{"id":42151,"date":"2014-11-03T18:36:12","date_gmt":"2014-11-03T16:36:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42151"},"modified":"2022-11-25T11:56:54","modified_gmt":"2022-11-25T09:56:54","slug":"42151","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/42151\/","title":{"rendered":"EU fordert Einsetzung eines WTO-Panels wegen diskriminierender Steuern Brasiliens"},"content":{"rendered":"<p>Am 31.10.2014 ersuchte die Europ\u00e4ische Union die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, in dem Streit \u00fcber bestimmte diskriminierende Steuern Brasiliens zu entscheiden. Die EU ist der Ansicht, dass die Steuerma\u00dfnahmen Brasiliens den inl\u00e4ndischen Herstellern einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen und gegen die WTO-Regeln versto\u00dfen. Die EU bringt den Fall jetzt vor die WTO, weil sie wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr brasilianische und europ\u00e4ische Unternehmen und Waren schaffen will.<\/p>\n<p>Brasilien erhebt in mehreren Wirtschaftszweigen hohe inl\u00e4ndische Abgaben, beispielsweise in der Automobilindustrie, in der Informationstechnik sowie f\u00fcr Maschinen, die von der Industrie und Gewerbetreibenden eingesetzt werden. Brasilianische Waren k\u00f6nnen jedoch im Gegensatz zu den eingef\u00fchrten Waren in den Genuss selektiver Steuerbeg\u00fcnstigungen oder -erm\u00e4\u00dfigungen kommen. Folglich sind Waren, die in der EU hergestellt und in Brasilien verkauft werden, mit h\u00f6heren Steuern belegt als brasilianische Waren. So kann etwa die Steuer auf Importfahrzeuge die Steuer auf Fahrzeuge aus brasilianischer Fertigung um 30 % des Fahrzeugwertes \u00fcbersteigen. Z\u00e4hlt man diese Steuer und die an der Grenze erhobenen Z\u00f6lle und sonstigen Abgaben zusammen, so kann sich in einigen F\u00e4llen eine exzessive Abgabenlast von 80 % auf den Einfuhrwert ergeben.<\/p>\n<p>Brasilien beschr\u00e4nkt den Handel auch noch dadurch, dass brasilianische Hersteller verpflichtet sind, inl\u00e4ndische Komponenten zu verwenden, wenn sie von den Steuervorteilen profitieren wollen. Da sich daraus ein Anreiz f\u00fcr ausl\u00e4ndische Hersteller ergibt, sich in Brasilien niederzulassen und ihre Beschaffungen im Ausland zu beschr\u00e4nken, wird die Importsubstitution gef\u00f6rdert. Dies schadet den EU-Exporteuren von Fertigerzeugnissen und deren Komponenten.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus schirmen die angefochtenen Steuerma\u00dfnahmen wettbewerbsunf\u00e4hige brasilianische Hersteller vor dem internationalen Wettbewerb ab und reduzieren die M\u00f6glichkeiten der brasilianischen Verbraucher, hochwertige Erzeugnisse zu erschwinglichen Preisen zu erwerben. Beispielsweise ist ein Smartphone in Brasilien um 50 % teurer als in der EU und den meisten anderen L\u00e4ndern, obwohl die Hersteller von Waren der Informationstechnik (IT) in Brasilien von Steuererm\u00e4\u00dfigungen in der Gr\u00f6\u00dfenordnung von 80 % bis zur vollst\u00e4ndigen Steuerbefreiung profitieren.<\/p>\n<p>Auf Ersuchen der EU f\u00fchrten die EU und die brasilianischen Beh\u00f6rden zu Anfang des Jahres Konsultationen, um den Streit nach M\u00f6glichkeit beizulegen, jedoch ohne Erfolg. Vielmehr unternahm Brasilien anschlie\u00dfend weitere Schritte zur Ausweitung und Verl\u00e4ngerung einiger seiner diskriminierenden Steuervorschriften. Betr\u00e4chtliche Steuererleichterungen f\u00fcr brasilianische IT-Waren und Maschinen wurden k\u00fcrzlich bis 2029 verl\u00e4ngert, w\u00e4hrend die Einfuhren weiterhin voll besteuert werden.<\/p>\n<p>Daher beantragt die EU bei der WTO die Einsetzung eines Sachverst\u00e4ndigen-Panels, das \u00fcber die Angelegenheit zum Wohle einer gerechten, dauerhaften und zufriedenstellenden L\u00f6sung entscheiden soll. Sie strebt die Beseitigung der Diskriminierung und der unrechtm\u00e4\u00dfigen Steueranreize an, ohne dabei die Steuerpolitik an sich oder entwicklungspolitische Ma\u00dfnahmen der brasilianischen Seite in Frage zu stellen. Die EU ist nach wie vor bereit, einen konstruktiven Dialog mit den brasilianischen Beh\u00f6rden \u00fcber die im Panel-Antrag aufgeworfenen Fragen zu f\u00fchren. Um weitere Er\u00f6rterungen \u00fcber die Sonderfrage der Behandlung von Waren zu vermeiden, die in Manaus und anderen Freihandelszonen hergestellt werden, hat die EU au\u00dferdem entschieden, diese nicht zum Gegenstand der Rechtsstreitigkeit zu machen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Brasilien ist ein bedeutender Handelspartner der EU. Seit Mitte 2012 verzeichnet die EU einen Handels\u00fcberschuss mit Brasilien, was sich auf den R\u00fcckgang der Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe zur\u00fcckf\u00fchren l\u00e4sst, die Brasilien exportiert. Die Ausfuhren der EU nach Brasilien erreichten 2013 ihren H\u00f6chststand. In j\u00fcngster Zeit sind sie jedoch r\u00fcckl\u00e4ufig, bedingt durch den Wirtschaftsabschwung in Brasilien, die Wechselkursverschlechterung des brasilianischen Real und die Zunahme restriktiver handelspolitischer Ma\u00dfnahmen in Brasilien. Der Wert der Ausfuhren sank von 10,6 Mrd. Euro im zweiten Quartal 2013 auf 9,8 Mrd. Euro im selben Quartal 2014. Fahrzeuge, Maschinen und Ger\u00e4te stellen den Gro\u00dfteil der Ausfuhren der EU nach Brasilien dar. Die diskriminierenden Steuern und sonstigen Hindernisse beeintr\u00e4chtigen indessen die Handelsaussichten.<\/p>\n<p>Der Antrag der EU auf Einsetzung eines WTO-Panels wird in der Sitzung des Streitbeilegungsgremiums der WTO (Dispute Settlement Body, DSB) am 18. November er\u00f6rtert. Stimmt Brasilien der Einsetzung eines Panels in dieser Sitzung nicht zu, so kann die EU den Antrag auf der folgenden DSB-Sitzung erneut stellen, was Brasilien nach den WTO-Regeln nicht verhindern kann. In jeder Phase des Streitbeilegungsverfahrens k\u00f6nnen die Parteien beschlie\u00dfen, ihre Differenzen mit einer allseits zufriedenstellenden L\u00f6sung zu beseitigen.<\/p>\n<p>Die EU beantragt die Einsetzung eines WTO-Panels unbeschadet ihrer Bem\u00fchungen um die Aushandlung eines Assoziierungsabkommens mit dem Mercosur (Mercado Com\u00fan del Sur, Gemeinsamer Markt des S\u00fcdens), dem auch Brasilien angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p class=\"A_Standard_Sous-titre_20_1\" style=\"font-weight: bold; color: #000000;\">Weitere Informationen<\/p>\n<p class=\"A_Standard__35__20_Normal\" style=\"color: #000000;\">Streitbeilegung unter der WTO im \u00dcberblick (nur auf Englisch)<\/p>\n<p class=\"A_Standard__35__20_Normal\" style=\"color: #000000;\">Beziehungen zwischen der Europ\u00e4ischen Union und Brasilien (nur auf Englisch)<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.10.2014<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 31.10.2014 ersuchte die Europ\u00e4ische Union die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, in dem Streit \u00fcber bestimmte diskriminierende Steuern Brasiliens zu entscheiden. 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