{"id":42192,"date":"2014-11-05T11:11:56","date_gmt":"2014-11-05T09:11:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42192"},"modified":"2014-11-05T11:11:56","modified_gmt":"2014-11-05T09:11:56","slug":"kindergeld-fuer-die-nicht-verheiratete-tochter-mit-eigenem-kind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-fuer-die-nicht-verheiratete-tochter-mit-eigenem-kind\/","title":{"rendered":"Kindergeld f\u00fcr die nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Kindergeld f\u00fcr die nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Ab 2012 ist der Unterhaltsanspruch, der der nicht verheirateten Tochter gegen den Vater ihres Kindes zusteht, f\u00fcr den Kindergeldanspruch ohne Bedeutung.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nX ist Vater einer Tochter (T), f\u00fcr die er Kindergeld bezog. T ist Mutter eines 2010 geborenen Kindes. Sie befand sich in einer Berufsausbildung.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Die Familienkasse hob gegen\u00fcber V die Festsetzung des Kindergelds f\u00fcr T ab Januar 2013 auf, weil nicht mehr die Eltern gegen\u00fcber T unterhaltspflichtig seien, sondern der Vater des Kindes.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Das Finanzgericht gab der Klage mit der Begr\u00fcndung statt, nach der Rechtslage ab 2012 komme es auf etwaige Unterhaltsanspr\u00fcche gegen den Vater des Kindes nicht mehr an.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nEbenso wie das Finanzgericht ist auch der Bundesfinanzhof der Auffassung, dass der Unterhaltsanspruch, der T gegen den Vater ihres Kindes zusteht, f\u00fcr die Kindergeldberechtigung des X ohne Bedeutung ist. Damit steht X f\u00fcr die in 1992 geborene (\u00fcber 18-j\u00e4hrige, noch nicht 25 Jahre alte) T Kindergeld zu, da sie sich in Berufsausbildung befand und noch keine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hatte.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Der Bundesfinanzhof beruft sich auf den Gesetzeswortlaut. Danach ist ab 2012 die H\u00f6he der Eink\u00fcnfte und Bez\u00fcge des Kindes \u2013 im Gegensatz zu der bis Ende 2011 geltenden Rechtslage \u2013 ohne Bedeutung. Der Bundesfinanzhof hatte bereits in einem fr\u00fcheren Urteil unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Verheiratung eines Kindes der kindergeldrechtlichen Ber\u00fccksichtigung nicht entgegensteht, weil daf\u00fcr keine typische Unterhaltssituation vorausgesetzt wird. Der Unterhaltsanspruch eines verheirateten Kindes gegen\u00fcber seinem Ehegatten wirkt sich auf den Kindergeldanspruch nicht aus. Wie der Bundesfinanzhof in dem aktuellen Fall nun entschieden hat, gilt Entsprechendes auch f\u00fcr den Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Tochter gegen den Vater ihres Kindes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kindergeld f\u00fcr die nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind Ab 2012 ist der Unterhaltsanspruch, der der nicht verheirateten Tochter gegen den Vater ihres Kindes zusteht, f\u00fcr den Kindergeldanspruch ohne Bedeutung. Hintergrund X ist Vater einer Tochter (T), f\u00fcr die er Kindergeld bezog. T ist Mutter eines 2010 geborenen Kindes. Sie befand sich in einer Berufsausbildung. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-fuer-die-nicht-verheiratete-tochter-mit-eigenem-kind\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kindergeld f\u00fcr die nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[69],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42192"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42192"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42192\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42192"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42192"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42192"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}