{"id":41702,"date":"2014-09-12T10:30:50","date_gmt":"2014-09-12T08:30:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41702"},"modified":"2014-09-12T10:30:50","modified_gmt":"2014-09-12T08:30:50","slug":"167-mehrwertsteuer-auf-alle-umsaetze-waere-transparenter-und-effizienter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/167-mehrwertsteuer-auf-alle-umsaetze-waere-transparenter-und-effizienter\/","title":{"rendered":"16,7 % Mehrwertsteuer auf alle Ums\u00e4tze w\u00e4re transparenter und effizienter"},"content":{"rendered":"<address style=\"color: #298783;\">Mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16,7 % k\u00f6nnte man das deutsche Umsatzsteuersystem aufkommensneutral transparenter und effizienter gestalten. Das haben Berechnungen des RWI ergeben. Bei der Vereinheitlichung des Steuersatzes w\u00fcrden Geringverdiener zwar durchschnittlich einen etwas gr\u00f6\u00dferen Anteil ihres Einkommens als Umsatzsteuer zahlen als im Status quo. Dies k\u00f6nnte jedoch durch eine Anpassung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags ausgeglichen werden. Gleichzeitig w\u00fcrden einkommensstarke Haushalte nicht l\u00e4nger durch erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuers\u00e4tze subventioniert.<\/address>\n<p style=\"color: #333333;\">\nAktuelle Berechnungen des Rheinisch-Westf\u00e4lischen Instituts f\u00fcr Wirtschaftsforschung (RWI) zeigen, dass es \u00f6konomisch sinnvoll ist, den erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatz vollst\u00e4ndig abzuschaffen und gleichzeitig den Regelsatz aufkommensneutral zu senken. Das f\u00fcr die Berechnungen auf Grundlage des Rechtsstands aus dem Jahr 2012 simulierte Aufkommen der Umsatzsteuer, die in Deutschland auch unter dem Namen &#8222;Mehrwertsteuer&#8220; bekannt ist, betrug knapp 195 Milliarden Euro. Bei aufkommensneutraler Abschaffung der Erm\u00e4\u00dfigungstatbest\u00e4nde w\u00fcrde sich daraus ein neuer einheitlicher Umsatzsteuersatz von 16,7 % ergeben.<\/p>\n<p>Die regressive Wirkung der Umsatzsteuer, also der Effekt, dass mit steigendem Haushaltseinkommen ein geringerer Anteil des Einkommens als Steuer gezahlt wird, bliebe bei einem einheitlichen Steuersatz bestehen. Die Belastung der einkommensschw\u00e4chsten Gruppen w\u00fcrde dabei 16,4 % des Haushaltsnettoeinkommens betragen, w\u00e4hrend sie bei der einkommensst\u00e4rksten Gruppe mit 7,5 % zu Buche schlagen w\u00fcrde. Dies entspricht einer Mehrbelastung von Haushalten mit den niedrigsten Einkommen gegen\u00fcber dem Status quo um 70 Euro im Jahr bzw. um 0,7 %-Punkte.<\/p>\n<p>Dieser moderate Anstieg bei Einf\u00fchrung eines einheitlichen Steuersatzes rechtfertigt jedoch keine Beibehaltung der zurzeit tats\u00e4chlich stattfindenden Subventionierung der nicht-bed\u00fcrftigen Haushalte durch den erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatz. Die zus\u00e4tzliche Belastung einkommensschwacher Haushalte k\u00f6nnte zudem durch eine Anhebung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags ausgeglichen werden.<\/p>\n<p><strong style=\"color: inherit;\">Bisherige Mehrwertsteuer-Regelung ist kompliziert und nicht nachvollziehbar<\/strong><br \/>\nSchnittblumen ja, Mineralwasser nein &#8211; was aktuell im deutschen Umsatzsteuerrecht als &#8222;Gut des t\u00e4glichen Bedarfs&#8220; eingestuft wird, ist selbst bei n\u00e4herer Betrachtung nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt die unterschiedliche Besteuerung von vermeintlich gleichen G\u00fctern oder Leistungen: Verspeist ein Gast eine Currywurst an einem Tisch sitzend, unterliegt das Nahrungsmittel dem Regelsatz von 19 % Umsatzsteuer. Nimmt der Kunde seine Mahlzeit hingegen im Stehen ein, werden nur 7 % Mehrwertsteuer f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Das urspr\u00fcngliche Ziel, vor allem Geringverdiener durch eine geringere Besteuerung von G\u00fctern und Dienstleistungen des t\u00e4glichen Bedarfs zu entlasten, wird dabei in der heutigen komplizierten Ausgestaltung nicht erreicht: Die Steuerbelastung durch die Mehrwertsteuer &#8211; gemessen in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens &#8211; betr\u00e4gt in der einkommensschw\u00e4chsten Gruppe 15,7 %, w\u00e4hrend die einkommensst\u00e4rkste Gruppe f\u00fcr ihren Verbrauch nur Umsatzsteuer in H\u00f6he von 7,4 % des Einkommens zahlt.<\/p>\n<p><strong style=\"color: inherit;\">Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates<\/strong><br \/>\nDie Umsatzsteuer geh\u00f6rt in Deutschland zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Im Jahr 2012 steuerte sie knapp ein Drittel zum Gesamtsteueraufkommen bei. Sie f\u00e4llt immer dann an, wenn Unternehmen im Inland Dienstleistungen erbringen oder Waren ver\u00e4u\u00dfern. Steuerschuldner sind die Unternehmen, die Steuerlast tr\u00e4gt jedoch der Endverbraucher. Neben dem regul\u00e4ren Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % gibt es eine Reihe von Dienstleistungen und Waren, die einem erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz von 7 % unterliegen oder sogar ganz von der Umsatzsteuer befreit sind.<\/p>\n<p>Datengrundlage f\u00fcr die Berechnungen mit dem USt-Mikrosimulationsmodell des RWI ist eine 80 %-Unterstichprobe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008. Die EVS ist eine Befragung von 0,2% aller in Deutschland lebenden privaten Haushalte, die u. a. detaillierte Informationen \u00fcber die Einnahmen- und Ausgabenstruktur sowie \u00fcber die Verm\u00f6genssituation der Befragten liefert.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0RWI, Pressemitteilung vom 10.09.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16,7 % k\u00f6nnte man das deutsche Umsatzsteuersystem aufkommensneutral transparenter und effizienter gestalten. Das haben Berechnungen des RWI ergeben. Bei der Vereinheitlichung des Steuersatzes w\u00fcrden Geringverdiener zwar durchschnittlich einen etwas gr\u00f6\u00dferen Anteil ihres Einkommens als Umsatzsteuer zahlen als im Status quo. 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