{"id":42096,"date":"2014-10-28T15:25:49","date_gmt":"2014-10-28T13:25:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42096"},"modified":"2014-10-28T15:25:49","modified_gmt":"2014-10-28T13:25:49","slug":"schoenheitsoperation-nicht-steuerlich-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schoenheitsoperation-nicht-steuerlich-absetzbar\/","title":{"rendered":"Sch\u00f6nheitsoperation nicht steuerlich absetzbar"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\">Mit inzwischen rechtskr\u00e4ftigem Urteil vom 20. Mai 2014 (5 K 1753\/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Operationskosten f\u00fcr eine Bruststraffung und Brustverkleinerung keine sog. au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen darstellen und daher auch nicht steuerlich ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nDie Kl\u00e4ger machten in ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2011 Operationskosten (rd. 4.600 Euro) f\u00fcr eine Bruststraffung und Brustverkleinerung bei ihrer damals 20-j\u00e4hrigen Tochter als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen geltend. Sie legten ein \u00e4rztliches Attest der Frauen\u00e4rztin vor, mit dem die Tochter seinerzeit die Kosten\u00fcbernahme bei ihrer Krankenkasse beantragt hatte. In diesem Attest wird bescheinigt, dass die deutliche Ungleichheit der Br\u00fcste bei der Tochter der Kl\u00e4ger zu einer gravierenden psychosomatischen Belastung mit St\u00f6rungen des K\u00f6rperbildes und des Selbstwertgef\u00fchls f\u00fchre. Sie sei stark gehemmt mit depressiven Z\u00fcgen. Es komme zu gro\u00dfen Problemen in der Partnerschaft und einer St\u00f6rung des Sexuallebens. Die Krankenkasse hatte allerdings ein Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt, der zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Beeintr\u00e4chtigungen keinen Krankheitswert bes\u00e4\u00dfen, der eine Kosten\u00fcbernahme rechtfertige. Ein solcher Krankheitswert sei nur dann gegeben, wenn der Betroffene in seiner K\u00f6rperfunktion beeintr\u00e4chtigt werde oder an einer Abweichung vom Regelfall leide, die entstellend wirke. Die hierf\u00fcr erforderliche objektive erhebliche, die Reaktion von Mitmenschen hervorrufende Auff\u00e4lligkeit sei hier nicht gegeben.<\/p>\n<p>Das beklagte Finanzamt lehnte daher eine Ber\u00fccksichtigung der geltend gemachten Operationskosten ab, weil die medizinische Indikation f\u00fcr den Eingriff nicht nachgewiesen sei.<\/p>\n<p>Mit der dagegen erhobenen Klage machten die Kl\u00e4ger geltend, es habe sich nicht um eine Sch\u00f6nheitsoperation gehandelt, denn wenn der Eingriff nicht durchgef\u00fchrt worden w\u00e4re, h\u00e4tte eine langfristige psychologische Behandlung mit nicht unerheblichen Kosten, allerdings fraglichem Behandlungserfolg, durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Klage blieb ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Auch das FG kam in seinem (inzwischen rechtskr\u00e4ftigen) Urteil vom 20. Mai 2014 (5 K 1753\/13) zu dem Ergebnis, dass die Operationskosten nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung qualifiziert werden k\u00f6nnten. Vorbeugende Aufwendungen &#8211; so das FG &#8211; beruhten auf einer freien Willensentschlie\u00dfung und seien deshalb den nicht abzugsf\u00e4higen Kosten der Lebenshaltung zuzurechnen. Nur bei Beschwerden mit Krankheitswert komme eine Ber\u00fccksichtigung der Behandlungskosten in Betracht. Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte liege ein solcher Krankheitswert in F\u00e4llen der vorliegenden Art nur unter folgenden Voraussetzungen vor:<\/p>\n<p>Die Betroffene m\u00fcsse in ihren K\u00f6rperfunktionen beeintr\u00e4chtigt sein oder an einer Abweichung vom Regelfall leiden, die entstellend wirke. Eine entstellende Wirkung sei gegeben, wenn es sich objektiv um eine erhebliche Auff\u00e4lligkeit handele, die nahe liegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit und damit zugleich erwarten lasse, dass die Betroffene st\u00e4ndig viele Blicke auf sich ziehe, zum Objekt besonderer Beachtung anderer werde und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zur\u00fcckzuziehen und zu vereinsamen drohe, so dass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gef\u00e4hrdet sei. Die k\u00f6rperliche Auff\u00e4lligkeit m\u00fcsse dabei in einer solchen Auspr\u00e4gung vorhanden sein, dass sie sich schon bei fl\u00fcchtiger Begegnung in allt\u00e4glichen Situationen quasi &#8222;im Vorbeigehen&#8220; bemerkbar mache und regelm\u00e4\u00dfig zur Fixierung des Interesses anderer auf den Betroffenen f\u00fchre.<\/p>\n<p>Diese Grunds\u00e4tze &#8211; so das FG &#8211; seien auch steuerrechtlich ma\u00dfgeblich. Deshalb k\u00f6nne dem auch aus Sicht des Gerichts schl\u00fcssigen und nachvollziehbaren Gutachten des MDK gefolgt werden, wonach keine Beschwerden mit Krankheitswert festzustellen seien. Aus diesem Grund seien auch etwaige psychische Belastungen bzw. Folgen mit den Mitteln der Psychotherapie zu lindern und rechtfertigten keine Operation. Dass eine psychotherapeutische Behandlung m\u00f6glicherweise \u00e4hnlich hohe Kosten zur Folge haben k\u00f6nne, sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unerheblich.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 27.10.2014 zum Urteil 5 K 1753\/13 vom 20.05.2014 (rkr.)<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit inzwischen rechtskr\u00e4ftigem Urteil vom 20. Mai 2014 (5 K 1753\/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Operationskosten f\u00fcr eine Bruststraffung und Brustverkleinerung keine sog. au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen darstellen und daher auch nicht steuerlich ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Die Kl\u00e4ger machten in ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2011 Operationskosten (rd. 4.600 Euro) f\u00fcr eine Bruststraffung und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schoenheitsoperation-nicht-steuerlich-absetzbar\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Sch\u00f6nheitsoperation nicht steuerlich absetzbar<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-42096","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42096","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42096"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42096\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42096"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42096"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42096"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}