{"id":41805,"date":"2014-09-25T10:48:36","date_gmt":"2014-09-25T08:48:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41805"},"modified":"2014-09-25T10:48:36","modified_gmt":"2014-09-25T08:48:36","slug":"kindergeldanspruch-fuer-behinderte-kinder-ab-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeldanspruch-fuer-behinderte-kinder-ab-2012\/","title":{"rendered":"Kindergeldanspruch f\u00fcr behinderte Kinder ab 2012"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kindergeldanspruch f\u00fcr behinderte Kinder ab 2012<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Auch nach Wegfall der Einkommensgrenze besteht ein Kindergeldanspruch ab 2012 f\u00fcr behinderte Kinder nur dann, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Bei behinderten Kindern wirkt sich ab 2012 die vorhandene F\u00e4higkeit zum Selbstunterhalt kindergeldsch\u00e4dlich aus. F\u00fcr die Berechnungen des Grundbedarfs ist anstelle der bisherigen Einkommensgrenze nunmehr der Grundfreibetrag des\u00a0\u00a7 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG\u00a0in Ansatz zu bringen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Sachverhalt<\/b><br \/>\nDie Beteiligten streiten um Kindergeld f\u00fcr den seelisch behinderten Sohn der Kl\u00e4gerin. Dieser hat seit 2007 einen Grad der Behinderung von 70, bezieht seit 2002 eine Rente wegen voller Erwerbsunf\u00e4higkeit und lebt in einem eigenen Haushalt. Die Familienkasse berechnete den Bedarf und die verf\u00fcgbaren Mittel des Sohns und hob die Kindergeldfestsetzung ab 1.9.2012 auf, da der Sohn durch eigene verf\u00fcgbare finanzielle Mittel in der Lage sei, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Kl\u00e4gerin vertritt die Ansicht, dass mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 die Eink\u00fcnfte- oder Bez\u00fcgegrenze entfallen sei, sodass Kindergeld unabh\u00e4ngig von den eigenen Eink\u00fcnften des Sohns zu gew\u00e4hren sei.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDas Finanzgericht hat entschieden, dass der Sohn der Kl\u00e4gerin in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Ein Kind ist dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es \u00fcber eine wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit verf\u00fcgt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts ausreicht. Der gesamte existenzielle Lebensbedarf des behinderten Kinds setzt sich dabei typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. F\u00fcr den Streitzeitraum 2012 ist der Grundbedarf mit 8.004 EUR zu bemessen. Hinzu kommt ein individueller behinderungsbedingter Mehraufwand. Erbringt der Steuerpflichtige keinen Einzelnachweis, kann der jeweils ma\u00dfgebliche Behinderten-Pauschbetrag als Anhalt f\u00fcr den betreffenden Mehrbedarf dienen. Verf\u00fcgt das behinderte Kind \u00fcber ausreichende eigene finanzielle Mittel, besteht f\u00fcr zus\u00e4tzliche Aufwendungen der Eltern grunds\u00e4tzlich keine Notwendigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kindergeldanspruch f\u00fcr behinderte Kinder ab 2012 Auch nach Wegfall der Einkommensgrenze besteht ein Kindergeldanspruch ab 2012 f\u00fcr behinderte Kinder nur dann, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Bei behinderten Kindern wirkt sich ab 2012 die vorhandene F\u00e4higkeit zum Selbstunterhalt kindergeldsch\u00e4dlich aus. F\u00fcr die Berechnungen des Grundbedarfs ist anstelle &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeldanspruch-fuer-behinderte-kinder-ab-2012\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kindergeldanspruch f\u00fcr behinderte Kinder ab 2012<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[2981],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41805"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41805"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/41805\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41805"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=41805"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=41805"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}