die von ihm herausgegebenen Lehrb\u00fccher (darunter das in Rede stehende Buch) als elektronische B\u00fccher (&#8222;E-Books&#8220;) zu erwerben und zu nutzen, ist die Universit\u00e4t nicht eingegangen. Die Eugen Ulmer KG wendet sich vor Gericht dagegen, dass die Universit\u00e4t das in Rede stehenden Buch digitalisiert hat und dass Nutzer der Bibliothek von elektronischen Lesepl\u00e4tzen aus das Buch ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern und\/oder solche Vervielf\u00e4ltigungen aus der Bibliothek mitnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In seinem Urteil vom 11.09.2014 stellt der Gerichtshof zun\u00e4chst fest, dass sich eine Bibliothek auch dann, wenn der Rechtsinhaber ihr den Abschluss von Lizenzvertr\u00e4gen \u00fcber die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen anbietet, auf die f\u00fcr eigens eingerichtete Terminals vorgesehene Ausnahme berufen kann, weil sie sonst nicht die M\u00f6glichkeit h\u00e4tte, ihrer grundlegenden Zweckbestimmung zu entsprechen und die Forschung und private Studien zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Sodann befindet der Gerichtshof, dass die Richtlinie es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Bibliotheken das Recht einzur\u00e4umen, Werke aus ihren Best\u00e4nden zu digitalisieren, wenn es zu Zwecken der Forschung und privater Studien erforderlich ist, diese Werke Mitgliedern der \u00d6ffentlichkeit auf eigens hierf\u00fcr eingerichteten Terminals zug\u00e4nglich zu machen. Das Recht der Bibliotheken, die in ihren Sammlungen befindlichen Werke auf eigens eingerichteten Terminals zug\u00e4nglich zu machen, drohte n\u00e4mlich einen gro\u00dfen Teil seines sachlichen Gehalts und sogar seiner praktischen Wirksamkeit zu verlieren, wenn sie kein akzessorisches Recht zur Digitalisierung der betroffenen Werke bes\u00e4\u00dfen.<\/p>\n<p>Dieses Recht zur Wiedergabe, das \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Bibliotheken einger\u00e4umt werden kann, kann jedoch nicht einzelnen Mitgliedern der \u00d6ffentlichkeit gestatten, Werke von eigens hierf\u00fcr eingerichteten Terminals aus auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern. Das Ausdrucken eines Werks auf Papier oder sein Speichern auf einem USB-Stick sind n\u00e4mlich Vervielf\u00e4ltigungshandlungen, da damit eine neue Kopie der einzelnen Mitgliedern der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemachten digitalen Kopie des Werks erstellt werden soll. Solche Vervielf\u00e4ltigungshandlungen sind nicht erforderlich, um das Werk f\u00fcr die Nutzer auf eigens hierf\u00fcr eingerichteten Terminals wiederzugeben, und sind daher nicht durch das Recht zur Wiedergabe auf eigens hierf\u00fcr eingerichteten Terminals gedeckt, zumal sie von den einzelnen Mitgliedern der \u00d6ffentlichkeit und nicht von der Bibliothek selbst vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen allerdings innerhalb der Grenzen und unter den Voraussetzungen, die in der Richtlinie festgelegt sind, eine Ausnahme oder eine Beschr\u00e4nkung vom ausschlie\u00dflichen Vervielf\u00e4ltigungsrecht der Rechtsinhaber vorsehen und auf diese Weise den Nutzern einer Bibliothek gestatten, Werke von eigens hierf\u00fcr eingerichteten Terminals aus auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern. Hierf\u00fcr muss an die Rechtsinhaber ein angemessener Ausgleich gezahlt werden.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0EuGH, Pressemitteilung vom 11.09.2014 zum Urteil C-117\/13 vom 11.09.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Mitgliedstaat darf Bibliotheken gestatten, bestimmte B\u00fccher aus ihrem Bestand ohne Zustimmung der Rechtsinhaber zu digitalisieren, um sie an elektronischen Lesepl\u00e4tzen bereitzustellen Die Mitgliedstaaten d\u00fcrfen innerhalb bestimmter Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen, darunter die Zahlung eines gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber, den Nutzern gestatten, von der Bibliothek digitalisierte B\u00fccher auf Papier auszudrucken oder auf einem &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anfertigung-von-buch-kopien-auf-elektronischen-bibliotheks-leseplaetzen-unter-bestimmten-voraussetzungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Anfertigung von Buch-Kopien auf elektronischen Bibliotheks-Lesepl\u00e4tzen unter bestimmten Voraussetzungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41700"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41700"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41700\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41700"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41700"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41700"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}