{"id":41783,"date":"2014-09-24T12:33:56","date_gmt":"2014-09-24T10:33:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41783"},"modified":"2014-09-24T12:33:56","modified_gmt":"2014-09-24T10:33:56","slug":"kindergeld-und-job-20-stunden-grenze-gilt-nicht-immer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-und-job-20-stunden-grenze-gilt-nicht-immer\/","title":{"rendered":"Kindergeld und Job: 20-Stunden Grenze gilt nicht immer"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kindergeld und Job: 20-Stunden Grenze gilt nicht immer<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Ein Auszubildender, der ein duales Studium absolviert, hat nach einer Entscheidung des Finanzgerichts M\u00fcnster Anspruch auf Kindergeld, auch wenn er nebenher mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nOb Eltern f\u00fcr ihre Kinder nach Vollendung des 18. Geburtstags noch Kindergeld erhalten, h\u00e4ngt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. So haben vollj\u00e4hrige Kinder, die bereits \u00fcber eine Ausbildung verf\u00fcgen oder sich in einer weiteren Ausbildung oder in der \u00dcbergangszeit zwischen 2 Ausbildungen befinden, nur dann einen Anspruch, wenn der Nebenjob folgende Bedingungen erf\u00fcllt:<\/p>\n<ul class=\"punkt further\" style=\"color: #2f2f2f;\">\n<li>Es handelt sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverh\u00e4ltnis.<\/li>\n<li>Es handelt sich um Einkommen aus einer geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung (Minijob).<\/li>\n<li>Die regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Arbeitszeit \u00fcberschreitet 20 Stunden nicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Der Fall<\/b><br \/>\nGenau um den dritten Punkt ging es im Streitfall. Der Sohn des Kl\u00e4gers hatte nach seinem Abitur mit einer Berufsausbildung zum Industriekaufmann begonnen. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm er parallel dazu ein Bachelor-Studium im Studiengang &#8222;Business Administration&#8220; an einer dualen Hochschule auf, das er nach bestandener Pr\u00fcfung zum Industriekaufmann fortsetzte. Daneben arbeitete er 24 Stunden w\u00f6chentlich in seinem Ausbildungsbetrieb.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Den Antrag auf Weiterzahlung des Kindergelds nach Abschluss der Pr\u00fcfung zum Industriekaufmann lehnte die Familienkasse indes ab. Begr\u00fcndung: Das Studium sei nicht beg\u00fcnstigt, weil der Sohn des Kl\u00e4gers eine Besch\u00e4ftigung mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche aus\u00fcbe.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Klage vor dem Finanzgericht erfolgreich<\/b><br \/>\nDieser Begr\u00fcndung folgte das Finanzgericht M\u00fcnster aber nicht. Der Student habe zwar seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen. Das Studium sei jedoch trotz des Umfangs der Besch\u00e4ftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche beg\u00fcnstigt, weil es sich hierbei um ein Ausbildungsverh\u00e4ltnis handele. Dies ergebe sich aus den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber und aus der Verzahnung der T\u00e4tigkeit mit dem Studium. Entsprechend der Stellenausschreibung k\u00f6nne der Sohn mit dem Abschluss &#8222;Industriekaufmann&#8220; noch nicht als endg\u00fcltig ausgebildet betrachtet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kindergeld und Job: 20-Stunden Grenze gilt nicht immer Ein Auszubildender, der ein duales Studium absolviert, hat nach einer Entscheidung des Finanzgerichts M\u00fcnster Anspruch auf Kindergeld, auch wenn er nebenher mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Hintergrund Ob Eltern f\u00fcr ihre Kinder nach Vollendung des 18. 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