{"id":41745,"date":"2014-09-19T15:24:23","date_gmt":"2014-09-19T13:24:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41745"},"modified":"2020-09-15T11:33:19","modified_gmt":"2020-09-15T09:33:19","slug":"elektronischer-rechtsverkehr-defizite-auf-seiten-der-justiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elektronischer-rechtsverkehr-defizite-auf-seiten-der-justiz\/","title":{"rendered":"Elektronischer Rechtsverkehr &#8211; Defizite auf Seiten der Justiz"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\">Anl\u00e4sslich des 70. Deutschen Juristentages in Hannover ver\u00f6ffentlicht der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Umfrage, die er bei den Landesjustizverwaltungen durchgef\u00fchrt hat. Dabei wird deutlich, dass es insbesondere bei der Frage nach dem Breitbandausbau noch Defizite auf Seiten der Justiz gibt. Aber auch weitere Antworten lassen daran zweifeln, ob die Justiz rechtzeitig die Voraussetzungen f\u00fcr einen fl\u00e4chendeckend einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr schaffen kann.<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nDie Anwaltschaft wird durch das Gesetz zur F\u00f6rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zur elektronischen Einreichung bestimmter Schrifts\u00e4tze verpflichtet. Aber auch der Staat muss f\u00fcr seine Justiz muss die Voraussetzungen schaffen. Danach kann jedes Land schon ab dem 1. Januar 2020 oder 2021 die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung in Kraft setzen. Sp\u00e4testens ab dem 1. Januar 2022 gilt die Verpflichtung bundesweit.<\/p>\n<p>Der Deutsche Anwaltverein hat aus diesem Grund eine Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen durchgef\u00fchrt. Gefragt wurde, ob die L\u00e4nder den fakultativen elektronischen Rechtsverkehr schon ab 1. Januar 2018 oder erst sp\u00e4ter er\u00f6ffnen wollen, ob die L\u00e4nder schon die elektronische Gerichtsakte eingef\u00fchrt haben, oder ob es Pilotprojekte hierf\u00fcr gibt. Auch wurde gefragt, ob die bei den Gerichten verwendete Fachsoftware bereits mit den f\u00fcr den ERV erforderlichen Strukturdaten umgehen kann. Auch wurde nach der fl\u00e4chendeckenden Breitbandversorgung und nach den Schritten gefragt, um dieses sicherzustellen.<\/p>\n<p>Auf die Umfrage haben alle Bundesl\u00e4nder bis auf Mecklenburg-Vorpommern, Baden-W\u00fcrttemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen geantwortet. Baden-W\u00fcrttemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben jedoch immerhin auf eine kurz zuvor f\u00fcr die DAV-Landesverb\u00e4nde erfolgte Umfrage geantwortet.<\/p>\n<p>&#8222;Die Umfrage hat ergeben, dass die Justizverwaltungen der Bundesl\u00e4nder noch gro\u00dfe Anstrengungen unternehmen m\u00fcssen, um rechtzeitig f\u00fcr den elektronischen Rechtsverkehr fit zu werden. Die Anwaltschaft wird das Ihre dazu beitragen&#8220;, so Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Pr\u00e4sident.<\/p>\n<p>Insbesondere bei der Frage nach dem Breitbandausbau verweisen Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Th\u00fcringen auf andere Landesministerien, die hierf\u00fcr zust\u00e4ndig seien. Konkrete Ausbauprojekte konnten immerhin noch Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein benennen. Dies alles gen\u00fcgt jedoch nicht. Insbesondere ist die blo\u00dfe Verweisung auf andere Zust\u00e4ndigkeiten nicht sachgerecht. Schlie\u00dflich liegt es an den Justizministerien, die Anforderungen an den Breitbandausbau, wie sie sich durch den elektronischen Rechtsverkehr stellen, zu benennen. Erhebungen \u00fcber das Postaufkommen in Papierform, um den zuk\u00fcnftigen Breitbandausbau absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen, machen nur Bayern, Hamburg, Sachsen und Th\u00fcringen. Gemein allen L\u00e4ndern ist allerdings die Hoffnung, dass dies schon gut gehen werde. Nur Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt betrachten ihre Justiznetze &#8211; wohl realistisch &#8211; als noch nicht hinreichen f\u00fcr das kommende Datenaufkommen.<\/p>\n<p>Hoffnung gibt es bei der Struktur datenf\u00e4higer Software. Letztlich zeigt die Umfrage, dass die Minderheit der L\u00e4nder den elektronischen Rechtsverkehr schon zum 1. Januar 2018 einf\u00fchren (k\u00f6nnen) wollen.<\/p>\n<p>Der Deutsche Anwaltverein betont noch einmal, dass es notwendig ist, fl\u00e4chendeckend einheitliche Systeme und kompatible Software anzubieten.<\/p>\n<p>Die Ver\u00f6ffentlichung der\u00a0Ergebnisse der Umfrage\u00a0vorab, wie sie im Oktoberheft des Anwaltsblatts erscheinen werden, finden Sie auf der Homepage des DAV.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0DAV, Pressemitteilung vom 16.09.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anl\u00e4sslich des 70. Deutschen Juristentages in Hannover ver\u00f6ffentlicht der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Umfrage, die er bei den Landesjustizverwaltungen durchgef\u00fchrt hat. Dabei wird deutlich, dass es insbesondere bei der Frage nach dem Breitbandausbau noch Defizite auf Seiten der Justiz gibt. 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