{"id":42121,"date":"2014-10-29T11:50:11","date_gmt":"2014-10-29T09:50:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42121"},"modified":"2014-10-29T11:50:11","modified_gmt":"2014-10-29T09:50:11","slug":"stromsteuer-wer-ist-nutzer-des-lichts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/stromsteuer-wer-ist-nutzer-des-lichts\/","title":{"rendered":"Stromsteuer: Wer ist Nutzer des Lichts?"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\">Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. VII R 39\/13) entschieden, dass ein Versorgungsunternehmen, welches von der Stadt mit der Beleuchtung \u00f6ffentlicher Verkehrsfl\u00e4chen beauftragt war, keinen Anspruch auf Entlastung von der auf den von ihm daf\u00fcr bezogenen Strom zu zahlenden Steuer hat. Denn dieses Unternehmen sei nicht der (Prim\u00e4r-)Nutzer des Stroms. Das aber sei nach dem einschl\u00e4gigen Stromsteuergesetz Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Entlastung.<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nNach dem Stromsteuergesetz wird eine solche Steuerentlastung einem sog. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nur unter der Voraussetzung gew\u00e4hrt, dass das mithilfe des Stroms gewonnene Erzeugnis (im Streitfall also Licht) auch von diesem Unternehmen genutzt wird. Das klagende Unternehmen war zwar ein solches Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, fraglich war jedoch, ob es, indem es seinem Auftrag gem\u00e4\u00df die Stra\u00dfen der Stadt beleuchtete, auch als Nutzer der Stra\u00dfenbeleuchtung anzusehen war.<\/p>\n<p>Die Vorinstanz hatte dies verneint und die Ansicht vertreten, die sich auf den beleuchteten Verkehrsfl\u00e4chen bewegenden B\u00fcrger der Stadt seien die Nutzer des elektrisch erzeugten Lichts.<\/p>\n<p>Der BFH hat sich dagegen f\u00fcr die dritte in Betracht kommende M\u00f6glichkeit entschieden und die f\u00fcr die Beleuchtung der \u00f6ffentlichen Verkehrswege verantwortliche Stadt als Nutzer des Lichts angesehen. Der erkennende Senat stellt dabei entscheidend darauf ab, dass das Stromsteuergesetz denjenigen steuerlich entlasten will, der den f\u00fcr die Beleuchtung verwendeten Strom gezielt f\u00fcr eigene Zwecke einsetzt. Und das sind nach Auffassung der M\u00fcnchener Richter weder die Stra\u00dfenbenutzer noch das Versorgungsunternehmen, sondern dies ist die Stadt. Denn mit der Beleuchtung erf\u00fcllt sie ihren gesetzlichen Auftrag zur Verkehrssicherung. Dass sie sich daf\u00fcr eines Versorgungsunternehmens bedient, \u00e4ndert daran nichts.<\/p>\n<div class=\"schatten\" style=\"color: #333333;\"><\/div>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0BFH, Pressemitteilung Nr. 71\/14 vom 29.10.2014 zum Urteil VII R 39\/13 vom 24.09.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. VII R 39\/13) entschieden, dass ein Versorgungsunternehmen, welches von der Stadt mit der Beleuchtung \u00f6ffentlicher Verkehrsfl\u00e4chen beauftragt war, keinen Anspruch auf Entlastung von der auf den von ihm daf\u00fcr bezogenen Strom zu zahlenden Steuer hat. Denn dieses Unternehmen sei nicht der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/stromsteuer-wer-ist-nutzer-des-lichts\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Stromsteuer: Wer ist Nutzer des Lichts?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-42121","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42121","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42121"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42121\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42121"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42121"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42121"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}