{"id":41792,"date":"2014-09-24T17:19:15","date_gmt":"2014-09-24T15:19:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41792"},"modified":"2014-09-24T17:19:15","modified_gmt":"2014-09-24T15:19:15","slug":"fuer-mehr-steuerehrlichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuer-mehr-steuerehrlichkeit\/","title":{"rendered":"F\u00fcr mehr Steuerehrlichkeit"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\"><strong style=\"color: inherit;\">Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Bundesregierung versch\u00e4rft die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nDie H\u00fcrden f\u00fcr eine strafbefreiende Selbstanzeige sollen k\u00fcnftig h\u00f6her liegen.<\/p>\n<p>Steuerhinterziehung ist und bleibt strafbar. Allerdings will die Bundesregierung den Weg, sich &#8222;steuerehrlich&#8220; zu machen, nicht ganz verbauen. Die H\u00fcrden f\u00fcr diesen Weg liegen jedoch k\u00fcnftig um Einiges h\u00f6her: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bedingungen f\u00fcr eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich versch\u00e4rft. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.<\/p>\n<p>Grundlage des Gesetzentwurfs sind die von Bund und L\u00e4ndern gemeinsam erarbeiteten<strong style=\"color: inherit;\">Eckpunkte<\/strong>\u00a0zur strafbefreienden Selbstanzeige. Sie wurden von der Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossen.<\/p>\n<p><strong style=\"color: inherit;\">Neue Regelungen<\/strong><\/p>\n<p>Wesentliche Ma\u00dfnahmen des Gesetzentwurfs sind:<\/p>\n<div class=\"clearBoth\" style=\"color: #333333;\"><\/div>\n<ul style=\"color: #333333;\">\n<li style=\"color: inherit;\">Absenkung der Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung (ohne Zahlung eines zus\u00e4tzlichen Geldbetrages) bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 Euro auf 25.000 Euro.<\/li>\n<li style=\"color: inherit;\">Bei dar\u00fcber liegenden Betr\u00e4gen ist nur bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags ein Absehen von der Strafverfolgung m\u00f6glich.\n<p>Der Zuschlag ist abh\u00e4ngig vom Hinterziehungsvolumen:<\/p>\n<p>\u00fcber 25.000 Euro: 10 Prozent Zuschlag<br \/>\n\u00fcber 100.000 Euro: 15 Prozent Zuschlag<br \/>\n\u00fcber 1 Million Euro: 20 Prozent Zuschlag<\/p>\n<p>Bisher galt ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro.<\/li>\n<li style=\"color: inherit;\">Der Gesetzentwurf verl\u00e4ngert die Verj\u00e4hrungsfrist in allen F\u00e4llen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre. Das hei\u00dft: Der Steuerhinterzieher muss k\u00fcnftig f\u00fcr die vergangenen zehn Jahre &#8222;reinen Tisch machen&#8220; und die hinterzogenen Steuern f\u00fcr diese Jahre nachzahlen, um seine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.<\/li>\n<li style=\"color: inherit;\">Weitere Voraussetzung ist neben der Zahlung des hinterzogenen Betrages auch die sofortige Zahlung der Hinterziehungszinsen in H\u00f6he von sechs Prozent pro Jahr.<\/li>\n<li style=\"color: inherit;\">Der Staat kann au\u00dferdem k\u00fcnftig bestimmte, nicht erkl\u00e4rte ausl\u00e4ndische Kapitalertr\u00e4ge f\u00fcr noch weiter zur\u00fcckliegende Zeitr\u00e4ume besteuern als bisher. Der Fristlauf der zehnj\u00e4hrigen steuerrechtlichen Festsetzungsverj\u00e4hrung beginnt erst bei Bekanntwerden der Tat, sp\u00e4testens zehn Jahre nach dem Hinterziehungsjahr. Hintergrund ist, dass die deutschen Steuerbeh\u00f6rden von &#8222;Auslands-Hinterziehungen&#8220; vielfach erst sehr sp\u00e4t und oft zuf\u00e4llig Kenntnis erlangen. Die neue &#8222;Anlaufhemmung&#8220; l\u00e4sst dem Fiskus ausreichend Zeit zur Aufkl\u00e4rung.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0Bundesregierung, Pressemitteilung vom 24.09.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Bundesregierung versch\u00e4rft die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die H\u00fcrden f\u00fcr eine strafbefreiende Selbstanzeige sollen k\u00fcnftig h\u00f6her liegen. Steuerhinterziehung ist und bleibt strafbar. Allerdings will die Bundesregierung den Weg, sich &#8222;steuerehrlich&#8220; zu machen, nicht ganz verbauen. 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