{"id":42022,"date":"2014-10-14T16:51:40","date_gmt":"2014-10-14T14:51:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42022"},"modified":"2020-09-15T12:02:49","modified_gmt":"2020-09-15T10:02:49","slug":"aenderungswuensche-beim-elterngeld-plus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aenderungswuensche-beim-elterngeld-plus\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungsw\u00fcnsche beim Elterngeld Plus"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/AW) Experten fordern trotz prinzipieller Zustimmung Nachbesserungen am geplanten Elterngeld Plus. Der Familienausschuss h\u00f6rte am Montag acht Sachverst\u00e4ndige zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18\/2583,18\/2625) an.<\/p>\n<div class=\"standardBox\" style=\"color: #000000;\">\n<p>Unterschiedliche Auffassungen bestehen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen in der Frage, ab welcher Betriebsgr\u00f6\u00dfe Arbeitnehmern eine Elternzeit mit gleichzeitiger Teilzeitbesch\u00e4ftigung zustehen soll. Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde argumentierte, dass kleine und mittlere Betriebe durch die geplante Ausweitung der Elternzeit besonders stark belastet w\u00fcrden. Die geplante Grenze von 15 Besch\u00e4ftigten sei deshalb kritisch zu bewerten. F\u00fcr Betriebe dieser Gr\u00f6\u00dfe sei es sehr schwierig, entsprechenden Ersatz f\u00fcr die ausfallende Arbeitskraft zu finden. Auch die geplante M\u00f6glichkeit, die Elternzeit zuk\u00fcnftig in drei Zeitabschnitte zu unterteilen, lehnte die BDA-Vertreterin ab. F\u00fcr Betriebe bis zu einer Gr\u00f6\u00dfe von 50 Besch\u00e4ftigten m\u00fcsse ein \u00dcberforderungsschutz eingezogen werden.<\/p>\n<p>Dieser Auffassung widersprach Anja Weustheuff vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Durch die 15-Besch\u00e4ftigten-Grenze w\u00fcrden schon jetzt viele Eltern von der Elternzeit ausgegrenzt. Gerade Frauen seien \u00fcberdurchschnittlich stark im Dienstleistungsgewerbe besch\u00e4ftigt. Dieser Branche sei aber sehr stark von kleineren Betrieben gepr\u00e4gt. Noch engere Grenzen bei der Betriebsgr\u00f6\u00dfe w\u00fcrden noch mehr Eltern von den M\u00f6glichkeiten einer flexibleren Elternzeit ausgrenzen. Dies k\u00f6nne aber nicht im Sinne des Gesetzes sein. Auch der Arbeitsrechtler Gerrit Forst von der Freien Universit\u00e4t Berlin widersprach dem Standpunkt des BDA. Die flexibleren M\u00f6glichkeiten, Elternzeit und Teilzeitarbeit zu kombinieren, k\u00e4me auch den Betrieben zu Gute. Letztlich w\u00fcrden Betriebe dadurch profitieren, weil sich zum einen das Betriebsklima und somit auch die Produktivit\u00e4t ihrer Arbeitnehmer verbessern. Zum anderen werde durch die flexibleren Teilzeitm\u00f6glichkeiten die Gefahr minimiert, dass ein Elternteil ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis ganz beendet.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen am Gesetzentwurf w\u00fcnscht sich auch der Verband alleinerziehender M\u00fctter und V\u00e4ter (Vamv). Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren seien im Durchschnitt 7,8 Wochenstunden erwerbst\u00e4tig. Der Korridor von 25 bis 30 Wochenstunden f\u00fcr eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung w\u00e4hrend der Elterngeldbezuges sei deshalb eine faktisch zu hohe H\u00fcrde, sagte die Vamv-Vertreterin Edith Schwab. Dies kritisierten auch die Sozial- und Familienexpertin Maria Wersig von der Hochschule Hannover und Gerrit Forst. Der Stundenkorridor f\u00fcr eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung sei zu restriktiv.<\/p>\n<p>Kritisch wird vom Familienbund der Katholiken angesehen, dass Mehrlingsgeburten bei der H\u00f6he des Elterngeldes zuk\u00fcnftig nicht mehr ber\u00fccksichtigt w\u00fcrden. Die geplante Regelung, dass es keine Zulage mehr bei der Geburt von Mehrlingen geben soll, ignoriere, dass Eltern von Zwillingen oder Drillingen finanziell aber auch bei zeitlich viel st\u00e4rker gefordert seien.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde forderte deren Vertreterin Regina Offer eine Erstattung der zus\u00e4tzlichen Kosten, die der erh\u00f6hte Beratungsaufwand f\u00fcr die Elterngeldstellen in den Kommunen mit sich bringen w\u00fcrde. Die gesetzlichen Regelungen des geplanten Elterngeld Plus w\u00fcrden in Beratungsgespr\u00e4chen deutlich mehr Zeit erfordern, um f\u00fcr die Eltern die individuell beste L\u00f6sung zu finden. Dies w\u00fcrde gegebenenfalls mehr Personal in den Beratungsstellen erfordern. Diese zus\u00e4tzlichen Kosten k\u00f6nnten aber nicht von den Kommunen getragen werden, sagte Offer.<\/p>\n<p>Der Soziologe Hans Bertram von der Humboldt-Universit\u00e4t Berlin gab zu bedenken, dass die Elternzeit- und Elterngeld-Modelle vor allem von Eltern mit \u00e4hnlichen und vergleichsweise guten Einkommen bevorzugt w\u00fcrden. Es sei deshalb fraglich, ob Elterngeld und Elternzeit der beste Weg sei, um Familie und Berufsleben verst\u00e4rkt partnerschaftlich zu organisieren. Man m\u00fcsse sich \u00fcberlegen, ob die Einf\u00fchrung einer Grundsicherung f\u00fcr Kinder nicht der erfolgversprechendere Ansatz sei. Dies werde auch den sehr unterschiedlichen Familienmodellen gerechter.<\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.10.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\u00a0Quelle: hib-Nr. 511\/2014<\/p>\n<p>Ausschuss f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend &#8211; 13.10.2014<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/AW) Experten fordern trotz prinzipieller Zustimmung Nachbesserungen am geplanten Elterngeld Plus. Der Familienausschuss h\u00f6rte am Montag acht Sachverst\u00e4ndige zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18\/2583,18\/2625) an. Unterschiedliche Auffassungen bestehen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen in der Frage, ab welcher Betriebsgr\u00f6\u00dfe Arbeitnehmern eine Elternzeit mit gleichzeitiger Teilzeitbesch\u00e4ftigung zustehen soll. 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