{"id":41951,"date":"2014-10-06T16:01:53","date_gmt":"2014-10-06T14:01:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=41951"},"modified":"2026-07-10T11:37:50","modified_gmt":"2026-07-10T09:37:50","slug":"lohnsteuerermaessigung-jetzt-freibetrag-fuer-2015-auf-der-elektronischen-lohnsteuerkarte-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lohnsteuerermaessigung-jetzt-freibetrag-fuer-2015-auf-der-elektronischen-lohnsteuerkarte-beantragen\/","title":{"rendered":"Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung \u2013 Jetzt Freibetrag f\u00fcr 2015 auf der elektronischen Lohnsteuerkarte beantragen"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"entry-title post-title\">\u00a0<em><strong>Arbeitnehmer aufgepasst: Sichern Sie sich ihre Steuererstattung im voraus. Lassen Sie sich vom Finanzamt einen Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen.<\/strong><\/em><\/h2>\n<div class=\"post-entry\">\n<p>Beispielsweise als Berufspendler f\u00fcr t\u00e4gliche Fahrtkosten (Entfernungspauschale) oder f\u00fcr im n\u00e4chsten Jahr anfallende berufliche Fortbildungskosten. Aber auch Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder Kinderbetreuungskosten sowie ein Verlust aus der Vermietung einer Immobilie k\u00f6nnen zu Erm\u00e4\u00dfigungen der Lohnsteuer f\u00fchren.<\/p>\n<p>Ab Oktober 2014 \u2013 sp\u00e4testens jedoch bis zum 30.11.2015 \u2013 kann beim zust\u00e4ndigen Wohnsitzfinanzamt ein Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr das Jahr 2015 gestellt werden. Damit allerdings die Freibetr\u00e4ge bereits ab Januar 2015 ber\u00fccksichtigt werden, muss der Antrag bis sp\u00e4testens Januar 2015 gestellt werden.<br \/>\nAuch wenn bereits im Vorjahr ein solcher Antrag gestellt wurde und alles unver\u00e4ndert geblieben ist, so ist ein erneuter Antrag erforderlich. Hierzu gen\u00fcgt jedoch der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung. Ausnahme: Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits \u00fcber das Jahr 2014 hinaus gew\u00e4hrt wurden, werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der G\u00fcltigkeit des Behindertenausweises weiterhin ber\u00fccksichtigt. Gleiches gilt auch in F\u00e4llen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten\/den Lebenspartner oder die Eltern \u00fcbertragen wurde.<\/p>\n<p>Durch die Ber\u00fccksichtigung des Freibetrags zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong> Der monatliche Bruttoarbeitslohn betr\u00e4gt 1.950 EUR. Der vom Finanzamt gew\u00e4hrte Freibetrag bel\u00e4uft sich auf 210 EUR monatlich.<br \/>\nDer Arbeitgeber versteuert dann nicht 1.950 EUR, sondern 1.740 EUR (1.950 EUR abz\u00fcglich 210 EUR).<\/p>\n<p>Die erforderlichen Vordrucke f\u00fcr den Antrag auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung 2015 sind bei den Finanz\u00e4mtern und im Internet unter: www.lfst-rlp.de\/vordrucke (Lohnsteuer \/ Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung 2015) erh\u00e4ltlich. Beide Formulare k\u00f6nnen Sie direkt am PC ausf\u00fcllen oder sich als leere PDF-Datei herunterladen.<br \/>\n\u00dcbersenden Sie das unterschriebene Formular zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg an das Finanzamt. Dieses sendet grunds\u00e4tzlich keine Best\u00e4tigung \u00fcber die gew\u00e4hrten Freibetr\u00e4ge. Nur bei einem Abweichen von Ihren Angaben werden Sie informiert.<\/p>\n<p>Zudem haben Sie jederzeit die M\u00f6glichkeit, Ihre aktuellen ELStAM im ElsterOnline-Portal einzusehen. N\u00e4here Informationen hierzu erhalten Sie unter <a href=\"http:\/\/www.elsteronline.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.elsteronline.de<\/a>.<br \/>\n<em><br \/>\nQuelle: Landesamt f\u00fcr Steuern Rheinland-Pfalz 23.09.2014, Pressemeldung<\/em><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Arbeitnehmer aufgepasst: Sichern Sie sich ihre Steuererstattung im voraus. 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